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Zitat von wate
Es wäre halt schön, wenn Walter hier selbst Stellung beziehen würde. Nachdem er auch mich um Veröffentlichung gebeten hatte, gab ich ihm den Tip, sich im Auwi anzumelden. Nach der hier bekannt gemachten Aktenlage ist es allerdings höchst bedauerlich, dass ein Minigolfer offensichtlich auf solche Art um seine 50. DM-Teilnahme gebracht wurde.
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Nachdem ich auf der DM in Rodalben von vielen Seiten auf mein DM-Startverbot durch den WBV
und den Bundessportwart angesprochen wurde und im Auwi viele Fragen aufgeworfen wurde,
möchte ich dieses Forum und die Gelegenheit nutzen die Fakten allen zugänglich zu machen.
Grundlage ist eine mail vom 30.05.2013 um 00:23 Uhr des WBV Vizepräsidenten Senioren
Paul Wetzel.
In dieser mail wurden unter anderem 5 Senioren Benannt für die Eternit DM in Rodalben,
1. Peter Bach , 2. Ulrich Wörz, 3. Walter Klauke,
4. Hann Johann nur Mannschaft und 5. Trojand Manfred nur Mannschaft.
Im Übrigen steht noch heute auf der Homepage des WBV in der Endstandsrangliste Eternit
hinter meinem Namen ein Kreuz zur DM-Teilnahme. Am nächsten Tag wurde von Paul Wetzel
die Startberechtigung widerrufen mit der Begründung, es würde jetzt Schlagzahlwertung statt
Punktewertung zur Quali herangezogen. Da dies jedoch der gültigen Sportordnung im WBV
widerspricht, haben wir vom BGC Ditzingen beim WBV-Präsidium Einspruch erhoben, dort
aber kein Gehör gefunden. Der Rechtsausschuss des WBV sah auch keine Notwendigkeit das
Vorgehen von Paul Wetzel zu korrigieren. So blieb uns nur der Weg zum DMV-Rechtsausschuss
übrig.
Dessen Urteil war eindeutig und gab uns in allen Punkten Recht und stellte in der Begründung
den Zustand der ursprünglichen mail vom 30.05.2013 von 00:23 Uhr wieder her.
Daraufhin bin ich nachdem Andrea Laber mir mitteilte mich am 31.07.2013 vorschriftsmässig, die Anmeldung an DMV Senioren Sportwart Günter Schwarz mit einem Begleidschreiben, das
DMV-Rechtsausschuss Urteil auch umzusetzen gemailt hat, bin ich am 05.08.2013 zur DM
angereist. Als ich in Rodalben angekommen bin, hat Uwe Boltze mir Versichert ich sei Angemeldet, er wisse von dem Urteil und hat mich in Guten Glauben 7 Tage Trainieren lassen,
um in der Turnierwoche durch die WBV Vizepräsidentin Sport Bianca Kühnert und den DMV-
Sen.-Sportwart Günter Schwarz vor Ort in ziemlich harscher Weise zu erfahren, dass ich nicht starten dürfte. Grund war wohl eine kurzfristig vorgenommene geänderte Verteilung der WBV-
Startplätze. Günter Schwarz hätte aber wissen müssen, dass der WBV durch das Urteil vom DMV-RA, dieses hätte nicht tun dürfen, da Sie das Urteil angenommen haben und keinen Einspuch eingelegt haben, im Schreiben vom 29.07.2013 schreibt Paul Wetzel wir, das Präsidium des WBVs, akzeptieren das Urteil des DMV-Rechtsausschusses vom 24.07.2013.
Das Urteil hat Pinkydiver für mich als Anhang hinterlegt auf Seite 1 (unter 0003 scannen),
so möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden.
Nach über 50 Jahren im Minigolfsport bin ich über die Art und Weise des Umganges mit mir sehr enttäuscht, insbesondere dass ein verantwortlicher Sportkamerad des eigenen Verbandes von "Herrn Klauke" spricht. Auch von einem Bundessportwart hätte ich mir gewünscht, dass man mich anhört und nicht schroff zurückweist und es als Sache des LV abtut
obwohl ein Urteil des DMV-Rechtsausschusses vorliegt.
An wen soll sich ein Verein/Spieler noch wenden oder was soll er noch tun, wenn nicht einmal eine Entscheidung des obersten Gremium im DMV einem zum Recht verhilft???
Dann brauchen wir auch keinen DMV Rechtsausschuss und auch keine Rechtsordnung (RO)
A 2 Teil B Grundsätze der Rechtsinstanz Rechtsausschuss
Nr. 8 Vollstreckung
Die Urteile und Beschlüsse der Rechtsausschüsse sind von den Verwaltungsorganen des DMV und der Landesverbände zu vollstrecken. Die Urteile des DMV-Rechtsausschusses sind
für den gesamten Bereich des DMV rechtsverbindlich.
WalterKlauke