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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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14.06.2013, 17:30
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Regelfrage zur Relegation / Auf-/Abstieg
Hallo zusammen,
eine Regelfrage in Bezug auf die Relegationsspiele.
Zählt der der Tabellen 5. einer Liga zu den Absteigern, wenn er im Relegationsspiel nicht den Klassenerhalt schafft und nimmt er damit einen der 6 festen Plätze in der tieferen Liga einem möglichem Releganten dieser Liga oder einem möglichen Aufsteiger einen Platz weg?
In der Ausschreibung zum überregionalen Spielbetrieb steht unter:
27. Abstieg und Mannschaftsrückzug
(1) Der nach Abschluss der Punktspielrunde Tabellen-Sechste und ggf. schlechter Platzierte jeder Liga(-Gruppe) steigen in die nächstniedrige Liga ab.
(2) Der nach Abschluss der Punktspielrunde Tabellen-Fünfte jeder Liga(-Gruppe) ist berechtigt, am Aufstiegsspiel zu dieser Liga(-Gruppe) teilzunehmen.
28. Qualifikation und Aufstieg
(1) Für jede Liga(-Gruppe) direkt qualifiziert sind aufgrund ihrer Abschluss-Platzierung in der vorausgehenden Punktspielrunde: der Sieger (nur 1. Bundesliga), der Tabellen-Zweite, der Tabellen-Dritte und der Tabellen-Vierte der jeweiligen Liga(-Gruppe).
(2) Aufsteiger in jede Liga(-Gruppe) werden in einem Aufstiegsspiel zu dieser Liga-(Gruppe) ermittelt. Teilnahmeberechtigt am Aufstiegsspiel sind aufgrund ihrer Abschluss-Platzierung in der vorausgehenden Punktspielrunde: der Tabellen-Fünfte der betreffenden Liga(-Gruppe), die Sieger der nächstniedrigen überregionalen Liga(-Gruppe), soweit zum Teilnehmerkreis
der betreffenden Liga(-Gruppe) gemäß Ziffer 5 gehörend, bei deren Verzicht der jeweilige Tabellen-Zweite.Teilnahmeberechtigt zum Aufstiegsspiel für die unterste überregionale Liga(-Gruppe) sind neben dem Tabellen-Fünften der betreffenden Liga(-Gruppe) je zwei Mannschaften aus dem Landsverbandsspielbetrieb der dieser Liga(-Gruppe) angehörenden Landesverbände gemäß Ziffer 5.
(3) Die Zahl der für den Aufstieg zur Verfügung stehenden Plätze ergibt sich aus der Zahl der Mannschaften, die als Absteiger aus einer höheren Liga(-Gruppe) gemäß Ziffer 27 Abs. 1 oder als nach Abschluss der vorausgehenden Punktspielrunde
gemäß Ziffer 28 Abs. 1 für diese Liga(-Gruppe) qualifiziert sind. Es wird jedoch mindestens ein Aufstiegsplatz vergeben
Ich interpretiere den Punkt 28(3) so, dass ein evtl. durch die Relegation zu einer höheren Liga dann doch absteigender Verein nicht zu den Absteigern gem. 27(1) zählt und die Liga dann im Folgejahr notfalls auch zu 7 spielen müsste.
Damit wäre auch gegeben, das unsinnige Relegationsspiele nicht stattfinden müssen, da dann der Ausgang des Relegationsspiels zur höheren Liga keinen Einfluss mehr hätte.
Ich hätte gern eure Meinung dazu.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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16.06.2013, 18:01
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Frischling
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Registriert seit: 11.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 94
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Hallo Stefan,
auch ich sehe das so, wenn der 5.der höheren Liga selber relegieren muss und verliert und dadurch absteigt, nimmt er keinen Platz weg und es müßte dann eben mit 7 Mannschaften gespielt werden.
Da ja alle zum gleichen Zeitpunkt relegieren müssen, ist es anders nicht planbar.
Relegationsspiele müssen ja dann auch nciht stattfinden, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
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17.06.2013, 15:02
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.511
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es ist doch ganz einfach, wenn man sich mal die ganzen unnützen Fallunterscheidungen im regelwerk anschaut
egal wieviele Mannschaften von oben in eine liga zurück kommen durch abstieg oder Verzicht spielt da keine Rolle.
bei der relegation von unten steigen immer soviele auf bis die Sollstärke von 6 erreicht ist.
Ist die schon durch mehrere Absteiger erreicht, steigt aus der relegation genau eine Mannschaft auf, dadurch kann eine Liga theoretisch auch mal 7 oder 8 Mannscvhaften haben.
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Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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18.06.2013, 10:03
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Systemkritiker
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Registriert seit: 14.10.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 574
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
es ist doch ganz einfach, wenn man sich mal die ganzen unnützen Fallunterscheidungen im regelwerk anschaut
egal wieviele Mannschaften von oben in eine liga zurück kommen durch abstieg oder Verzicht spielt da keine Rolle.
bei der relegation von unten steigen immer soviele auf bis die Sollstärke von 6 erreicht ist.
Ist die schon durch mehrere Absteiger erreicht, steigt aus der relegation genau eine Mannschaft auf, dadurch kann eine Liga theoretisch auch mal 7 oder 8 Mannscvhaften haben.
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Wenn es denn so einfach wäre, rate doch mal, warum ich den Punkt 27.1 und 28.3 kopiert habe. Lies die diese mal durch und überdenke mal Deine Antwort. So wie du es sagst so hatte ich es auch im Kopf, bevor ich mal genauer nachgelesen hab!
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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18.06.2013, 19:43
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Teenager
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Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 222
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Wenn der Fünftplatzierte den Aufstieg nicht schafft, steigt eine Mannschaft von unten auf.
Sind beide aus dem gleichen Eck, hat das keine Auswirkung auf die unteren Ligen.
Da in der Praxis (zumindest in Bayern) der Auf- und Abstieg höherklassiger Ligen durchaus Auswirkungen auf die Relegationsspiele der unteren Ligen hat, denke ich dass der abgestiegene Fünfte (weil Relegation verpasst) als Absteiger gilt und somit einer weniger von unten aufsteigt.
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18.06.2013, 19:51
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.511
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Zitat:
Zitat von cash
Wenn es denn so einfach wäre, rate doch mal, warum ich den Punkt 27.1 und 28.3 kopiert habe. Lies die diese mal durch und überdenke mal Deine Antwort. So wie du es sagst so hatte ich es auch im Kopf, bevor ich mal genauer nachgelesen hab!
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hab ich mir durchgelesen da steht nix anderes aks ich gesagt habe aus der relegation steigt mi destens einer auf egal wieviele Teans von oben runter kommen
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