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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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29.11.2010, 09:58
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Da du ja immer neue Komponenten ins Spiel bringst, wird es immer mühseliger, mit Dir zu diskutieren.
Aber ich tus trotzdem, bringt es mich doch auch dazu, meine Regelkenntnisse zu überprüfen und durch einen Blick ins Handbuch wieder aufzufrischen.
Das "Ballreinigen" ist im Handbuch geregelt und stellt somit kein "ballaufheben" im Sinne von "Spiel an der Bahn beenden" dar.
Das du den eingelochten Ball, den du mit einer Hand eingelocht hast, wieder aus dem Loch heben muss, liegt in der Natur der Sache, ändert aber nichts an der Tatsache, dass dieser aufgrund einer unkorrekten Schlagausführung dort hin gelangt ist.
Ein Spieler, der einen falsch abgelegten oder einen nicht im Abschlagfeld platzierten Ball gespielt hat, muss den Schlag doch auch wiederholen, oder sollen wir ihnen dann ne 7 notieren?
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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29.11.2010, 11:44
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Landei
Das tolle an unserem Regelwerk ist es ja selbst!
Wenn du jemanden bestrafen willst , ein Spieler zb den Ball nicht richtig ablegt, dann musst du ihn darauf hinweisen , machst du das nicht kannst du das eigentlich auch nicht "anzeigen" ansonsten hast du dich nämlich unsportlich verhalten ;-)
Aber ich sehe immer noch keinen Grund die von dir angesprochenen verschiedenen regelwidrigkeiten unterschiedlich zu bewerten.
Entweder ist das spiel an einer Bahn durch regelwidriges verhalten immer beendet oder eben nicht!
Es gibt da keinen Passus, der einmal sagt : diese Regelwidrigkeit führt dazu dass die Bahn als beendet zählt !
Den gab es früher für das einlochen eines regelwidrig gewechselten Ball , wohlnicht ganz ohne Grund, nun hat man den gestrichen , Folge es gibt keine 7 !
Die Begründung von bärliner ist recht schwammig und für eine Festigung dieser Auslegung bräuchte man schon etwas mehr und am besten etwas verbindliches durch den zuständigen Ausschuss , und dann kann man es besser gleich wieder im Regelwerk aufnehmen. Da wird es wenigstens gefunden !
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29.11.2010, 11:51
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Wie toll es ist, wie unterschiedlich die regeln ausgelegt werden hat ja in Niedersachsen gerade der bgc Wolfsburg erlebt , am Ende wurde dann zwar gesagt, ja die Entscheidung war falsch ! Macht jetzt aber nichts ! Bleibt so !!!
Da wäre es doch besser entweder das Regelwerk klarer zu gestalten oder eine offizielle Kommentierung zu schaffen, an dieser oder besser durch diese gäbe es dann eine "Rechtssicherheit" für alle beteiligte !
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29.11.2010, 20:13
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von Landei
..., sondern nur regelinkonform mit einer Hand fortgesetzt. Daher ist der Ball an den letzten Ruhepunkt vor dem irregulären Schlag zurückzuversetzen und von dort weiterzuspielen.
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Die nächste bizarre Interpretation von dir. E + 1 für einhändiges Putten ist klar, das wird von den Schiedsrichtern immer so entschieden. Wo bitte steht aber, dass nach einem einhändigen Schlag der Schlag vom letzten Ruhepunkt nochmals ausgeführt werden muss? 8.11 greift hier jedenfalls nicht, denn diese Regel bezieht sich erkennbar auf falsches Hinlegen des Balles auf das Abschlagfeld sowie auf das falsche Ablegen und auf nichts sonst. Genau deswegen sind ja beide Fälle auch explizit genannt.
Nichts für ungut, aber geh mal besser zur Nachschulung.
Geändert von Di.Stefano (29.11.2010 um 20:23 Uhr).
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30.11.2010, 06:57
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Statt einer Nachschulung würde ich Landei eher empfehlen, sich stärker aktiv in die Lehr- oder Sportverwaltungsarbeit einzubringen. Er gehört hier zu den wenigen, die in der Lage sind, Regeln nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach ihrem Sinn zu erfassen. Das ist zwar nicht automatisch immer richtig, aber führt in der Regel zu akzeptablen Ergebnissen.
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30.11.2010, 10:00
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Freak
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Registriert seit: 12.12.2006
Beiträge: 1.967
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Zitat:
Zitat von bärliner
Statt einer Nachschulung würde ich Landei eher empfehlen, sich stärker aktiv in die Lehr- oder Sportverwaltungsarbeit einzubringen. Er gehört hier zu den wenigen, die in der Lage sind, Regeln nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach ihrem Sinn zu erfassen. Das ist zwar nicht automatisch immer richtig, aber führt in der Regel zu akzeptablen Ergebnissen.
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Warum schreibt man den Sinn dann nicht im Wortlaut?
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Flow schlau, nicht hohl - Der beste vom West- zum Ostpol (credit to Das Bo)
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30.11.2010, 10:16
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ flow
ganz echt , das frage ich mich jetzt auch !!!
ich weiß ja auch , was mir die regeln oft sagen sollen bzw weiß ich, was man mir mal beigebracht hat.
wenn man aber den wortlaut von regeln ändert, ändert man damit auch oft die regel.
wofür ändere ich den sonst den text?
ein grund wäre höchstens den text der regel verständlicher zu gestalten,
wenn aber sinn und wortlaut eines textes nicht übereinstimmen, dann taugt der regeltext nichts.
als schiedsrichter macht dies einem das leben nicht unbedingt leichter, wenn man seine entscheidungen wie folgt begründen muss:
ich weiß im regeltext steht zwar dies aber im forum / schulung usw wurde uns mündlich gesagt, dass die regel schlecht formuliert wurde und ganz anders auszulegen ist !!!
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30.11.2010, 19:32
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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[quote=bärliner;191433
> Er gehört hier zu den wenigen, die in der Lage sind, Regeln nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach ihrem Sinn zu erfassen.
Ich kann Regeln eigentlich schon nach ihrem Wortlaut und ihrem Sinn erfassen, das gehört zu meinem täglichen Broterwerb. Gerade deswegen fällt mir ja auch so krass auf, dass die Minigolfregeln im Vergleich zu den Gesetzen und Verordnungen, mit denen ich mich täglich rumschlage, so mangelhaft formuliert sind. Und natürlich auch im Vergleich zu dem Regelwerk, das vor 25 Jahren Gültigkeit hatte, als ich meinen Schiedsrichterschein gemacht habe. Denn wenn, wie du selber ja zugibst, nur wenige diese Regeln nach ihrem Sinn erfassen können, spricht dies nicht für die Formulierung der Regeln.
> Das ist zwar nicht automatisch immer richtig, aber führt in der Regel zu akzeptablen Ergebnissen.[/QUOTE]
Eben nicht. Es ist absolut inakzeptabel, dass bei manchen Schiedsrichtern akzeptable, bei anderen dagegen regeltechnisch falsche Entscheidungen (wohlgemerkt: keine Tatsachen-Entscheidungen) heraus kommen, weil die Regeln nicht gescheit formuliert sind. Das kann man z. B. auch keinem Sportsponsor so verkaufen.
Geändert von Di.Stefano (30.11.2010 um 19:49 Uhr).
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30.11.2010, 19:44
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von bärliner
Statt einer Nachschulung würde ich Landei eher empfehlen, sich stärker aktiv in die Lehr- oder Sportverwaltungsarbeit einzubringen. Er gehört hier zu den wenigen, die in der Lage sind, Regeln nicht nur nach ihrem Wortlaut, sondern nach ihrem Sinn zu erfassen. Das ist zwar nicht automatisch immer richtig, aber führt in der Regel zu akzeptablen Ergebnissen.
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Wenn das dein Ernst ist, bedeutet dies das Ende des Schiedsrichterwesens. Das kanns nicht sein, den Schiedsrichtern anstatt einer sachgerechten Regelanwendung den "rechten Glauben" beizubringen.
Geändert von Di.Stefano (30.11.2010 um 19:49 Uhr).
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03.01.2011, 20:45
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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lange nichts mehr passiert
nun möchte ich die offiziellen " strafen"
für
1.erlaubten ballwechsel
und
2.unerlaubten ballwechsel
mit der jeweiligen begründung !
vielleicht kommt aber auch nichts, weil man doch bemerkt hat , dass die regeländerungen auch änderungen in der regelauslegung bewirkt haben.
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