|
|
Forum
|
|
|
|
Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
|
|
02.11.2011, 18:39
|
Anfänger
|
|
Registriert seit: 20.09.2011
Beiträge: 11
|
|
Aufgabe für Regelspezialisten
Hallo zusammen!
Habe mir gerade mal die Normbestimmungen für Minaturgolfbahnen angesehen. Allerdings konnte ich zwei Fragen nicht klären:
1. Wie groß muss ein Zielloch mindestens sein? Maximal sind es ja 120 mm.
2. Wie hoch muss eine Bande mindestens und wie hoch darf sie maximal sein?
Wo ist dies geregelt? Danke für eure Unterstützung!
|
02.11.2011, 20:52
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
|
|
zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?
zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?
|
02.11.2011, 21:00
|
|
Frischling
|
|
Registriert seit: 11.09.2011
Ort: Berlin
Beiträge: 94
|
|
Hallo DiStefano!
Wo hast du das mit den 10 cm gelesen? habe mir gerade die Normungsbestimmungen mal durchgeschaut und leider nichts gefunden. DIe Erklärung mit Mindestgröße ist verständlich!
Die Bande ist so eine Sache, beim Hinernis Plateau gibt es die MAximal und Minimalhöhe, aber das beg´trifft wohl nur das Hindernis.
|
03.11.2011, 00:07
|
|
Pantoffelheld
|
|
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
|
|
Das mit den 10 cm haben die bestimmt mal wieder beim übertragen vergessen !
Bis zum letzten Jahr war das noch in den normungsbestimmungen enthalten .
Wäre nicht das erste mal , dass so etwas passiert !
|
03.11.2011, 00:39
|
Anfänger
|
|
Registriert seit: 20.09.2011
Beiträge: 11
|
|
Zitat:
Zitat von Di.Stefano
zu 1) Ist explizit nirgends festgelegt. Die 12 cm maximal gelten nur für MOS- und Filzanlagen, für alles andere gilt 10 cm maximal. Da die maximal zulässige Minigolfballgröße 43 mm beträgt, müsste die minimale Größe für Ziellöcher logischerweise 44 mm sein. Wieso, willst du eine Bahn mit Zielloch 44 mm bauen?
zu 2) ist nirgends festgelegt, nur dass eine Bande als Bahnbegrenzung vorhanden sein muss. Aber welchen Sinn hat eine Bande, die so niedrig ist, dass der Ball sie mühelos überrollt? Oder die so hoch ist, dass das Putten und das Ballaufnehmen unbequem ist?
|
Hallo Di.Stefano! Erst mal Danke für deinen Beitrag.
Auf die Idee, dass die Löcher nicht kleiner als die Bälle sein dürfen bin ich auch gekommen. Aber es ist doch merkwürdig, dass es z. B. für die Größe des Rohres Ober- und Untergrenzen (5-6,5 cm) gibt und auch z. B die Öffnung des Auflaufkeils mit Zielfenster genau festgelegt ist (10-15 cm), während es für die Ziellöcher keine Untergrenzen gibt. Warum ist die Untergrenze für Rohr und Zielfenster den dann nicht auch die (logische?) Untergrenze von 44 mm.
Natürlich will ich keine Bahn bauen mit einem Zielloch von 44 mm, da dies für mich auch keinen Sinn macht und ich mir gerade deshalb auch nicht vorstellen konnte, dass dies prinzipiell erlaubt sein soll. Auch macht eine Bande, die so niedrig ist, dass ein Bandenspiel unmöglich ist keinen Sinn, also müsste dies doch gerade laut Normvorschriften nicht erlaubt sein.
Ich dachte eigentlich ich würde die entsprechenden Regelvorschriften nur nicht finden. Falls es tatsächlich keine Normvorschriften für die Untergrenze der Ziellöcher sowie die Bandenhöhe gibt, wäre es ja möglich eine Anlage extrem schwer zu gestalten. Alle Ziellöcher nur 44mm Durchmesser und die Banden so niedrig, dass Bandenspiel am Labby, Blitz, Gradschlag, usw. nicht möglich ist. Kann doch eigentlich nicht sein oder???
Hoffentlich habe ich jetzt keine schlafenden Hunde geweckt!!!
Geändert von MC OTTO (03.11.2011 um 01:02 Uhr).
|
03.11.2011, 07:36
|
Aufreißertyp
|
|
Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
|
|
Ein Zielloch darf nicht größer als 12 cm sein (IntSpR Ziff. 2 Abs. 11).
Banden sind nach den IntSpR nicht zwingend vorgeschrieben. Banden sind lediglich eine besondere Form der Bahnbegrenzung (IntSpR Ziff. 2 Abs. 2 und 4). Grundsätzlich könnte die Bahnbegrenzung auch in anderer Form dargestellt werden.
Im Grundatz gilt, dass Minigolfbahnen so gestaltet sein müssen, dass ein berechenbares Spiel möglich ist. Das gilt für Bahnen ohne oder mit niedrigen Banden auch. Wenn ich so etwas habe, kann ich sicher damit rechnen, dass der Ball die Bahn verlässt, wenn ich ihn in Richtung Bahnbegrenzung spiele.
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen, wird es aber nie irgendwelche Regelungen zu Fragen geben, die sich unter Anwendung des gesunden Menschenverstandes eigentlich von selbst ergeben.
|
03.11.2011, 13:09
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
|
|
Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.
Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.
|
03.11.2011, 13:59
|
|
Moderator Bälle, Material
|
|
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.513
|
|
Zitat:
Zitat von Di.Stefano
Mit dem von dir angesprochenen gesunden Menschenverstand ist das so eine Sache. In den vergangenen Jahren hat sich im Bahnenbau eine ziemlich kranke Denkweise leise eingeschlichen. Nämlich diejenige, dass man Bahnen immer schwerer und schwerer machen müsse, damit größere Selektivität und damit größere "Gerechtigkeit" gegeben sei, damit ein sogenannter "Heimvorteil" herausgeholt werden könne, damit man die aus dem nördlichsten Europa stammenden Herausforderungen besser bewältigen könne und was da alles noch so an Argumenten kam. Höhepunkt dieser Entwicklung war, dass man auf ganz normale Bahnen irgendwelche verengenden "Zusatzhindernisse" gestellt hat, oder irgendwelche ehemals breiten Aufläufe schmal gemacht hat, nur damit bestimmte Leute noch mehr vor die Hindernisse schlagen, als sie das ohnehin schon tun. Dem ist zum Glück mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben worden.
Aber das mit dem 50 mm Zielloch könnte man schon noch bringen, das geben die derzeitigen Regeln her. Einfach hinterspielen und dann locker zur 2 lochen ist dann nicht mehr. Auch eine als viel zu hoch erkannte Assquote könnte auf diese Weise schnell "berichtigt" werden. Oder man verzichtet auf Hinterbanden. Dann sind nur noch Vorlaufasse möglich. Die Zukunft wird zeigen, ob solch kranke Denkweisen oder der gesunde Menschenverstand die Oberhand behalten werden.
|
Netter Beitrag aber in gewissem Sinn hast Du recht, wenn man hierzu noch anführt, daß man ja erst Bahn en weniger selektiv gemacht hat indem man die Zusatzpunkte bei Ausbällen komplett abgeschafft hat, warum soll man keinen Zusatzpunkt bekommen, wenn man den Ball sinnlos fest ins aus drischt. Das gipfelte dann darin, daß man an schweren deutschen Absätzen auf Filz den BAll absichtlich ins aus gedroschen hat, damit man dann direkt vor dem Endkreis den Ball wieder einlegen konnte und einen einfachen Putt hatte.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
|
03.11.2011, 20:09
|
Halbstarker
|
|
Registriert seit: 30.09.2010
Beiträge: 288
|
|
Tja, der erwähnte gesunde Menschenverstand produziert manchmal auch was Unvorhergesehenes, so wie das Bälle-Rausschießen. Gut, dass auch dem mittlerweile regeltechnisch ein Riegel vorgeschoben wurde. Manchmal müssen es doch ein paar ordentliche Regeln sein.
|
09.11.2011, 16:07
|
|
Frischling
|
|
Registriert seit: 11.01.2007
Beiträge: 88
|
|
Röhrendurchmesser
Zitat:
Zitat von bärliner
Abgesehen davon, dass die Normungsbestimmungen Miniaturgolf mal einer gründlichen Revision bedürfen...
|
@Günter
In diesem Zusammenhang sollte beim Rohr auch definiert werden,dass der angegebene Mindestdurchmesser 50mm INNEN gemessen werden soll. Es gibt abgenommene Bahnen mit Rohraussendurchmesser 50mm, weil dieses Problem nicht genau im Regelwerk geklärt ist.
Gesunder Menschenverstand, wo ist er geblieben?
__________________
Gruß
Flunsche
Alles, was man sagt, muss wahr sein, aber nicht alles, was wahr ist, muss man sagen.(..)
|
Themen-Optionen |
|
Ansicht |
Linear-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 11:58 Uhr.
|