Zitat:
Zitat von Michelino
Lieber Walter,
bei allem Verständnis für deine Verbitterung - dass du hier dauerhaft den Eindruck erweckst, der DMV-Rechtsausschuss habe dich, Walter Klauke, in seinem Urteil namentlich für die DM nominiert, geht irgendwann einmal auf die Nerven.
Der Rechtsausschuss hat das nicht getan. Der Rechtsausschuss hat die falsche Rechenweise des WBV gerügt, und das zurecht, wie auch das WBV-Präsidium einräumt.
Zitat:" Bei unserer ersten Vergabe wurde der Fehler begangen, dass wir aus Versehen nach der Schlagzahl gewertet haben. Dies wurde vom DMV-Rechtsausschuss gerügt. Das Urteil des RA haben wir akzeptiert, haben uns das Urteil vom RA auch telefonisch erklären lassen und entsprechend umgesetzt. Deshalb sehen wir keinen Fehler mehr in der Vergabe der Plätze für die DM Rodalben, wie sie schlussendlich erfolgt ist."
Damit wurde das Urteil umgesetzt. Der DMV und sein Vertreter vor Ort am Turnier hat aufgrund dieser Tatsache keinerlei Handhabe, die WBV-Nominierung zu ändern. Dein Vorwurf gegen den DMV geht absolut ins Leere.
Wie der WBV das Urteil genau umgesetzt hat, erklärt der Beitrag 15 in diesem Thread von Uwe Walther. Diese Rechenweise zu widerlegen, Walter, das wäre nun ein überzeugender Beitrag, um dein Anliegen zu verstehen. Diese Gegenrechnung hast du bislang aber unterlassen und stattdessen immer wieder die gleichen, letztlich nicht nachvollziehbaren Vorwürfe vom Stapel gelassen.
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Zitat: Schreiben von Andrea Laber, an WBV Präsidium, Walter Klauke und Manfred Friedrich
Betreff: Einspruch BGC Ditzingen
Hallo zusammen,
mit dieser Vorgehensweise bin ich nicht einverstanden!
Der BGC Ditzingen hat mit seinem Einspruch beim DMV-Rechtsausschuss recht bekommen und dies muss auch umgesetzt werden.
Eine Verteilung der vom DMV zugeteilten Seniorenplätze ist bereits am 30.05.2013 durch den WBV-Vizesportwart Senioren erfolgt und wurde mit Mail vom 30.05.2013 um 00:23 Uhr auch offiziell nach außen (Vereine) kommuniziert. In dieser Mail wurde Walter Klauke ein DM-Platz in
Rodalben zugesprochen.
Eine korrigierte Fassung, ebenfalls durch den WBV-Vizesportwart Senioren am 30.95.2013 um
8:32 Uhr verschickt, beinhaltete eine Verteilung der DM-Plätze auf Grundlage einer Schlagzahlwertung. Hier erfolgte der "Austausch" von 2 Spielern, unter anderem Walter Klauke,
mit der Begründung einer schlechteren Gesamtschlagzahl.
Nun hat der DMV-Rechtsausschuss entschieden, dass die Verteilung der Plätze in der korrigierten Mail , die auf einer Schlagzahlwertung gründet, unzulässig ist, da sie den WBV-Durchführungsbestimmungen widerspricht.
Demzufolge tritt die Verteilung der Plätze in der 1. Mail wieder in Kraft.
Einen Tag vor Meldeschluss zum dritten Mal die Plätze für die Deutschen Meisterschaften zu vergeben ist für mich unmöglich.
Wie soll der betroffene Verein - der den Rechtsstreit gewonnen hat - da noch reagieren?
Ich erinnere daran:
1. Am 30.05.2013 um 00:23 Uhr erfolgte durch den WBV-Vizesportwart Senioren eine Verteilung
der vom DMV zugewiesenen DM-Plätze auf die Senioren (Altersklassen) und die nominierten
Teilnehmer wurden namentlich benannt. Indieser Mail, die den betroffenen Vereinen offiziell
zuging, ist Walter Klauke als Teilnehmer benannt.
2. In einer zweiten Mail am 30.05.2013 um 8:32 Uhr erfolgte eine Korrektur der Teilnehmer
(Hann für Klauke, Weißer für Reinhardt) mit der Begründung eines besseren Schlagzahler-
gebnisses. Dies war und ist unzulässig, da allein die Punktewertung zählt (außer bei Punkte-
gleichstand).
3. Der BGC Ditzingen hat daraufhin einen schriftlichen Einspruch per Brief mit Anlagen beim
WBV-Präsidium eingereicht, der in Form und Begründung den Vorgaben entspricht.
4. Die Abstimmung über diesen Einspruch im WBV-Präsidium wurde per E-Mail durchgeführt.
5. Das Ergebnis dieser Abstimmung wurde dem BGC Ditzingen formlos per Mail in einem Satz
mitgeteilt. Eine Begründung fehlt vollkommen, ebenso eine Rechtsbehelfsbelehrung.
6. Der BGC Ditzingen hat daraufhin den WBV-Rechtsausschuss eingeschaltet.
7. Der WBV-Rechtsausschuss hat den Einspruch von Ditzingen ebenfalls abgelehnt. Die
Begründung ist nicht nachvollziehbar bzw.widerspricht den WBV-Durchführungsbestim-
mungen. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch hier.
Meine persönliche Anmerkung:
Hier hat doch der WBV mehrfach fehlerhaft gehandelt. Fehler können vorkommen, aber dann
sollte man auch dazu stehen. Und nicht versuchen, diese schönzureden und den Verein, der
Einspruch erhoben hat, diese ausbaden zu lassen.
Der BGC Ditzingen hat beantragt, die Vergabe der Startplätze gemäß des 1. Mail,s vom Sen-
sportwart vorzunehmen. Er hat damit vor dem DMV-Rechtsausschuss Recht bekommen und
damit muss dies auch wie beantragt umgesetzt werden. D.h.,die 1. Verteilung der Startplätze
ist gültig.
Im Übringen muss ich mich doch sehr wundern, dass hier ein Schreiben an den BGC Ditzingen
(29.07.2013) verfasst wurde, ohne dass darüber im WBV-Präsidium diskutiert und abgestimmt
wurde. Anscheinend haben einige immer noch nicht verstanden, wohin Alleingänge führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Laber
(WBV-Sportkoordinatorin)