Zitat:
Zitat von WolleB
Gestern kam eine Mail vom Landessportbund NRW mit zusätzlichen Erläuterungen zu möglicherweise auslegungsfähigen Punkten in der Coronaverordnung. Die Erläuterungen kommen aus der Staatskanzlei.
Darin steht u.a.:
"Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport." (Hervorhebung von mir)
Da Turniere, egal welcher Art, unter "organisierter Sportbetrieb" fallen, sind z.B Winterpokale nicht erlaubt. Witten z.B. hat am Sonntag noch gespielt und dann erstmal unterbrochen. Hoffentlich nur bis 30.11., man wird es sehen, ob dann am 6.12. weitergespielt werden darf.
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Dann solltest du aber den kompletten Wortlaut weitergeben:
a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?
Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.
b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?
Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.
c. Ist Individualsport auch als organisierter Trainingsbetrieb möglich?
Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.
d. Ist Mannschaftssport erlaubt?
Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.
Beispiele zu a. bis d.
· Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).
· Ein Golfplatz kann öffnen und an jedem Loch können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu zehn Personen aus einem Hausstand spielen.
· Das Lauftraining von zwei Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.
· Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.
· Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.
Theoretisch könnte man als zu zweit auf MInigolfplätzen trainieren. Das letzte Wort hat natürlich immer der Platzbesitzer -betreiber.