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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 05.05.2009, 19:03
Benutzerbild von Pommes
Pommes Pommes ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
Frage Korrektur von Rechenfehlern

In meinem Beschäftigungsumfeld als Bahnengolf-Multifunktionär war ich in den letzten Jahren neben anderen Tätigkeiten bei Turniertagen als spielfreier Anwesender oft auch als Turnierleiter tätig. Dadurch kann ich mit Fug und Recht behaupten, dass es keinen Spieltag gibt, wo nicht zumindest eine Errechnung auf einem Spielprotokoll fehlerhaft war.

Nun gibt es ja die Verpflichtung, dass der/die jeweilige Spieler/in und der/die betreffende Protokollführer/in die einzelnen Rundenergebnisse abzeichnen, und alle Spieler/innen einer Spielgruppe zeichnen alle Gesamtergebnisse ab.
Ab den 01.09.2009 alle Bahnengolfer kommen in Deutschland alle Bahnengolfer/innen in den Genuss der neuen Spielprotokolle, wo die betreffenden Felder für die Unterschriften und Handzeichen vorgegeben sind.

Nun frage ich mich als lizenzierter Turnierleiter:
Darf ein Turnierleiter oder ein Helfer der Turnierleitung überhaupt eine Korrektur im Spielprotokoll eines Turnierteilnehmers vornehmen, wenn ein Rechenfehler in einem Rundenergebnis oder sogar im Gesamtergebnis vorliegt, denn schließlich haben zwei oder drei Personen durch persönliche Gegenzeichnung die Richtigkeit der gemachten Angaben bekundet?

Wir hatten im Forum schon mal die Thematik, dass Gesamtturnierleiter nach einem Turnier bei der Erstellung von den Ergebnislisten Fehler in Spielprotokollen gefunden haben und diese korregierten mit Auswirkung auf die betreffenden Spieler (und ggf. Mannschaften).
Nun geht es aber nicht um fehlende Bahneneintragungen sondern um Rechenfehler, welche jedem Spieler/in jederzeit passieren kann.
Auch bei den neuen Spielprotokollen kann dieses trotz Hilfe der Schlagmarkierungen passieren > bei einem Regionalspieltag wurden anstatt 21 Schläge 22 angeschrieben, weil eine 1 wie eine 2 aussah (Schlagmarkierungen waren richtig).

Gilt eine persönliche Gegenzeichnung nur dafür als Bestätigung, dass die Bahneneintragungen in einem Spielprotokoll richtig sind, aber nicht unbedingt für die Richtigkeit des Runden-/Gesamtergebnisses?

Oder fällt die Korrektur eines Rechenfehlers unter >
S 2 SPORTORDNUNG (SpO)
18. Verantwortliche Instanzen
(2) Für jedes Turnier ist ein lizenzierter Turnierleiter zu benennen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.


Was meint ihr zu dieser Thematik?
__________________
SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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  #2  
Alt 05.05.2009, 19:32
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Pommes Beitrag anzeigen
Gilt eine persönliche Gegenzeichnung nur dafür als Bestätigung, dass die Bahneneintragungen in einem Spielprotokoll richtig sind, aber nicht unbedingt für die Richtigkeit des Runden-/Gesamtergebnisses?

Oder fällt die Korrektur eines Rechenfehlers unter >
S 2 SPORTORDNUNG (SpO)
18. Verantwortliche Instanzen
(2) Für jedes Turnier ist ein lizenzierter Turnierleiter zu benennen, der für den ordnungsgemäßen Ablauf verantwortlich ist.


Was meint ihr zu dieser Thematik?
Also zum ersten einmal hat jeder Spieler das vom Protokollführer eingetragende Ergebnis zu kontrolieren demzufolge dürfte es keine falsche Eintragung für die jeweilige Bahn geben.
Wenn dann das Endergebnis nicht stimmt so habe ich bis jetzt immer die dementsprechende Paarung zur Klärung zusammen geholt und wenn es dann keine Unstimmigkeiten gab wurde das Endergebnis korrigiert.
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.
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  #3  
Alt 05.05.2009, 20:44
JoE JoE ist offline
Aufreißertyp
 
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: In Rhoihesse
Beiträge: 1.495
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".
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  #4  
Alt 06.05.2009, 11:17
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von JoE Beitrag anzeigen
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".

Da hast du natürlich Recht !!!
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