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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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09.03.2011, 17:10
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Ich werde mal noch eine Spitze zum Thema "Achtung Alkohol" werfen:
Wenn hier schon mit der Tatsache herumgespielt wird, dass in allen möglichen Lebensmitteln Alkohol enthalten ist, und unsere Sportart ein absolutes Alkoholverbot während eines Turnieres hat, dann dürften die Spielerinnen und Spieler im Grunde als Vorsichtsmaßnahme auch gar keine angebotenen Speisen und Getränke auf Bahnengolf-Anlagen zu sich nehmen, die sie nicht GENAU kennen, denn sie wissen ja nicht, ob irgendwelche alkoholischen oder dopingaufgeführte Inhaltsstoffe dort drin enthalten sind, insbesondere bei selbstgemachten Speisen.
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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09.03.2011, 17:14
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ abz
Schaue dir bittenoch mal meine ersten Kommentare an,
Ich frage doch nur, ob auch Lebensmittel , die eigentlich nicht als alkoholisch gekennzeichnet , die abertrotzdem solchen enthalten, auch unter das verbot fallen.
Dann werde ich aber gleich von einigen persönlich angefeindet.
Dabei sollte es doch im Interesse aller sein, solche Dinge abschliessend zu klären, oder möchtest du für ein paar Monate gesperrt werden, weil jemand die Regel mal konsequent auslegt und dir persönlich mal etwas will.
Geht ja jetzt rein theoretisch, wenn du ein paar Bananen oder zb Traubensaft mit zum Training auf die Anlage nimmst ( traubenschorle wäre auch so etwas ) .
Also noch mal an die offiziellen, wie ist das mit den alkoholischen Lebensmitteln gemeint !
Und dann fasst das doch bitte auch irgendwo schriftlich ab, damit man es auch lesen kann.
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09.03.2011, 17:18
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ pommes
Wenn ich ins Regelwerk schaue , dann muss ich dir recht geben.
Dem sind sich hier viele wohl nicht bewusst.
Bei uns gilt die absolute 0,0 Promille Grenze und jede Art von Alkohol in Lebensmittel darf nicht mitgeführt werden, zumindest nicht während des Trainings und des Turniers , ansonsten kann man nämlich disqualifiziert und für 6 Monate gesperrt werden .
Wenn derverband das so nicht will, dann darfer das auch nichtvso ins Regelwerk schreiben !
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09.03.2011, 17:22
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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@OPC
Also ich esse am liebsten braun gewordene Bananen, so !! auch während des Turniers.
außerdem: wir müssen generell unser System überdenken, denn die 10-jährige Tochter meiner Nachbarin kann Problem im Supermarkt Bananen und Kefir und Fruchtsäfte kaufen, das ist doch höchst bedenklich, oder ?
Mit alkoholischen lebensmitteln sind die gemeint die Alkohol auf de Inhaltsliste ausweisen, es hat schon seinen Sinn das der gesetzgeber bei gehalten von unter 0,5% von alkoholfrei spricht, nämlich weil es sein kann daß geringe restmengen vorhanden sind, mal mehr mal weniger. aber es heißt alkoholfrei und das reicht.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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09.03.2011, 17:33
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Mann könnte den Eindruck gewinnen, daß ich ohne Alkohol beim Minigolf keinen Spaß habe !?
Ich habe nichts gegen Alkohol, aber wenn einer während dem Spielen trinkt, hat er auf der Anlage nix verloren, Punkt !!
Ich habe schonmal bei einem Turnier als OS das durchführen eines Stechens um Platz 1 verweigert, weil der Spieler so besoffen war, daß er nur noch mit Hilfe seines Schlägers stehen konnte !
Ein Vater stand mit seinem Kind am Zaun und hat nur den Kopf geschüttelt. Ist das die Werbung die wir wollen !?
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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09.03.2011, 19:25
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
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@ OPC Alkohol in Kefir Bananen oder Hamburgern. Du konstruierst eine Thematik die Paranoide Züge annimmt und völlig Realitätsfern ist. Oder sind in den letzten Jahren irgendwelche Sperren ausgesprochen worden wobei jemand die genannten oder ähnliche Lebensmittel vor oder während eines Turniers konsumiert hatte?
Wer nicht offensichtlich beim Verzehr von Alkohol vor oder während eines Turniers erwischt wird hat wohl kaum etwas zu befürchten. Denn wie soll ein Angehöriger eines Schiedsgerichts eine mögliche Alkoholisierung eines Spielers feststellen? Wenn jemand Verhaltensaufällig torkelnd über den Platz läuft ist die Endscheidung noch sehr einfach. Wenn aber jemand abseits des Platzes nach jeder Runde nachkippt wird das schon schwieriger.
Eine falsche Verdächtigung bringt in jedem Fall Ärger mit sich daher glaube ich auch nicht das sich ein Mitglied eines Schiedsgerichts ernsthaft mit den Inhaltsstoffen in Kefir Bananen oder Hamburgern beschäftigt.
Das Regelwerk ist sicher auch darauf aufgebaut offensichtlich Alkoholisierte Spieler vom Spielbetrieb auszuschließen. Deinem Ansinnen das Regelwerk in diesem Punkt zu lockern
würde weder zu einem Mitgliederzuwachs führen und schon gar nicht die öffentliche Darstellung verbessern.
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09.03.2011, 19:28
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@pinkydiver
Woher weißt du , was mit der Regelung gemeint ist, ich weiß es nicht ! Weil es da auch nicht steht !
@ redima
Ich haba nirgends gesagt, dass ich möchte, dass irgendwer volltrunken über die Anlage läuft, mein Vorschlag wäre 0,3 promille ( das entspricht der Regelung fahrtüchtigkeit im Straßenverkehr )
Diese Grenze darf man dann meiner Meinung auch immer kontrollieren.
Damit sollte so ziemlich niemand volltrunken sein , oder ?
@ Willmue
Wenn es nur um alkoholisierte Spieler geht, warum ist dann selbst das mitführen verboten.
Es langt also das bloße vorhanden sein eines alkoholhaltigen lebensmittels , ob die Regel schon mal angewandt wurde ist doch egal, es könnte passieren und der Spieler , den es dann betrifft, der kann absolut nichts unternehmen.
Wenn ich dich mit weinbrandbohnen auf der Anlage sehe, während des offiziellen Trainings oder während des Turniers und dies dem Schiedsgericht melde, dann muss dieses auch einschreiten !
Was soll es denn sonst auch machen, mir auch einen Freibrief für x Regelverstöße geben ?
Geändert von opc (09.03.2011 um 19:34 Uhr).
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09.03.2011, 20:31
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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@OPC
es wird wirklich lächerlich immer das gleiche.
Natürlich weiß is was gemeint ist, auf kefir steht nicht drauf, daß Alkohol drin ist somit ist das ein alkoholfreies getränk feierabend, daß das zeug gärt wenn Du es in die sonne stellst ist eine andere Sache und ist auch ohne Relevanz und ich weiß auch nicht was du dich aufregst wegen des Mitführens von Alkohol, welcher Schwachkopf kommt denn auf die Idee seinen Fusel mit in die runde zu nehmen, wenn er ihn nicht auch saufen will. Man muß nicht jede bestimmung in Zweifel ziehen.
Aber Du führst ja gerne mal den Straßenverkehr als Beispiel an, es gibt genug Länder die 0,0 Promille als Grenze haben, was ich auch für richtig halte, denn dann kommt niemand auf die Idee, naja ein Bierchen geht und vllt noch eins und und und, am Ende hat man dann doch 0,8 und fährt noch. Und noch eines: Wenn Du besoffen in dein Auto steigst, den Schlüssel in das Zündschloß steckst und danach auf dem Fahrersitz einpennst und die Polizei greift dich bei einer Kontrolle auf macht ne Alk Kontrolle bei Dir und Du hast über den 0,3 bist Du deinen Lappen auch los, obwohl Du keinen Meter gefahren bist, die Straftat heißt versuchtes Fahren unter Alkoholeinfluß.
Jetzt kommst Du
DC
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09.03.2011, 20:44
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@pinky
In den regeln steht nichts von runde sondern Anlage, die beginnt vorne am Eingang .
Und da steht Auch keine Definition zu alkoholischen speisen.
Woher hast du deine erkenntnis ?
Und um auf dein beispiell zurück zu kommen, wenn du ein Alster am Anlagenplan kauft, während des offiziellen Trainings, dann zieht das eigentlich eine Disqualifikation und Sperre mit sich.
Der trainingstag hat nämlich auch kein definiertes Ende, es ist nur bestimmt, dass bis 18 Uhr kein Publikum auf die Anlage darf, das Training endet aber nicht , zumindest steht das auch nirgends
Geändert von opc (09.03.2011 um 20:49 Uhr).
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09.03.2011, 20:51
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.519
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Kapierst Du's nicht oder willst Du's nicht kapieren, wenn auf Speisen kein Alkohol deklariert ist ist es keine alkoholische Speise und somit erlaubt, auch wenn durch falsche Lagerung vllt Alkohol gebildet werden könnte. Bei Weinbrandbohnen z.B. steht drauf daß Alk drin ist !!!
Außerdem niemand wird Deine Tasche auf der Anlage kontrollieren ob Du da Alkohol drin hast oder nicht oder wenn nach dem Mannschaftswettbewerb die Siegermannschaft mit billigem Schampus durch die Gegend spritzt.
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