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Zurück   Minigolf-Welt > Minigolf-Forum (seit 1996) > Bahnengolf-Forum

Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #31  
Alt 14.03.2010, 09:33
rain rain ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 21.10.2007
Beiträge: 261
Standard

Nochmal was darf ich als Schiri A, B oder C
Wenn ich das hier richtig lese sieht es in Zukunft so aus:
Schiri A Bundesliga, EM, WM usw.
Schiri B überregionaler Spielbetrieb
Schiri C regionaler Spielbetrieb
Ok.
Aber bei den Pokalturnieren:
Schiri A Grand-Prix-Turnier International
Schiri B Grand-Prix-Turnier National und Trophy-Turnier
Schiri C Welcome Cup

Das ist doch nicht wirklich so oder?
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  #32  
Alt 14.03.2010, 09:50
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von bärliner Beitrag anzeigen
1. Formal seit dem Beschluss der BV am 07.03.2010.
2. Soweit es sich um ein Trophy- oder GrandPrix-Turnier handelt: Formal nein.
Das sind die Formalien. Nun besteht die Grundsatzentscheidung zur neuen Lizenzstruktur aber erst genau eine Woche. Es ist nun Aufgabe von Lehr- und Sportwart, die weiteren Details (Ausbildungsanleitungen, Prüfungsbögen, Übergangsregelungen) so schnell wie möglich auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Da dies aber nicht innerhalb von einigen Tagen erledigt werden kann, sehe ich auch keinen Grund, die o.g. Formalien ab sofort strikt anzuwenden. Ich habe mich hierzu mit Lothar zwar noch nicht abgestimmt, aber ich könnte mir vorstellen, dass die endgültige Umsetzung mit allen Konsequenzen zum Beginn der neuen Saison 10/11 erfolgt. Bis dahin könnte es einen gleitenden Übergang geben.
Also wenn beim Kölner Hallenturnier (oder ist das schon vorbei?) ein Teilnehmer mit Schiri-Lizenz (künftig Schiri C) zum Einsatz kommt, halte ich das derzeit noch für hinnehmbar, auch wenn's formal nicht mehr regelkonform ist.
Sorry wenn ich das jetzt so schreibe aber wer läßt sich einen solchen Schwachsinn einfallen wir hatten bei unserem letzten Turnier ( knapp 100 Teilnehmer ) und wir hatten mal gerade 5 mir bekannte Oschi´s davon wollten 2 nicht ins Schiedsgericht und einer nur wenn es sein muss, wie sollen wir denn da in Zukunft uns verhalten ???
Wir hatten aber genügend ausgebildete Schiedsrichter so das es kein Problem war das Schiedsgericht zu besetzen.
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  #33  
Alt 14.03.2010, 10:22
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Ich habe mir mal gerade die Mühe gemacht auf der veröffentlichen Liste des DMV die Schiedsrichterlizenzen zu zählen.

Ich habe es aber nur bei den ersten sechs Seiten gemacht und bin da schon bestätigt worden das die hier genannten Prozentzahlen nicht stimmen können.
Auf den ersten 6 Seiten ( 229 Lizenzen ) waren 187 Schiedsrichter von denen 84 auch eine Oschi-Lizenz haben also noch nicht einmal die Hälfte und das setzt sich auf den anderen Seite fort.
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  #34  
Alt 14.03.2010, 12:31
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Hallo Michelino was hast die Gültigkeit meiner Lizenz damit zu tun ob ich nun als Schiri C im Schiedsgericht sein darf oder nicht ???
Ich kann mich täuschen, da kein Jurist, aber ich sehe das im Zusammenhang mit dem hier schon diskutierten Besitzstand. Du hast die Berechtigung zur SR-Tätigkeit bis zu einem festgelegten Zeitpunkt erworben.
Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die Führerscheine, die vor geraumer Zeit auf EU umgestellt worden sind. Ich hatte einen in den 70er-Jahren erworbenen Spezialschein für LKW mit mehrachsigen Anhängern, über und für die Feuerwehr erworben. Als der ablief, hätte ich mich den EU-Regfeln unterwerfen müssen.
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  #35  
Alt 14.03.2010, 12:45
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Ich kann mich täuschen, da kein Jurist, aber ich sehe das im Zusammenhang mit dem hier schon diskutierten Besitzstand. Du hast die Berechtigung zur SR-Tätigkeit bis zu einem festgelegten Zeitpunkt erworben.
Ich erinnere mich in dem Zusammenhang an die Führerscheine, die vor geraumer Zeit auf EU umgestellt worden sind. Ich hatte einen in den 70er-Jahren erworbenen Spezialschein für LKW mit mehrachsigen Anhängern, über und für die Feuerwehr erworben. Als der ablief, hätte ich mich den EU-Regfeln unterwerfen müssen.
Bei der Umstellung der Führerscheinklassen hat es eine Besitzstandswahrung gegeben.
Also du darfst jetzt immer noch alles Fahren was du vorher auch FAhren durftest.
Das einzige was neu hinzugekommen ist, ist die Gesundheitsprüfung.
Bedeutet : Bis 50 kanst du mit dem alten Führerschein alles weiterfahren. Bis zum 50. Geburtstag muss der Führerschein umgeschrieben werden. Dies geht nur wenn man die Gesundsheitsprüfung besteht. Ansonsten verfällt der LKW Führerschein, wobei du weiterhin bis 7,5 t fahren darfst.
Gruß Holger
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  #36  
Alt 14.03.2010, 18:53
Benutzerbild von Raila
Raila Raila ist offline
Goldfinger
 
Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
Standard

Der ganze Mist um die neuen Lizenzkategorien macht die Verunsicherung in den Vereinen und vor allem unter den Lizenzträger noch größer.

Wie wäre es einfach mal damit ein paar Jahre mal etwas so zu lassen wie es ist???
Kontinuität würde den Vereinen und Aktiven des DMV sicher besser gefallen wie die in den letzten Jahren immer größer werdende Welle der Änderungen in allen Bereichen hervorgerufen durch die Änderungswut einzelner Funktionäre, die alles besser können.

Was bleibt ist bei vielen da nur Frustation. Man blickt durch den ganzen Salat (sei es das Regelwerk. Beiträge, Lizenzgebühren, DRL, Mindestanforderungen etc) nur noch durch wenn man sich intenssiv mit der Materie beschäftigt. Nur die Zeit hat man meistens nicht,
Für die meistens in Minigolf vor allem ein Freizeitsport ohne großen Zirkus drum herrum.
__________________
Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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  #37  
Alt 14.03.2010, 20:09
hemihast hemihast ist offline
Student
 
Registriert seit: 19.12.2006
Beiträge: 91
hemihast eine Nachricht über ICQ schicken
Cool

S u p e r !
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  #38  
Alt 14.03.2010, 20:34
Husky711 Husky711 ist offline
Anfänger
 
Registriert seit: 10.04.2009
Beiträge: 17
Blinzeln

Hallo zusammen,

wenn man hier alles liest, kann ich nur eins sagen ich werde kein Schiri Schein machen.

Minigolf wird aussterben wenn es so weiter geht.

Der DMV macht sich und den Minigolfsport mit den ganzen Regeln änderrungen und dem anderen Mist kaputt.

Demnächst werden es nur noch Hobby Spieler geben die sich untereinander Gegen einnandere Spielen werden.

Ohne ein Verein zusein und Geld an DMV zu bezahlen.

Auch dieses Jahr werden wieder viele aufhören. Die Mitglieder zahlen werden immer weiter zurück gehen.

DMV solltesich mal gedanken machen das Minigolf interessanter wird und nicht gegen diesen Sport Kämpft.

Danke
__________________
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  #39  
Alt 14.03.2010, 21:40
Golfer Golfer ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 07.12.2007
Beiträge: 427
Standard

Ich kann mir kaum vorstellen, dass aus unserem Verein jemand einen zusätzlichen Schein für überregionale Veranstaltungen machen wird. DANKE DMV.

Geändert von Golfer (14.03.2010 um 22:23 Uhr).
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  #40  
Alt 14.03.2010, 21:47
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard Sollte man nicht vergessen !!! Leider ist das wichtig !!!

Nur genau da ist das Problem keiner will mehr die Lizenzen erwerben aber alle wollen spielen !!
Nur da ist der Knackpunkt der DMV schreibt jedem Verein vor das bestimmte Lizenzen vorhanden sein müssen um am Spielbetrieb teilnehmen zu dürfen.
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