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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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06.02.2021, 18:25
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Halbstarker
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Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
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Wechsel der Spielberechtigung außerhalb der Wechselfrist?
Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage wegen dem Wechsel der Spielberechtigung. Nach Nr. 2 Absatz 5 der Sportordnung wäre dieser grundsätzlich nur zum 01.01. möglich. Nun steht aber in Absatz 9e), dass ein Wechsel außerhalb der üblichen Zeiten möglich ist für einen Spieler, der länger als ein Jahr nicht für seinen Stammverein gespielt hat. Davon sind aufgrund der Corona-Krise sicherlich viele Spieler betroffen. Das bedeutet, dass bei all diesen Spielern ein Spielberechtigungswechsel außerhalb der Wechselzeit möglich sein müsste? Die Sportordnung sieht an dieser Stelle auch keine Drei-Monats-Frist vor wie bei den Buchstaben 9b) bis 9d).
Das hieße dann in der Konsequenz, dass es möglich wäre, dass einer Mannschaft Anfang 2021 auf einen Schlag viele Spieler "davonlaufen" könnten, die im vergangenen Sommer oder Herbst nicht für ihren Verein angetreten sind?
Geändert von Di.Stefano (06.02.2021 um 18:33 Uhr).
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11.02.2021, 04:58
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V.I.P.
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Registriert seit: 27.11.2006
Beiträge: 2.568
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Das fragst Du am besten mal direkt den DMV-Sportwart.
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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11.02.2021, 10:49
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.396
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano
[…]Das bedeutet, dass bei all diesen Spielern ein Spielberechtigungswechsel außerhalb der Wechselzeit möglich sein müsste? […] Das hieße dann in der Konsequenz, dass es möglich wäre, dass einer Mannschaft Anfang 2021 auf einen Schlag viele Spieler "davonlaufen" könnten, die im vergangenen Sommer oder Herbst nicht für ihren Verein angetreten sind?
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Wichtig erscheint mir der Zusatz, der noch folgt: »Über einen entsprechenden Antrag entscheidet der Landesverband, in dessen Bereich sich der Wechsel vollzieht. Bei Vereinswechsel über den Organisationsbereich eines Landesverbandes hinaus ist der DMV zuständig. Die Stellungnahme der beteiligten Landesverbände ist einzuholen.«
Abgesehen davon sind die Fragen eigentlich schon selbst beantwortet: Es gibt diese Regelung und – falls sie nicht ausgesetzt sein sollte – kann man auf diese Weise den Verein wechseln … bzw. es beantragen.
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11.02.2021, 18:22
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.511
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@tg
stimmt der Antrag ist reine Formsache und ich wüßtze auch nicht warum der abgelehnt werden könnte, der Wechsel ist ja nur an die Bedingung ( mehr als 1 Jahr nicht gespielt) geknüpft. Aber ich denke soviele werden das gar nicht sein, die nicht irgendwann im Sommer/Herbst nicht irgendein Klickerturnierchen gespielt haben
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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