|
|
Forum
|
|
|
|
2. Ligen Damen + Herren, Regionalligen Ergebnisse, Berichte, Bilder |
|
|
05.06.2009, 16:01
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 11.02.2007
Beiträge: 309
|
|
Wechsel Mainz nach Köln
Hallo Leute
ich weiß nicht, was genau so schwer ist. In der Sportordnung ist der nachfolgende Passus enthalten und damit sollte man alles einfach so abwickeln wie es dort geschrieben steht. Wo genau ist das Problem? Christian ist von Mainz nach Köln umgezogen, er hat dort mittlerweile eine Arbeitsstelle, deshalb auch der Umzug. Wir haben keine Probleme mit Christians Wechselwunsch, obwohl wir ihn gerne bei uns behalten würden.
Ich würde den Antrag stellen und wäre gespannt, mit welcher Begründung der Antrag abgelehnt werden kann.
Bis dann
Bernd Szablikowski
Vorstand Sport
1. MGC Mainz (in dem Fall der abgebende Verein, der wohl am ehesten Ärger machen könnte, es aber hier überhaupt nicht tut)
Stand: 03/2009 Seite 1 von 7
(9) Diese Sperre kann entfallen, wenn
a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband
über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde,
b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielbe-
rechtigung für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt
wird,
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
e) ein Spieler/eine Spielerin mindestens ein Jahr nicht für seinen bisherigen Stammverein gestartet ist.
Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Landesverband, in dessen Bereich sich der Wechsel vollzieht. Bei
Vereinswechsel über den Organisationsbereich eines Landesverbandes hinaus ist der DMV zuständig. Die Stellung-
nahme der beteiligten Landesverbände ist einzuholen.
|
05.06.2009, 16:21
|
|
Pantoffelheld
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
|
|
dmv
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
zu c ) da ist doch toll, dass da gar nicht steht wie der Wohnsitzwechsel genau auszusehen hat.
langt auch ein umzug von der einen strasse zur anderen oder sogar nur die hausnummer. es steht ja eindeutig nicht wohnort, sondern wohnsitz !! wenn ich also in hamburg von a nach b ziehe kann ich den verein wechseln ?
zu d ) wenn ich den arbeitspaltz wechsel, von hamburg nach münchen, wechsel ich deswegen von köln nach berlin, bringt mit fahrtechnisch zwar gar nichts ist aber erlaubt ?
gruß
|
05.06.2009, 16:36
|
|
Heulsuse
|
|
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
|
|
Sorry, dass ich mich als Außenstehender mal in diese merkwürdige Diskussion einmische. Ich verstehe bisher folgendes:
1. Christian ist umgezogen und erfüllt damit alle Kriterien, damit die Sperre nach SpO entfallen könnte.
2. Um das Startrecht für Köln zu erlangen müsste nun ein Antrag gestellt werden.
3. Dies ist bisher nicht geschehen.
4. Der DMV-Sportwart hat auf eine unverbindliche Anfrage seine private Meinung geäußert.
5. Alles weitere spielt sich in diesem Thread, also in der Öffentlichkeit ab.
Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. Wenn Köln wert auf den Einsatz von Christian beim Aufstiegsspiel legt, dann ist es doch logisch, dass der Verein auf dem in der SpO festgelegten Weg einen entsprechenden Antrag stellt.
Nur dann kann eine Entscheidung getroffen werden. Und nur diese verbindliche Entscheidung, die Günther sicher weder unter Missachtung aller relevanten Einflußfaktoren noch allein in einem dunklen Hinterzimmer trifft, ist dann sinnvoll diskutierbar.
Ich kann den Sportwart verstehen, dass er
a) ohne offiziellen Antrag auch keine verbindliche Aussage trifft, zumal wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfrage nicht anhand belastbarer Unterlagen prüfen kann
b) nicht in diesem Medium Dinge diskutieren mag, die hier einfach in diesem Stadium nicht hingehören
Mich würde dabei übrigens mal interessieren, wie sich die Mainzer bzgl. Freigabe verhalten würden, wenn es sich um ein Aufstiegsspiel handeln würde, in dem auch eine Mainzer Mannschaft antritt?!? Ich sehe hier nämlich auch die weiteren teilnehmenden Vereine des Aufstiegsspiels als potentiell Benachteiligte an...
|
05.06.2009, 16:39
|
|
Heulsuse
|
|
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
|
|
Zitat:
Zitat von opc
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
zu c ) da ist doch toll, dass da gar nicht steht wie der Wohnsitzwechsel genau auszusehen hat.
langt auch ein umzug von der einen strasse zur anderen oder sogar nur die hausnummer. es steht ja eindeutig nicht wohnort, sondern wohnsitz !! wenn ich also in hamburg von a nach b ziehe kann ich den verein wechseln ?
zu d ) wenn ich den arbeitspaltz wechsel, von hamburg nach münchen, wechsel ich deswegen von köln nach berlin, bringt mit fahrtechnisch zwar gar nichts ist aber erlaubt ?
gruß
|
...deswegen steht ja auch in der SpO "... kann entfallen..." und es bedarf einer Entscheidung im Einzelfall. So blöd ist die Formulierung nicht, lässt alle Möglichkeiten offen.
|
05.06.2009, 16:51
|
Freak
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
|
|
[quote=Panninho;124414
@Landei
Ziehst du auch jedesmal 150km hin-und her? Darum gehts doch die ganze Zeit. *kopfschüttel*[/QUOTE]
Zitat:
Zitat von Johndo
Diese Sperre kann entfallen, wenn
a) sich der bisherige Stammverein auflöst oder mit einem anderen Verein fusioniert und der zuständige Landesverband
über die Vereinsauflösung bzw. die Fusion oder Verschmelzung ordnungsgemäß unterrichtet wurde,
SPORTORDNUNG (SpO) S 2
Stand: 03/2009 Seite 2 von 7
b) ein Spieler/eine Spielerin zur Bundeswehr einberufen oder an einer Hochschule immatrikuliert wird, und die Spielberechtigung
für den dem Bundeswehr-Standort oder der betreffenden Hochschule nächstgelegenen Verein beantragt
wird,
c) ein Spieler/eine Spielerin den Hauptwohnsitz wechselt und dies durch eine amtliche Bescheinigung nachgewiesen
wird,
d) ein Spieler/eine Spielerin seinen festen Arbeitsplatz wechselt und dieser weiter als 150 km vom bisherigen entfernt
ist,
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Hoffe das reicht als erklärung....
|
siehe Punkt c) und nix mit 150 km Arbeitsplatzwechsel sondern lediglich Umzug und Nachweis.
__________________
"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
|
05.06.2009, 16:58
|
|
Teenager
|
|
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
|
|
Bitte Diskussion beenden.
Uwe Braun hat alles gesagt.
Bevor ihr noch ein Beitrag schreiben wollt, lest euch erstmal Beitrag 57 durch.
Danke.
|
05.06.2009, 17:08
|
|
Heulsuse
|
|
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
|
|
Zitat:
Zitat von Panninho
Bitte Diskussion beenden.
Uwe Braun hat alles gesagt.
Bevor ihr noch ein Beitrag schreiben wollt, lest euch erstmal Beitrag 57 durch.
Danke.
|
Nee, schon klar. Einer schreibt das, was Du gerne hören möchtest und dann soll die Diskussion doch bitte schnell beendet werden...
Bei allem, was juristisch möglich sein könnte (auch Uwe Braun vertritt nur eine Rechtsauffassung, zu der es auch Gegenmeinungen gibt), finde ich es bedenklich, das Sportliche komplett außen vor zu lassen und dann diese Diskussion ins auwi zu stellen.Trägt zwar zur Belustigung des gelangweilten Büroarbeiters bei, ist aber der Sache sicher nicht dienlich...
|
05.06.2009, 17:09
|
|
Teenager
|
|
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
|
|
-> PN
no comment
|
05.06.2009, 17:14
|
|
Teenager
|
|
Registriert seit: 13.12.2006
Beiträge: 238
|
|
Zitat:
Zitat von stopi
Ich kann den Sportwart verstehen, dass er
a) ohne offiziellen Antrag auch keine verbindliche Aussage trifft, zumal wenn er die Rechtmäßigkeit der Anfrage nicht anhand belastbarer Unterlagen prüfen kann.
|
Das hat er aber getan. Erst lesen, dann schreiben.
|
05.06.2009, 17:19
|
|
Heulsuse
|
|
Registriert seit: 22.08.2007
Ort: Hannover
Beiträge: 179
|
|
Gesetzestexte sind das eine, das sportliche Verhalten ggü. den Sportkameraden aus anderen Vereinen ist das andere.
Holger hat in Post #50 genau das gesagt, was auch ich (ganz neutral) aus sportlicher Sicht so empfinde. Wenn es nur um den arbeitsbedingten Umzug ginge, hättest Du schon im Frühling den Wechsel einleiten können (ohne noch dreimal für Deinen alten Verein aufzulaufen) und ich glaube kaum, dass es irgendwen gestört hätte.
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:30 Uhr.
|