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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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17.03.2010, 09:31
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Freak
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Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von Travis
@Frank,
naja um auf der sicheren Seite zu sein, musst du mindestens 3 Oschis finden (und wie ich irgendwie gelesen habe, sollten ja mehr als 80% der Lizenzträger einen OSchi haben), die ja wohl in der Regionalliga pfeiffen dürfen, oder?
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@Travis
die genannten Zahlen ob jetzt 75 oder 80 % sind definitiv falsch lese hierzu mal meine Betrag 33 auf Seite 4.
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03.04.2010, 23:44
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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uwe
@ uwe braun
extra für dich nach vorne geholt.
sage mal was !!!
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05.04.2010, 13:33
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Laut der DMV Homepage hat die Bundesversammlung am 07.03.2010 folgenden Beschluss gefasst:
"Im Lizenz- und Ausbildungswesen wird die Schiedsrichterausbildung durch einen einstimmigen Beschluss umgestellt, eingeführt werden die Stufen C (regionaler Spielbetrieb), B (überregionaler Spielbetrieb) und C (Bundesliga und internationale Einsätze) mit einer abgestuften Ausbildung von je mindestens 15 Unterrichtseinheiten. Der Einsatz als Oberschiedsrichter ist in allen Lizenzstufen möglich."
Nach 9 (11) der Satzung ist über die Beschlüsse der Bundesversammlung ein Protokoll zu fertigen, das von der Versammlungsleitung und der Protokollführung zu unterzeichnen ist und allen Mitgliedern spätestens 6 Wochen nach der Tagung zugestellt sein muss. Ob das Protokoll mit dem genauen Wortlaut bereits veröffentlicht wurde, ist mir nicht bekannt.
Im Hinblick auf den Beschluss wurde allerdings bereits die Lizenz - und Ausbildungsordnung (LizenzAO) geändert. Hieraus einige interessante Passagen:
"1. Allgemeines
(3) Die Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern und Turnierleitern ist in dieser Ordnung sowie den zugehörigen Anhängen abschließend geregelt.
5. Erstellen der Ausbildungsanleitungen
(2) Die Ausbildungsanleitungen für die Schiedsrichter- und Turnierleiterausbildung werden vom DMV-Lehrausschuss erstellt und vom DMV-Präsidium beschlossen.
(3) Die Ausbildungsanleitungen sind als Anhang zu dieser Ordnung zu veröffentlichen.
15. Gültigkeit der Lizenzen
(1) Alle Lizenzen sind im gesamten Bereich des DMV gültig."
"Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung", schrieb der BSportW (Beitrag Nr. 65). Das ist im Grunde genommen richtig, aber in´der LizenzAO wird nicht geregelt, welche Lizenz für welche Spielklasse erforderlich sein soll. Festzuhalten bleibt auch, dass man zwar die LizenzAO bereits geändert hat, allerdings erkennbar ohne die "zugehörigen Anhänge" bzw. die "Ausbildungsanleitungen" beizufügen.
Auch die (aktualisierte) Sportordnung besagt nichts über die erforderliche Qualifikation der Schiedsrichter, das Schiedsgericht wir nur eher beiläufig (s. Ziff. 16 und 17) erwähnt. Mit anderen Worten: Bezogen auf den umstrittenen Beschluss gibt es bisher nur Regeln über die (künftige) Ausbildung, nicht aber über das (diferenzierte) Einsatzfeld der Schieds- und Oberschiedsrichter.
Meines Erachtens kann der Beschluss sinnvollerweise nur so ausgelegt werden, dass für die künftig auszubildenden Schiedsrichter die neue Regelung hinsichtlich des regionalen/überregionalen/ Spielbetriebs gilt und es bei den Schieds- und Oberschiedsrichter der "alten Schule" bis zum Ende der Gültigkeit ihrer Lizenz alles beim Alten bleibt. So scheint man das auch beim DMV zu sehen, denn sonst hätte es nahegelegen - in der SportO - zu regeln, wo welcher Schiedsrichter je nach Lizenz eingesetzt werden darf. Man hätte ansonsten auch regeln müssen, dass Schiedsrichter mit bisheriger Ausbildung nun auch (im regionalen) Bereich als Oberschiedsrichter eingetzt werden dürfen, ebenso fehlt eine Norm des Inhalts, dass der "alte" Schiedsrichter eine C-Lizenz und der "alte" Oberschiedsrichter eine B-Lizenz nach neuem Recht hat. Das bedeutet aus meiner Sicht umgekehrt allerdings auch, dass der "alte" Schiedsrichter nicht als Oberschiedsrichter eingesetzt werden darf.
Wollte man den Beschluss der Bundesversammlung insgesamt anders auslegen wollen, dann kann das auch zu Problemen mit der Generalauschreibung überregionale Ligen führen. Dort heiß es nämlich in Ziff. 17 zum Schiedsgericht u.a.:
17. Schiedsgericht
(3) In der 2. Bundesliga und in der Regionalliga, in denen spielfreie Schiedsgerichte anzustreben sind, hat der jeweils zuständige Liga-Leiter vor der Saison eine Aufstellung über die vereinsmäßige Zusammensetzung der Schiedsgerichte der einzelnen Punktspieltage zu erstellen und den beteiligten Vereinen bekannt zu geben. Die in der Reihenfolge betroffenen
Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter anwesend ist....Ist ein lizenzierter Oberschiedsrichter bzw. Schiedsrichter, für dessen Anwesenheit ein Verein Sorge zu tragen hat, nicht anwesend, hat der betreffende Verein
eine Verwaltungsgeldstrafe von EUR 50,-- zu zahlen."
Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen könnten - wenn ich die entsprechenden Beiträge richtig verstanden habe - von einigen Vereinen nicht mehr eingehalten werden.
Über Sinn und Unsinn der Neureglung wurde ja bereits Einiges gesagt, meiner Meinung hätte man es bei der alten Regelung belassen sollen. Es gab eine einheitliche Ausbildung, die offensichlich über Jahrzehnte gut funktionierte. Und das ein langjährig erfahrener Schiedsrichter schlechter sein soll, als ein mit reichlich Unterrichtsstoff gefüllter "Frischling der B-Klasse" sehe ich auch nicht ein.
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05.04.2010, 16:48
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Zitat:
Zitat von bärliner
Ach Olli, machmal denke ich, dass Du heimlich vom dem Zeug naschst, was ihr im Hafen so beschlagnahmt....
Erst einmal möchte ich klarstellen, dass die neue Lizenz-Struktur von der Bundesversammlung, also den Vertretern aller Landesverbände einstimmig verabschiedet wurde. Also kann es so ein Teufelszeug wohl kaum sein. Es sei denn, man hält es mit Dirk und hält jeden Funktionär pauschal für hirnlos.
Aber eigentlich wollte ich zur Umstellung noch etwas schreiben. Da sämtliche OS-Lizenzen auf B-Lizenz umgestellt werden, sind hiervon ca. 75 % aller Lizenzträger erfasst. Dann gibt es weitere 5 %, die aufgrund einer bereits absolvierten Ausbildung (z.B. zuletzt in München) oder aufgrund zahlreicher Einsätze bei DM und 1. BL eine A-Lizenz erhalten werden. Bleiben also max. 20% mit Schiri-Lizenz, die lediglich die C-Lizenz erhalten und für die B-Lizenz einen weiteren Lehrgang machen müssen (den sie ansonsten für die OS-Lizenz gemacht hätten). Ich denke, dass dies eine vernünftige Übergangsregelung ist.
Eine allgemeine Umstellung auf A-Lizenz ist schon deshalb Quatsch, weil bereits jetzt die normale Schiri-Lizenz de facto nicht mehr ausgereicht hat, um z.B. in der 1. BL zum Einsatz zu kommen. Die Einführung eines besonders ausgebildeten und geprüften BL-Schiedsrichter war ja auch der Aufhänger dafür, eine neue Struktur zu finden, die diese Anforderungen berücksichtigt.
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uwe, wie du siehst, soll es auch für alte lizenzen gelten.
und das kann ich gar nicht begreifen, deswegen meine frage
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05.04.2010, 17:10
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Wie ich schon schrieb: Zeige mir jemand, wo dieser Teil des Beschlusses in dem Regelwerk umgesetzt wurde. Umgesetzt wurde lediglich die neue Ausbildungs- bzw. Lizenzstruktur.
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05.04.2010, 17:35
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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Lack gesoffen
Hat man es etwa gelassen , weil ich doch kein komisches Zeugs nehme und recht gehabt haette?
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06.04.2010, 16:48
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
...
Meines Erachtens kann der Beschluss sinnvollerweise nur so ausgelegt werden, dass...
...
So scheint man das auch beim DMV zu sehen, denn sonst hätte es nahegelegen - in der SportO - zu regeln, wo...
...
Wollte man den Beschluss der Bundesversammlung insgesamt anders auslegen wollen, dann...
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Hallo Uwe,
es ehrt dich, dass du dich an einer juristisch korrekten Auslegung der DMV-Beschlüsse zur Lizenz-Neuordnung versuchst. Leider kam es in der Vergangenheit wiederholt dazu, dass:
1.) sich dilettierende Amateure ohne jede Hilfe eines Justiziars an einer Neufassung von Regeln versuchten, was mit formaljuristisch völlig unzureichenden Formulierungen endete
2.) die sich aus den semantischen Unschärfen ergebenden, durchaus formaljuristisch stringenten Interpretationsversuche Außenstehender von DMV-Offiziellen als falsch bezeichnet wurden - dies teilweise verbunden mit dem Hinweis, man solle sich nicht so anstellen und jedes geschriebene bzw. nicht geschriebene Wort auf die Goldwaage legen
3.) worauf die DMV-Offiziellen Anleitungen nachschoben, wie die missglückten Formulierungen auszulegen seien, bzw. was man genau mit diesen oder jenen Formulierungen bezwecken wollte (d. h. sich genötigt sahen, ihre eigenen Regelungen zu kommentieren).
Daher bleibt meines Erachtens auch in diesem Fall abzuwarten, ob man aus diesem Regularium durch juristisch-logisches Ableiten Rückschlüsse ziehen kann, oder ob nicht wieder jemand auftritt, der uns allen "das Große Ganze" erklärt.
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08.04.2010, 20:42
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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So, nun steht der nächste Spieltag vor der Tür und noch immer fehlt eine verbindliche Klarstellung seitens des DMV, in welchen Ligen welche Schiedsrichter in welchen Funktionen eingesetzt werden dürfen. Unglaublich, aber leider wahr.
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08.04.2010, 21:46
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Nasenbohrer
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Registriert seit: 05.12.2006
Beiträge: 58
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Zitat:
Zitat von Uwe Braun
So, nun steht der nächste Spieltag vor der Tür und noch immer fehlt eine verbindliche Klarstellung seitens des DMV, in welchen Ligen welche Schiedsrichter in welchen Funktionen eingesetzt werden dürfen. Unglaublich, aber leider wahr.
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Ja, ich kann auch schon nicht mehr richtig schlafen - werde mich aber gleich morgen mit meinem Rechtsbeistand beraten.
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08.04.2010, 22:17
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
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Schön, wenn Du das so locker siehst, würde ich sicherlich auch, wenn ich in der 1. Bundesliga spielen würde.
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