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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet.

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  #81  
Alt 26.11.2010, 20:25
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Standard uwe hat ahnung

unter 1 ) steht

Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.



wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
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  #82  
Alt 27.11.2010, 17:15
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
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Hallo OPC,
siehst du eigentlich noch über den Haufen gespaltener Haare hinüber, der um dich herum liegen müsste?
Grundlage aller Ordnungen des DMV ist die Satzung - und auf die beziehen sich alle weiteren Regelungen. Und die DMV-Satzung spicht in §2 ausdrücklich vom "Minigolfsport" als Zweck - nicht von der Leichtathletik oder vom "Hansemarathon" oder vom "Rund um den Henninger Turm" oder "Links um den Bismarckhering" oder was dir sonst noch einfallen möge. Die Geltung der DMV-Sportordnung ist daher zweifelsfrei ausschließlich auf den Minigolfsport beschränkt.
Insofern ist auch der Begriff "Turniere" und "Wettkämpfe" - wie von Uwe Braun richtig aufgezeigt, nicht zu spalten.
Viel Spaß beim Weiterrechten und bei der Textexegese wünscht herzlichst
Michelino
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  #83  
Alt 27.11.2010, 17:33
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
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Wettkampf

Wäre denn zb die Betriebssport Europameisterschaft im minigolf ein Wettkampf ?

Und wenn dies kein Wettkampf ist, warum ist dann zb das treffen einiger minigolfer zu einen geselligen Abend mit grillen und anschließend 2-3 runden minigolf ein Wettkampf?
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  #84  
Alt 27.11.2010, 17:39
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Registriert seit: 18.12.2006
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Beiträge: 2.829
Standard Eindeutige regelung

Michelino

Ich will da keine Haare spalten, ich möchte nur eine klare eindeutige Regel bzw eine Auslegung durch den dmv , die für alle gleich sind und auf die man sich dann auch berufen kann . Ansonsten gibt es ja immer mal wieder Androhungen einer Spielsperre , weil ein Turnier nicht beim SMV angemeldet wurde !

Aber dazu muss man ja wissen, was angemeldet werden muss und an was man auch so teilnehmen darf .

Und dafür benötigt man eine klare Auslegung des Begriffes Wettkampf im Sinne der sportordnung .
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  #85  
Alt 28.11.2010, 09:50
Benutzerbild von Michelino
Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
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Noch ein paar gespaltene Haare mehr.
Von welcher Betriebssport-Europameisterschaft im Minigolf sprichst du? FANGEN WIR DOCH MAL MIT EINER BESTRIEBSSPORT-LANDESMEISTERSCHAFT AN, DIE EIN DMV-LANDESBVERBAND ORGANISIERT!!! Unten haben wir unsere Defizite, nicht in irgend welchen konstruierten Wolkenkuckucksheimen!
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf. So wenig wie es ein internationaler Wettkampf ist, wenn ich sich im Urlaub in den Dolomiten zufällig Schweizer, Österreichische, Deutsche und Italienische Minigolfer treffen und dann miteinander Minigolf spielen, weil ihnen gerade nix Besseres einfällt.
Wenn es nach dir ginge, opc, dann würdest du bei diesem Anlass womöglich auch noch eine Dopingkontrolle erwarten.
Nach meiner Überzeugung gibt das die jetzige Formulierung, nüchtern betrachtet, absolut her. Auch die dahergesagte "immer wieder Androhungen von Spielsperren" bleibt in diesem Zusammenhang ein Märchen - wieso sollte in einem solchen Fall irgend jemand drohen (außer dir selbst?)

Wir bewegen uns hier nach meiner Überzeugung wieder auf dem Feld, das ich mit "Überreglementierung" überschreiben will - unsere Passion, seit es Gerd Snaga geschafft hat, eine Sportordnung für Miniaturgolf auf ein DIN A 4 - Blatt zu bringen (gefühlt Jahrhunderte her), lange Zeit immer mehr erweitert und vor einigen Jahren zum Glück wieder drastisch verkleinert. Das gefällt nicht allen, schon klar, manche mögens haarklein...
Vorschlag also: Wem die jetzige Regelung zu unklar ist, der bringe über seinen Landesverband einen Präzisierungsvorschlag in die Sportwarte-Vollversammlung ein, die in der ersten Januarhälfte stattfindet.
Lamentieren nützt nix.

Geändert von Michelino (28.11.2010 um 10:01 Uhr).
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  #86  
Alt 28.11.2010, 11:41
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .


betriebssportmeisterschaften werden vom betriebssportverband organisiert !

sind solche veranstaltungen ein wettkampf im sinne der sportordnung ?

der taubstummensportverband richtet auch meisterschaften aus, sollte ich an einer solchen veranstaltung teilnehmen, ( kann ich zum glück nicht , weil keine behinderung in diesem sinne vorliegt ), würde dies eine sperre zur folge haben ?

also, wo liegt die grenze, ab wann ist das zusammentreffen und ausspielen von minigolfrunden ein wettkampf im sinne der sportordnung?

ab wann muss ein veranstalter die 5 euro pauschale entrichten, damit seine teilnehmer, soweit sie mitglieder unseres verbandes sind keine sperre befürchten müssen.


und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)

bei einem doch sehr wichtigen punkt, sollte es eine klare regelung geben, damit ich als vereinsspieler weiß, an welcher veranstaltung ( wettkampf ) ich teilnehmen darf .
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  #87  
Alt 28.11.2010, 11:49
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Michelino Michelino ist offline
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Registriert seit: 26.12.2006
Ort: Winnenden
Beiträge: 1.211
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
ob eine betriebssportmeisterschaft ein wettkampf ist, beantwortest du leider nicht .
Ich dachte, ich hätte das - möglicherweise fehlt's bei mir aber irgendwie, deine Frage in ihrer ganzen Breite zu erfassen. Nenne mir bitte eine konkrete Veranstaltung, wo diese Frage sich gestellt haben mag, vielleicht verstehe ich es dann.


Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
und androhungen von spielsperren hat es auf jeden fall gegeben und diese wurden nicht von mir ausgedroht, sondern von offizieler seite ;-)
Bei Betriebssportveranstaltungen????
Bei Grillfesten mit anschließenden Minigolfrunden?????
Bei Urlaubstreffen????
Beim Hansemarathon????
Welche offizielle Stelle war das? Die bringen wir gerne und schnell gemeinsam zum Schweigen!!
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  #88  
Alt 28.11.2010, 13:40
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
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Beiträge: 2.829
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@michelino

Du weichst meiner eigentlichen Frage immer aus , es muss doch eine verbindliche Regel geben , dies ist ein Wettkampf , dies nicht ! Dieser Wettkampf benötigt eine Genehmigung , bei diesem darf ein Vereinsspieles nur teilnehmen, wenn er auch genehmigt ist .

Das kann doch nicht jedes mal eine einzelfallentscheidung sein , die man in dmv Präsidium nach gut dünken fällt .

Ich als Spieler kann da doch vom Verband eine gewisse Rechtssicherheit verlangen.

Oder hat der verband Angst, dass ihm dann ein paar mal die 5 Euro verloren gehen, weil diese für eigentlich genehmigungsfreie Turniere entrichtet wurden?

Bei uns im Norden gab es ja ein solches " Turnier " , man zahlte 15 Euro es gab essen und trinken satt und dann wurden irgendwann mal 2 oder drei runden minigolf gespielt , einige hatten wohl auch mehr als ein Bier getrunken, aber eigentlich war dies auch mehr eine Party als ein Turnier, obwohl man am Ende aus preise verteilt hat.

Diese Veranstaltung gibt es so nicht mehr, jetzt ist es ohne minigolfrunden, weil mit Sperre gedroht wurde.

Nun sagst du , ach das ist doch kein Wettkampf im Sinne der sportordnung aber wo steht das und wie lange hat dein Wort bestand ?

Deshalb möchte ich eine klare regelung , die für jeden gleich ist .
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  #89  
Alt 28.11.2010, 14:55
Uwe Braun Uwe Braun ist offline
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Registriert seit: 22.12.2006
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Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von opc Beitrag anzeigen
unter 1 ) steht

Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1
aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden.

wie definierst du jetzt den begriff wettkampf
Schon im Ansatz falsch, denn die von Dir zitierte Regelung befindet sich in

"4. Teilnahmeberechtigung

(9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet
werden."


Wie schon erwähnt, ist erkennbar der Begriff "Turnier" maßgebend, und nicht die synonym verwendeten Worte "Wettkampf" oder "Wettbewerb", dass ergibt sich eindeutig aus Ziffer 3 der SpO. Sicherlich hätte man es genauer formuliern können, indem man ausschließlich den Begriff "Turnier" verwendet hätte. Das ändert jedoch an der Sache selbst nichts. Im übrigen weiß zumindest jeder Jurist, dass man sich im Rahmen einer Regelauslegung nicht nur an dem reinen Wortlaut einer Norm, sondern u.a. auch an deren Sinn und Zweck orientieren muss.

Ich habe das Gefühl, Du willst mit Deinem Standpunkt mit dem Kopf durch die Wand und hoffe nur, dass Du Dich nicht dabei verletzt.
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  #90  
Alt 28.11.2010, 15:01
Di.Stefano Di.Stefano ist offline
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Beiträge: 288
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Zitat:
Zitat von Michelino Beitrag anzeigen
Ein Minigolfer-Grillfest, nach dem noch 2-7 Runden Minigolf gespielt wird ist eben gerade kein Wettkampf.
Klare Aussage von einem, der es weiß. Vielen Dank Michael, so sollte es immer sein. Aber nächste Frage: wie ist es,
a) wenn bei diesem Turnier auch eine Ergebnistafel geführt wird und am Ende Preise verteilt werden?
b) wenn zu diesem Turnier per Flyer oder per Mund-zu-Mund-Propaganda eingeladen wird?
c) wenn dieses Turnier nicht zu den üblichen Öffnungszeiten einer Minigolfanlage veranstaltet wird, also z. B. nachts?

Sonst könnte entsprechend deiner Aussage jemand zum Schluss kommen, dass es genügt, bei einem Turnier zusätzlich ein Grillfest zu veranstalten, um die Anmeldepflicht zu umgehen. Wir wissen beide, wie die Leute im Auslegen von offiziellen Aussagen so sind.
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