Ordnungsgemässes Passieren der Grenzlinie
Hallöchen miteinander,
hier eine neue Erkenntnis von einer Schiedsrichter-Ausbildung:
Bei der Begehung einer Beton-Anlage bemerkte einer der Lehrgangsteilnehmer,
dass bei der Bahn 13 die Grenzlinie doch gar nicht ordnungsgemäß überquert wird,
wenn der Ball in die zweite Schräge so gespielt würde, dass er vor der Grenzlinie in die Schräge rollt und nicht die Grenzlinie mit seinem Auflagepunkt passiert, da diese nicht eingezeichnet ist in der Schräge, sondern wie im Regelwerk gefordert nur im flachen Bahnbereich unmittelbar hinter dem letzten Hindernis (Stein).
Das Gleiche auch bei der Bahn 5 mit der langgezogenen Schräge.
In den INTERNATIONALE SPIELREGELN unter 8. Schlag / Ball im Spiel (8) steht, dass die Grenzlinie ordnungsgemäß passiert ist , wenn der Ball mit seinem Auflagepunkt die Grenzlinie passiert hat.
Passieren heisst ja nicht, dass der Ball die Grenzlinie überrollen muss, denn gerade beim System Beton überrollt der Ball auf manchen Bahnen nicht direkt die Grenzlinie, sodass man sagen könnte, dass die Grenzlinie auch vertikal nach oben gilt.
Bei den Schrägen aber müsste die Grenzlinie auch dort eingezeichnet werden, sofern nichts Anderes in den Normungsbestimmungen für die beiden Bahnen geschrieben steht.
Wie sieht ihr dieses nun vom Regelwerk her:
Müsste der Ball wieder vom Abschlagfeld gespielt werden sofern er die Schräge so gespielt wurde,
dass er nicht die Grenzlinie mit seinem Auflagepunkt überquert hat?
Sollte eine dementsprechende Erweiterung in die Bahnenbeschreibung eingebracht werden?
Oder legen wir den Schleier des Schweigens um uns, sofern die oben beschriebene Spielweise mal passiert?
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
|