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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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25.11.2010, 20:53
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von allesroger
Bist du dir da ganz sicher ? Na, dann warte mal ab.
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Ich werde warten.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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25.11.2010, 22:56
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Turniere sonntags um 11:00 Uhr zu starten würde in unserem LV allein schon daran scheitern, dass du kaum einen Platzbesitzer findest, der auf das sonntägliche Nachmittagsgeschäft verzichten mag.
Und zu den nicht angemeldeten Turnieren @BerndF: ein Turnier muss nicht schon dann angemeldet werden, wenn Vereinsspieler mitspielen wollen, sondern nur, wenn auch noch ein Verein der Veranstalter ist.
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26.11.2010, 04:18
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ di stefano
die aussage ist zwar richtig, aber kann dann für teilnehmende vereinsspieler folgen haben
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
die turnierarten sind hier aufgezählt
3. Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
das nicht genehmigte turnier finde ich hier nicht.
bärliner schreibt zwar immer man soll da alles nicht so eng sehen, und so wird es bisher auch ausgelegt, aber man weiß das ja nie ;-)
die von pinkydiver angesprochenen betriebssportveranstaltungen finde ich hier auch nicht, sollten an einer solchen veranstaltung spieler aus mehr als einem verein teilnehmen, sollte der betriebssportverband die besser die 5 euro plus mwst entrichten, um für die teilnehmenden spieler schwierigkeiten zu vermeiden.
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26.11.2010, 08:05
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Ratingen
Beiträge: 1.599
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Turniere sonntags um 11:00 Uhr zu starten würde in unserem LV allein schon daran scheitern, dass du kaum einen Platzbesitzer findest, der auf das sonntägliche Nachmittagsgeschäft verzichten mag.
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Völlig richtig, das ist genau der Punkt, warum wir so früh starten!!!
Ist ja auch verständlich, denn für den Platzbesitzer bedeutet das bares Geld. Vermutlich könnte man später starten, wenn man den Platzbesitzer entsprechend entschädigt, aber das würde sicher wieder auf die Teilnahmegebühren durchschlagen...
Gruss, Simon
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26.11.2010, 11:54
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von opc
@ di stefano
die aussage ist zwar richtig, aber kann dann für teilnehmende vereinsspieler folgen haben
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.
die turnierarten sind hier aufgezählt
3. Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
das nicht genehmigte turnier finde ich hier nicht.
bärliner schreibt zwar immer man soll da alles nicht so eng sehen, und so wird es bisher auch ausgelegt, aber man weiß das ja nie ;-)
die von pinkydiver angesprochenen betriebssportveranstaltungen finde ich hier auch nicht, sollten an einer solchen veranstaltung spieler aus mehr als einem verein teilnehmen, sollte der betriebssportverband die besser die 5 euro plus mwst entrichten, um für die teilnehmenden spieler schwierigkeiten zu vermeiden.
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Mir ist schon bei der Auswertung deiner Lektüre über sogenannten Breitensport im Skiverband aufgefallen, dass du alles, was erlaubt oder verboten ist, definitiv aus dem Text herausholen willst, der dir gerade zur Verfügung steht., und das dazu auch noch sehr eng interpretiert.
Eine Betriebssportveranstaltung als "Wettkampf" oder "Turnier" im Sinne der Sportordnung zu interpretieren, dazu gehört, glaube ich, schon eine große Portion Phantasie!
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26.11.2010, 14:20
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@ michelino
ab wann ist es für dich denn ein wettkampf und wo findet man eine verbindliche definition ?
ich könnte nach der jetzigen sportordnung ja sogar jemanden "anschwärzen" , der beim hansemarathon mitläuft, das ist nämlich eine wettkampf der nicht hier
Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt.
aufgeführt ist ;-)
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26.11.2010, 16:14
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Wird denn beim "Hansemarathon" wirklich Minigolf gespielt oder willst du mich veralbern?
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26.11.2010, 16:15
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Zitat:
Zitat von opc
dein paket ist unterwegs - mit einer kleinen entschuldigung für die verspätung -
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Hallo OPC,
der Schläger ist heute angekommen.
Und vielen Dank für das Geschenk.
Gruß René
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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26.11.2010, 17:33
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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@michelino
Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast!
Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen.
Turniere werden ja extra benannt .
Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen .
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26.11.2010, 19:18
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von opc
@michelino
Nee, und wenn dann nur , wenn du die sportordnung geschrieben hast!
Da steht Wettkämpfe , nirgends eine Definition, wenn ich die Definition dieses Begriffes nicht in der sportordnung finde muss ich die woanders suchen.
Turniere werden ja extra benannt .
Wenn die sportordnung von Wettkämpfen und von turnieren spricht , dann ist das beides nicht das selbe ansonsten hätte man das anders formulieren müssen , auch hier muss ich Di. Stefano recht geben, wenn er sagt , die Ausformulierung eines regelwerkes oder auch einer sportordnung sollte man Experten überlassen .
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Die in Rede stehende Regelung hat wortwörtlich folgenden Inhalt
"3. Turnierarten
(1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden:
a) Meisterschaftsturniere
b) Offizielle Turniere
c) Verbandsturniere
(2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet.
In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere.
(3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten:
a) Grand Prix (Typ A)
b) Trophy (Typ B)
c) Welcome Cup (Typ C).
Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder
Privatpersonen veranstaltet werden.
Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und
Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden.
(4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen.
Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist."
Oberbegriff ist somit eindeutig das Wort "Turniere" und der Begriff "Wettkampf" wurde erkennbar verwendet, um das Wort "Turnier" nicht noch einmal zu wiederholen. Deutlich wird das auch durch die Verwendung des Wortes "Wettbewerb".
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