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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 10.02.2010, 15:34
Benutzerbild von teckel
teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
Standard Betreten der Bahn

Hallo zusammen,

könnte man folgendes Bild als Betreten der Bahn ansehen?


Quelle: www.minigolfnews.com


Ich weiß er freut sich nur über sein Ass, aber drauf is ja eigentlich drauf, oder nicht?
__________________
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Gruß
teckel
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Geändert von teckel (22.02.2010 um 15:45 Uhr).
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  #2  
Alt 10.02.2010, 15:55
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Also erstens,
kniet er auf der Bahn, was vorallem kleine Menschen eh machen müssen um den Ball aus dem Loch zu Holen.
und zweitens,
wenn du Bilder irgendwo veröffentlichst, wie diese hier, dann mußt du entweder dabei vermerken wo du die Bilder her hast oder du mußt um Erlaubnis fragen.
Da du beides nicht gemacht hast, ist laut DMV Regelwerk mindestens ein Großes E an dich zu verteilen.
Gruß Holger
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  #3  
Alt 12.02.2010, 16:39
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard

Ich sehe ein anderes Problem beim zweiten Foto:
Der Spieler kniet sich auf die Bahn und schreit seine Freude über das As (oder sogar über eine
Super- Runde aus, wenn der Blitz die letzte Bahn ist), bevor der Ball definitiv im Loch sich befindet! > eindeutig zu sehen der Ball vor dem Reinfallen.
Auch wenn die Bahnen in einem neuwertigen Zustand sind und einen stabilen Unterbau haben,
wo Erschütterungen keine oder kaum Auswirkungen haben, so finde ich diese Aktion eher verurteilungswürdig, selbst wenn er sich vorsichtig auf die Bahn herablässt zum Knien.

Die abgebildete Bahn wird schon diese Aktion aushalten, bei altehrwürdigen Bahnen mit schwächerer Konstitution könnte solch eine Aktion Folgen haben > für die Bahn sowie dann für den Spieler.

Und was die Angelegenheit mit der Veröffentlichung des Fotos anbetrifft:
Hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen und Rechtsauslegungen.
(Ich hatte mich diesbezüglich auch mal versucht sachkundig zu machen.)
Ich habe die Sachlage so verstanden (ohne jetzt nachzusehen), daß die Quelle eines Fotos bei Veröffentlichungen anzugeben ist. Wenn die Fotos von Teckel selber gemacht wurden, dann hat er in dieser Hinsicht keine Befürchtungen wegen Klage auf Urheberrechte zu haben >
siehe Lichtbildwerk gemäß § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
Folgendes dank Wikipedia und anderen Internet-Quellen gefunden:
Beim Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht geht es darum, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Sportler während eines Wettkampfes zählen als relative Personen der Zeitgeschichte und dürfen in diesem Zusammenhang fotografiert werden, ohne das eine Einverständniserklärung benötigt wird.
Das heisst, solange die Sportler im Wettkampf sich befinden. Auch Nichtsportler dürfen ohne Einverständniserklärung veröffentlicht werden , wenn sie "Beiwerk" zu einer Veranstaltung sind.
Ein Jurist meinte allerdings, dass bei minderjährigen Sportlern immer der Sorgeberechtigte oder die Sorgeberechtigten einwilligen müssen.
Bei der Verwendung von Sportlerfotos außerhalb der Sportberichterstattung sieht die Sachlage anders aus > siehe [url=http://www.finanztip.de/recht/online/bilder-veroeffentlichung-persoenlichkeitsrecht-sportler.htm[/URL]
Da auch Texte urheberrechtlich geschützt sind, darf ich leider der Verlockung nicht nachkommen und den betreffenden gesamten Text ungefragt einfach hier reinkopieren.
Ich will ihn aber auch nicht umschreiben, daher lest ihn euch selber durch.

Ihr seht, wie aus einer ganz einfachen Regelanfrage ein juristisches Unterfangen werden kann.
Deswegen habe ich auf meinen Foto-Safaris bei den Mannschaftsspieltagen als Regionalliga-Leiter vorher die Anwesenden befragt, wer ggf. per Foto nicht mit einem Spielbericht veröffentlicht werden will.

Hinsichtlich der Rechtssprechung könnte wegen dem einen Foto auch so argumentieren, dass das Bild ja eigentlich ein Beweis für ein sportspezifisches Vergehen sein soll, welches aber nicht benötigt wurde.
Deswegen werden auch so viele Fotos gemacht bei unseren Sportveranstaltungen, wegen der potentiellen Strafverfolgung!
(Die letzten zwei Sätze in diesem Beitrag sind nicht ernst gemeint!)
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #4  
Alt 12.02.2010, 17:45
Laubigw13 Laubigw13 ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Grenzach minus Wyhlen
Beiträge: 300
Standard

Hi Pommes,

die Bahn zieht und ich habe da noch nie einen Ball stehen gesehen.

Die beiden Bilder stammen von unserer Vereinshomepage und stehen bei Minigolfnews.com zur Auswahl als Foto des Jahres.

Gruß Holger
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  #5  
Alt 13.02.2010, 13:04
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Standard

Hallo Holger,

ich ging auch nicht von der Möglichkeit aus, dass der Ball stehen bleibt.
Auch die Möglichkeit, dass der Ball wieder aus dem Loch rauskommt, dürfte bei der Ballwahl für diesem Schlag wohl nicht passieren.

Aber das war auf nicht Bestand meines vorherigen Beitrages.
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #6  
Alt 18.02.2010, 23:56
Düsi Düsi ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 719
Standard

Mir wurde beim letzten Hallen Turnier in Celle erklärt, dass man die Bahn nicht Beeinflussen darf, Sprich berühren. (Hatte den Schlägergriff leich hinter dem Loch auf der Bahn, um den Ball zu zeigen wo her hin soll)
Ich hatte glück das der jenige, der mir das erklärt hat, kein Schrie wahr. Sonst wer voll ein E drin gewesen.
__________________
das ist meine Meinug, da zu stehe ich.


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  #7  
Alt 20.02.2010, 11:06
DiStefano DiStefano ist offline
Revoluzzer
 
Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
Standard

@Holger

Ich glaube, du hast noch nicht wirklich erkannt, auf was Teckel hinauswill. Es geht darum, dass ein Spieler, noch während der Ball am Laufen ist, sich mit seinem Gewicht auf die Bahn lehnt und damit theoretisch den Balllauf beeinflusst. Als Jugendbetreuer ist es für dich sicher interessant zu wissen, dass ich als Schiedsrichter nach meinem Regelverständnis bei einer solchen Turniersituation eine Sanktion verhängen müsste, auch wenn es "menschlich" nicht gut rüberkommen würde.

Sache des Betreuers wäre es, dem Jugendlichen im Vorfeld klar zu machen, welcher Jubel regeltechnisch o.k. ist und welcher nicht, damit nicht auf Großveranstaltungen das Klima durch vermeintlich kleinkarierte Schiedsrichter-Entscheidungen vergiftet wird.

Geändert von DiStefano (20.02.2010 um 11:14 Uhr).
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  #8  
Alt 22.02.2010, 15:49
Benutzerbild von teckel
teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
Standard

so quelle ist eingefügt. wobei man sich die frage stellen könnte, "muss man bei einer verlinkung auch eine quelle angeben?" immerhin habe ich das bild nie geklaut und als meines dargestellt.

wir haben hier so so viele handbuchfreaks. wo ist betreten der bahn so definiert das damit nur die füße gemeint sind?

so und dann haben hier 2-3 auch erkannt das sich der ball noch bewegt. und es ist dabei eigentlich ziemlich egal ob der ja jemals liegen geblieben ist oder nicht. was wäre denn passiert wenn der ball dank der bahnberührung springt und vorbei geht. das gesicht hätte ich dann gerne gesehen. oder wäre der ball vielleicht vorbei gelaufen und nur durch die erschütterung hat er den weg zurück gefunden?
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Gruß
teckel
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  #9  
Alt 22.02.2010, 17:18
Benutzerbild von Slater
Slater Slater ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 27.11.2006
Ort: Peißenberg
Beiträge: 602
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Zitat:
Zitat von teckel Beitrag anzeigen
wir haben hier so so viele handbuchfreaks. wo ist betreten der bahn so definiert das damit nur die füße gemeint sind?
suchst du das?
Sportordnung S1 8.(6)
Während des Bespielens einer Bahn darf diese einschließlich der Banden nur vom jeweiligen Spieler im Rahmen des
Erlaubten betreten oder berührt werden. Das Spielfeld darf nicht betreten werden, so lange sich der im Spiel befindliche
Ball bewegt. Im Übrigen darf das Spielfeld betreten werden, soweit es zugelassen ist, jedoch nur zur Durchführung eines
Schlages.

Meine Meinung ist, dass gerade die kleinkarierten Schidsrichter ein Problem bei Großveranstaltungen sind. Ab und zu mal ein Auge zudrücken und denjenigen auf seinen Fehler hinweisen bringt viel mehr als die strikte Regelauslegung und drakonische Bestrafungen.
Klar sind auch Betreuer, Jugendleiter und -trainer gefragt die Jugendlichen richtig einzustellen und drauf hinzuweisen was richtig und was falsch ist. Es geht doch auch drum die Jungen bei der Stange zu halten. Da helfen übereifrige Schiris nicht weiter.
__________________
Rebel Inside,
rebel for life.
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  #10  
Alt 23.02.2010, 12:37
Benutzerbild von teckel
teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
Beiträge: 266
Standard

Vielen dank. Das habe ich gesucht. Also könnte man sagen, er hat die Regeln gebrochen und gehört "eigentlich" bestraft.

Ob man das nun direkt beim ersten mal machen sollte oder nicht steht hier zum glück ja nicht zur Diskussion.
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Gruß
teckel
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