Hallöchen miteinander,
bei meiner Aktualisierung des Regelwerkes in gedruckter Form habe ich festgestellt, dass auf der DMV-Website zum R2 - Beschluss- und Feststellungskatalog (BFK) vor kurzem eine Änderung eingebracht wurde, welche vorher versäumt wurde dort aufzunehmen. Leider wurde auf diese Änderung nicht auf der DMV-Startseite hingewiesen unter "Heute aktuell", daher mein Hinweis an euch alle.
http://www.minigolfsport.de/download/handbuch-r2.pdf
Zusatz:
Unter dem Begriff „Saugnapf am Schläger“ im Sinne von Ziff. 8 Abs. 13 ist jede Art von am Schlägergriff angebrachte Vorrichtung zur erleichterten Ballaufnahme zu verstehen.
Feststellung des Sportausschusses, 11/2012
Ich dachte mir, dieser Hinweis passt indirekt ganz gut zur hier gestellten Anfrage.
Ich glaube die Differenzierung der Ballentnahme aus einem Zielbereich einer Bahn wurde deswegen im Regelwerk festgehalten, weil das Herauslöffeln der Bälle mit dem Schlägerkopf sich zur "coolen Massenerscheinung" bei Turnieren entwickelte. Manch einer brachte es sogar in dieser Kunst soweit, dass er den Ball mit einer Hand auffing. Die Anlagenbetreiber und ältere Bahnengolferschaften waren "not amused" über dieses Verhalten, da die Metalltöpfe der Zielbereiche in Mitleidenschaft gezogen wurden. Und außerdem war das Geräusch "Metall auf Metall" auch nicht für viele Ohren wohltuend. Bei manch einem "Künstler" ist der Ball leider auch nicht in der Hand gelandet sondern woanders, was unnötige Zusatzbewegungen während einer Runde verursachte.
An sascha1701:
Mich als Landeslehrwart würde es interessieren, was für unterschiedliche Aussagen du gehört hast.