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Forum
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Flohmarkt-Archiv Alte Themen bis einschließlich 2011. |
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19.01.2013, 15:26
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.521
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Zitat:
Zitat von lemmiwinks
Auf welches Gesetz genau beziehst Du Dich
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Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet
Zitat:
Zitat von Miro
Habe die Liste erstellt, bevor es diese Änderungen hier im Forum gab. Auch wurde der Thread vor dieser Änderung erstellt! Daher dürfte in diesem Fall auch noch die Altregelung gelten, da ich außer einem "up" auch nichts am Thread geändert habe!
Bei zukünftigen Threads werde ich der Neuregelung selbstverständlich Rechnung tragen!
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Damit kann glaube ich jeder Leben
lg Dirk
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Geändert von pinkydiver (19.01.2013 um 15:39 Uhr).
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19.01.2013, 15:39
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 637
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Die Preis-Auszeichnungspflicht von Preisen für Verkäufe in allen öffentlichen Bereichen incl. Internet
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Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?
Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal?
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Ich bin ein sehr geselliger Typ, aber nicht immer zwingend mit anderen Leuten.
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19.01.2013, 15:49
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.521
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Zitat:
Zitat von lemmiwinks
Es reicht also ein Mindestpreis von 1€ an die Bälle zu pappen?
Und rein interessehalber: war alles, was hier früher angeboten wurde mit "gegenGebot" illegal?
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wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.
Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.
Zitat:
Zitat von ER-IST-DER-BESTE
Irgendwie finde ich, dass man das ganze auch übertreiben kann!
Ich habe bei miro immer gute und faire Preise bekommen!
Warum muss denn der Käufer immer gleich den Preis nennen? Du als Käufer kannst den Preis doch genauso tief ansetzten, wie der Käufer ihn hoch ansetzt!
Wenn sich jemand vorher nicht erkundigt, was ein Ball kostet, dann hat er selber Schuld!
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Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
Geändert von pinkydiver (19.01.2013 um 16:09 Uhr).
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19.01.2013, 16:03
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.06.2007
Beiträge: 637
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Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.
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Ich bin ein sehr geselliger Typ, aber nicht immer zwingend mit anderen Leuten.
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19.01.2013, 16:23
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.521
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Zitat:
Zitat von lemmiwinks
Jetzt bin ich aber doch etwas neugierig Hast Du bitte mal genauere Angaben/Passus bezgl. des Gesetztes, wonach es eine solche Auszeichnungspflicht für private Angebote gibt. Alles was ich finden kann bezieht sich auf gewerbliche Anbieter.
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Da sind wir genau an dem Punkt "rechtliche Grauzone", jemand der 3000 Bälle in einer Liste anbietet verkauft nicht privat im Sinne der Rechtssprechung. Selbst wer hier nur 50 Bälle anbietet würde im Falle eines Rechtssteites als gewerblich eingestuft. Es wurden eBay Verkäufer von richtern als gewerblich eingestuft weil sie innerhalb von 2 Monaten 37 Artikel unterschiedlichster Art (nachweislich Dachbodenfunde aus Haushaltsauflösung) verkauft haben und ca. die die doppelte Menge angeboten hatten .
ich war letzt auf einem privatenb Flohmarkt in Heusenstamm (Nachbarort) selbst dort haben sie eine Preisauszeichnung im groben verlangt, es genügte jedoch an eine Kiste z.B. zu schreiben max. 10 Euro, oder VB xxx Euro . Es wurde extra darauf hingewiesen am Eingang. gewerbliche Verkäufer wurden nicht zugelassen.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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19.01.2013, 16:44
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache
Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/bra...sauszeichnung/
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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19.01.2013, 17:12
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Revoluzzer
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Registriert seit: 17.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 371
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
wenn jemand hier was gegen Gebot verkaufen will und einen Mindestpreis angibt zudem er dann auch verkauft wenn keiner mehr bietet ist das OK - auch im Sinne einer VB. Aber die texte von früher: wenn mir ein gebot gefällt verkaufe ich, sind bedenklich.
Rein rechtlich ist der ganze Flohmarkt hier auf öffentlichen Seiten eine rechtliche Grauzone nach Deutscher Rechtssprechung. In Österreich darfst Du zum Beispiel nie Preise angeben (siehe Österr. Bahnengolfforum) , da Du sonst automatisch als gewerblich eingestuft wirst und erst mal der Web-Seiten Betreiber richtig Ärger bekommt.
Ich habe Miro nie "mangelnde Fairness" unterstellt, habe auch immer bei ihm nur Preise bezahlt die völlig OK sind. Ich werde es sicher nicht übertreiben, aber dennoch ein Auge drauf haben und Auwi Nutzer erst mal darauf hinweisen. Hat ja bislang wirklich gut funktioniert.
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Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!
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auch Wasser ist ein edler Tropfen, mischt man ihn mit Malz und Hopfen
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19.01.2013, 17:34
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.521
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Zitat:
Zitat von ER-IST-DER-BESTE
Auf dich habe ich diese Aussage auch nicht bezogen!
Ellen Suhrbier hat miro belastet! Ich habe bei miro auch immer Super Preise bezahlt!
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Ich hatte mir schon überlegt, den Beitrag zu löschen
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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19.01.2013, 17:42
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von allesroger
Dirk,
Habe auch schon ganz viel gelesen. Für Verkäufe von privat an privat gibt es nichts, was rechtlich nach BGB festgelegt wäre. Jedenfalls finde ich nichts. Wenn du den BGB-Passus hast, schreibe ihn doch hier.
Es ist wie du schreibst : rechtliche Grauzone und Ermessenssache.
Was du über den Flohmarkt beschreibst ist eher ein "freundliches Entgegenkommen für die Besucher. Was dann am Stand geschieht, ist eine andere Sache
Bei gewerblich sieht es anders aus, da ist alles geregelt :
http://www.frankfurt-main.ihk.de/bra...sauszeichnung/
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Das BGB hat zwar 2385 Paragraphen, dort wirst Du jedoch nichts finden. Spannend ist die Preisangabenverordnung (PAngV), sie ist gem. § 1 zu beachten, wenn u.a. Waren, also Bälle und Co. gewerbs- und geschäftsmäßig oder aber regelmäßig in sonstiger Weise angeboten werden. Ich habe bekanntlich wiederholt die Auffassung vertreten, dass auch bei vielen Anbietern hier im Bahnengolf-Flohmarkt von einer geweblichen Tätigkeit auszugehen ist, weil eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Zumindest liegt jedenfalls bei vielen Anbietern das Merkmal des "regelmäßigen Anbietens" vor.
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19.01.2013, 18:20
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Revoluzzer
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Registriert seit: 17.01.2007
Ort: Kiel
Beiträge: 371
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Dann ist ja ok!!! Dann halte ich mich wieder raus und gucke fussi!
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auch Wasser ist ein edler Tropfen, mischt man ihn mit Malz und Hopfen
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