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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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06.04.2010, 15:26
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von opc
und was hat er gesagt ?
wahrscheinlich : weil es so ist !!! bzw , weil es die regeln so bestimmen !!
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Ja, so ungefähr werde ich es wohl ausgedrückt haben. Was aber auch daran liegt, dass ich dieses ganze Thema überhaupt nicht so pseudo-wissenschaftlich betrachte wie einige andere hier. Und für mich brechen auch keine (Minigolf-)Welten zusammen, wenn sich mal etwas ändert und ich mal umdenken muss. Und die Entscheidungen zu den Spielregeln und den Normungsbestimmungen fällt ohnehin nicht der DMV.
Was ich nur völlig daneben finde ist, dass einerseits die "ständigen" Änderungen lauthals beklagt werden, und hier immer weiter neue und z.T. abwegige Vorschläge gemacht werden, was man jetzt noch alles ändern müsste. Wenn das wenigstens alles ironisch gemeint wäre, könnte ich ja noch darüber schmunzeln. Aber einige meinen das ja sogar Ernst... Gott sei Dank kommt jetzt wieder die Zeit, wo man seine Zeit auf dem Platz verbringen kann und nicht vor dem Computer...
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06.04.2010, 15:59
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Die Neuen Grenzlinien sind doch völlig irrelevant. Ob die Grenzlinie am Ende der Passage ist oder hinter dem letzten Scheitelpunkt vom Hindernis spielt doch erstmal keine Rolle.
Das Problem sind die Ablegerichtlinien. Ich muss also einen Ball aufhalten, der die Grenzlinie in Richtung Abschlag überquert, obwohl er sich auf der regulären Spielbahn befindet und auch noch die Chance hat in das Spielfeld zu laufen, von wo ich ihn dann regulär weiterspielen kann (idealerweise könnte noch ein Ass fallen).
Als Gegenargument hab ich hier irgendwo gelesen, dass ein schlechter Schlag nicht noch belohnt werden soll. Ich frage mich nur, wann man dann Bahnen verbietet, die kullern, oder die großen Trichter die es auf vielen Bahn 7 auf der Abt. 1 gibt. Da kann ich zwischen einem gepflegten Schlag, bis zu gerade mal im Endkreis angekommen, spielen und beides ist ein Ass.
Also ich finde die neuen Grenzlinien ok, die Ablegerichtlinien aber albern.
Es wäre doch ganz einfach: Ein Ball wird, nachdem er zur Ruhe gekommen ist, gem. Ablegerichtlinien abgelegt, bzw. weitergespielt. Überquert der Ball in Richtung Abschlag die Abschlaglinie, wird er aufgehalten und entsprechend abgelegt, um Bahnen die am Abschlagfeld offen oder geschlossen sind gleichzustellen.
Ist wohl zu einfach, das es dafür eine TK geben muss.
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06.04.2010, 20:41
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Systemkritiker
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 719
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Zitat:
Zitat von bärliner
Und die Entscheidungen zu den Spielregeln und den Normungsbestimmungen fällt ohnehin nicht der DMV.
Was ich nur völlig daneben finde ist, dass einerseits die "ständigen" Änderungen lauthals beklagt werden, und hier immer weiter neue und z.T. abwegige Vorschläge gemacht werden, was man jetzt noch alles ändern müsste. Wenn das wenigstens alles ironisch gemeint wäre, könnte ich ja noch darüber schmunzeln. Aber einige meinen das ja sogar Ernst
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Na Ja, wen man mir vor 5 Jahren gesagt Hätte „es kommt eine Rote Linie am Mittelkreis hin“ Hätte ich Denjenigen ein guten Psychiater empfohlen.
O.k. ich ziehe den dank, dem ich dem DMV gesagt habe, zurück und Sage dem WMF Danke für solche SCHÖNEN LINIEN.
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08.04.2010, 20:33
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Rot oder nicht rot
Im Beitrag Nr. 55 hatte ich eine ganz konkrete Frage gestellt, nämlich ob auf einer Betonanlage, die nicht rot gestrichen ist, die Grenzlinien rot markiert werden müssen. Danach gab es zwar einige Beiträge, auch einen von dem BSportW, aber die Frage blieb offen. Da wir am kommenden Wocheende unsere (Beton-)anlage herrichten wollen, wäre es wirklich schön, wenn jemand mit fundierter Begründung meine Frage beantworten könnte.
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08.04.2010, 23:01
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Im Regelwerk ist die Farbe der Grenzlinie nicht geregelt, also wählt die Farbe die ihr für richtig haltet.
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09.04.2010, 07:05
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Da der Herr Anwalt offenbar nicht selbst lesen kann (obwohl ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung deutlich erleichtert), hier der entsprechende Hinweis: Nach Ziffer 2 Abs. 2 der internationalen Spielregeln ist die Grenzlinie in roter Farbe anzubringen.
Aber wie alles in unserem Regelwerk muss man auch dies mit dem gesunden Menschenverstand betrachten (ok, den kann ich bei einem Juristen natürlich nicht erwarten...). Ist eine rote Linie auf einem roten Untergrund nicht mehr zu erkennen, kann natürlich auch eine andere Farbe genommen werden. Wichtig ist dabei, dass sich die Grenzlinie farblich von den übrigen Markierungen (Ablege-, Hilfslinien usw.) unterscheiden soll, das ist nämlich die Grundidee der verschiendenen Farben. Also gingen auf rotem Beton auch gelbe Ablege- und grüne Grenzlinien.
Das ist übrigens eine persönliche Meinung des forums-Mitgliedes bärliner. Offizielle Stellungnahmen des SpW erhält man nur auf direkte Anfrage per Telefon oder Email. Aber diese Kommunikationsmittel waren ja schon vor dem BLVK 2008 unbekannt....
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09.04.2010, 09:10
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Vielen Dank für den Hinweis. Ansonsten kann ich Dir versichern, dass ich durchaus lesen kann, allerdings war ich nicht auf die Idee gekommen, dass die Farbe der Grenzlinien in den internationalen Spielregeln geregelt ist. Wie sich aus meiner Fragestellung ergab, war mir auch klar, dass auf einer roten Bahn keine rote Markierung angebracht werden muss, den Hinweis auf angeblich fehlenden gesunden Menschenverstand hättest Du Dir also sparen können. Die von Dir angesprochenen Kommunikationsmittel waren mir ebenso bereits vor dem BLVK bekannt. Möglicherweise ist Dir nicht mehr erinnerlich, dass Du auf meine E-Mail vom 09.05.2008 nicht reagiert hattest ...
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10.04.2010, 17:16
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat Bärliner: "Da der Herr Anwalt offenbar nicht selbst lesen kann (obwohl ein Blick ins Gesetz die Rechtsfindung deutlich erleichtert), hier der entsprechende Hinweis: Nach Ziffer 2 Abs. 2 der internationalen Spielregeln ist die Grenzlinie in roter Farbe anzubringen."
Frei nach dem Motto "Was der BSportW sagt, ist richtig, hatte ich vor meinem letzten Beitrag auch aus Zeitgründen die von ihm zitierte Regelung nicht nachgesehen. Nun hatte ich Zeit und mir die von ihm zitierte Vorschrift angesehen. Darin heiß es:
"2. Sportanlage / Bahnen
....
(2) Eine für Turniere zugelassene Bahn umfasst:
- das eigentliche Spielfeld,
- die Bahnbegrenzung (in der Regel Banden),
- das markierte Abschlagfeld,
- ein oder mehrere Hindernisse (optional),
- die Grenzlinie (optional) in roter Farbe,
- Hilfslinien (optional) gepunktet in schwarzer Farbe,
- Ablegemarkierungen (optional für MOS) in schwarzer Farbe,
- das Ziel (das Loch oder ein anderes bahnen-spezifisch definiertes Ziel),
- weitere system-spezifische Teile und/oder Markierungen."
Das Wort "optional" bezieht sich eindeutig auf die Farbgestaltung und nicht darauf, dass die Grenzlinie optional gezogen werden kann oder nicht, dass folgt auch aus den Formulierungen zu den Hilfslinien und Ablegemarkierungen. Da es keine farblichen Vorgaben bezüglich der Bahnen gibt, kann die Regelung auch nicht so verstanden werden, dass die Farbgestaltung der Grenzlinien (optional) von der Farbe der Anlage abhängen soll. Demnach bleibt festzuhalten, dass auch nach den Inernationalen Spielregeln die Grenzlinie nicht zwingend rot sein muss.
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10.04.2010, 23:54
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Graf Zahl
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Registriert seit: 05.12.2006
Ort: bei Berlin
Beiträge: 8.819
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Neeee, das optional bezieht sich nicht auf die Farbe, sondern auf die Linien an sich, da nicht an allen Bahnen Hindernisse, Grenz- und Hilfslinien zu finden sind.
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11.04.2010, 21:02
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Systemkritiker
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Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 719
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Sorry schon mal im Vorfeld
Aber was ist den nun mit dem Salto.
Die Begründung das es zu wenig fälle bei der Bahn gibt, wo der Ball über die Rote Linie zurück roll, wie es BerndF im Beitrage #54 geschrieben hat. finde ich nicht als aussagekräftig.
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