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Forum
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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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23.09.2013, 23:24
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Halbstarker
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Registriert seit: 17.04.2007
Ort: Berlin-Wilmersdorf
Beiträge: 312
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Sachbeschädigungen...wie damit umgehen?
Da im Forum in letzter Zeit über zwei Fälle von Sachbeschädigung fremden Eigentums während eines Spieltages berichtet und über die direkte sportliche Bestrafungsform darüber diskutiert wurde, möchte ich im Zuge der kommenden Lehrwartetagung des DMV gerne von den Forumsteilnehmern wissen, wie ihr denn solch ein Verhalten ahnden bzw. handhaben würdet.
Die zwei erwähnten Fälle können natürlich genommen werden als aktuellere Fallbeispiele, aber es können auch andere Geschehnisse vergangener Spieltage aufgeführt werden. Bei euren Beiträgen bitte ich euch möglichst wenig über die verursachenden Personen zu schreiben, denn ich interessiere mich eher für die Tat selber und deren Umgang damit während oder nach einem solchen Spieltag. Außerdem sollten dadurch Verunglimpfungen von Personen vermieden werden.
In der Generalausschreibung für den Spielbetrieb des BVBB haben wir folgende Regelung vor ein paar Jahren eingebracht:
"Jeder Spieler/-in haftet für die von ihm vorsätzlich herbeigeführten Schäden auf der Bahnengolfanlage. Der Spieler wird bis zur schriftlichen Anerkennung zur Schadensregulierung gesperrt."
Hervorgegangen ist dieses durch eine damalige Diskussion darüber, dass eine anlagenbetreibende Person ihr Hausrecht während eines Spieltages an den Ausrichter abtritt und daher dieser Ausrichter für den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Eigentum der betreibenden Person veranwortlich ist. Die damaligen Verantwortlichen des BVBB waren der Meinung, dass nicht der Ausrichter (der Landesverband) bei Spieltagen unter seiner Obhut für Verfehlungen einzelner Mitglieder geradezustehen hat, sondern diese Personen selber. Dieser Passus wurde von den damaligen Vereinen angenommen und hat immer noch seine Gültigkeit.
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SCH......öner Lochrand!
SCHÖNER SCHLAG......zwei kommt!
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24.09.2013, 07:07
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Dieses Thema hat wie so oft mehrere Aspekte. Unter rein regeltechnischer Betrachtung ist das Werfen von Gegenständen oder die Bearbeitung von Einrichtungen mit dem Schläger usw. erst einmal nichts weiter als unsportliches Verhalten. Zur Ahndung stehen dem Schiedsrichter die 4 Stufen des Strafenkataloges zur Verfügung und es ist eine Ermessensentscheidung, was in der jeweiligen Situation für angemessen angesehen wird. Hierbei ist sicherlich die jeweilige Spielsituation zu berücksichtigen, ob es sich um eine bewusste und gezielte Aktion gehandelt hat oder lediglich ein Frustreflex war. Außerdem ob durch die Handlung andere Spieler oder der Spielbetrieb insgesamt beeinflusst wurden und natürlich auch, ob evtl. ein Schaden entstanden ist. Das alles muss der Schiri aktuell und sofort beurteilen und seine Entscheidung treffen. Dazu kann man zwar sicherlich lange diskutieren, aber eine Leitlinie, die für alle Fälle Anwendung finden kann, wird man wohl nicht finden. Und sollte man auch nicht, weil das genau das beschränken würde, was ich mir von unseren Schiris wünsche und auch einfordere - die eigenständige Beurteilung von Sachverhalten.
Meine eigene Linie als Schiri geht dahin, dass jede Art von Frust- oder Stressabbau grundsätzlich ein E nach sich zieht (natürlich sofern nicht bereits eine "Vorstrafe" vorliegt). Mehr wird es nur dann, wenn ein Vorsatz für eine ganz bestimmte Handlung erkennbar ist und diese auch größere Auswirkungen hatte (also eben ein Schaden oder die Störung des Spielbetriebes). Und eine solche Linie habe ich auch schon oft als Spieler erlebt, denn ich bin diesbezüglich auch manchmal ein "schwarzes Schaf". Damit ist der sportlichen Seite m.E. auch Genüge getan.
Das andere ist eine haftungsrechtliche Frage, die mit dem Regelwerk erst einmal gar nichts zu tun hat, sondern ganz normal unter Anwendung des BGB zu lösen ist. Für einen Schaden haftet immer derjenige, der ihn verursacht hat. Das ist immer der betreffende Spieler, soweit er benannt werden kann und der Schaden ihm zugerechnet werden kann. Die Haftung des LV/Vereins als Mieter oder Nutzer der Anlage greift erst ein, wenn keine konkrete Person herangezogen werden kann. Insoweit ist die Regel, die der BVBB eingeführt hat, zwar schön zu lesen, hat aber im Ergebnis keine Auswirkungen. Ist der Schädiger bekannt, wird er sowieso heranzuziehen sein, so dass der LV insoweit aus dem Schneider ist. Ist er nicht bekannt, so dass der LV ersatzweise im Rahmen einer Art Generalhaftung herangezogen wird, nützt die Regel nichts, weil der Schädiger ja auch dann nicht ermittelt werden kann. Sie kann in diesem Fall jedenfalls nicht dazu führen, dass sich der LV seiner Haftungspflicht entziehen kann (so sie denn besteht - das hängt auch von dem Vertragsverhältnis zwischen LV und Platzbetreiber ab).
Wenn also z.B. eine Protokollmappe unbrauchbar wurde, kann der Eigentümer dieser Mappe vom Verursacher des Schadens einen Ersatz fordern. Das kann auch schon sofort vor Ort geschehen, und wenn der Spieler einsichtig ist, wird er dem Ausrichter 3 EUR für eine neue Mappe in die Hand drücken und die Sache ist erledigt.
Die interne Sperre ist aber ein gutes Druckmittel gegenüber dem bekannten Schädiger, seiner Schadensersatzpflicht auch nachzukommen. Fraglich ist nur, ab wann eine solche Sperre gelten kann. Sicherlich erst, wenn die Schadensersatzpflicht rechtskräftig festgestellt ist. Während eines schwebenden Verfahrens wäre eine solche Sperre ein unzulässiges Druckmittel, um die Anerkennung der Ersatzpflicht herbeizuführen. Das wäre dann fast schon Nötigung.
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03.11.2013, 11:39
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Ausbilder
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Registriert seit: 04.03.2007
Beiträge: 144
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[quote=bärliner;263463]
> Hierbei ist sicherlich die jeweilige Spielsituation zu berücksichtigen, ob es sich um eine bewusste und gezielte Aktion gehandelt hat oder lediglich ein Frustreflex war.
in allen anderen sportsarten kannst für nen frusstreflex fom platz fliegn also was soll das?
> was ich mir von unseren Schiris wünsche und auch einfordere - die eigenständige Beurteilung von Sachverhalten.
könnte man auch entscheridung nach nase zu sagen - genau des willste wohl haben kader spieler kriegt E kleine wurst kriegt V beim ersten wars frusstrefelx beim zweiten vorsatz
> Meine eigene Linie als Schiri geht dahin, dass jede Art von Frust- oder Stressabbau grundsätzlich ein E nach sich zieht (natürlich sofern nicht bereits eine "Vorstrafe" vorliegt). Mehr wird es nur dann, wenn
also eigenlich immer nur nen E. gehts noch?
> Während eines schwebenden Verfahrens wäre eine solche Sperre ein unzulässiges Druckmittel, um die Anerkennung der Ersatzpflicht herbeizuführen. Das wäre dann fast schon Nötigung
also is jede beugungs haft Nötigung ja nee iss klar
spieler randalieren rum kriegen ja nur nen E für
verband hafftet und zahlt
verbands gebühren werden mal wieder erhöt
aber hauptsach korrekte sportsklamotten dabei an
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Traue niemals einem graublauen Speckling, den du nicht selbst speckig gespielt hast!
Geändert von Kiwi (03.11.2013 um 12:00 Uhr).
Grund: Ausmertzung von Schreibfehlern
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03.11.2013, 13:31
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DR.L
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Ingolstadt
Beiträge: 385
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Geht's noch
Zitat:
Zitat von Kiwi
Geändert von Kiwi (Heute um 12:00 Uhr). Grund: Ausmertzung von Schreibfehlern
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dann mach mal gleich weiter
Zitat:
Zitat von Kiwi
in allen anderen (S)port(-s)arten kannst (Du) für (')nen (F)rus(-s)treflex (v)(-f)om (P)latz flieg(e)n(.) also was soll das?
könnte man auch (E)ntsche(-r)idung nach (N)ase zu sagen - genau d(a)(-e)s willst(-e) (Du) wohl haben(.) (K)ader(- )spieler kriegt E(,) kleine (W)urst kriegt V(.) beim (E)rsten war(')s (F)rus(-s)tref(l)e(-l)x(,) beim zweiten (V)orsatz(.)
also eigenlich immer nur (ein)(-nen) E. (G)eht(')s noch?
also is(t) jede (B)eugungs(- )haft Nötigung(?) ja nee is(t)(-s) klar
(S)pieler randalieren rum(,) kriegen ja nur (ein)(-nen) E für(.)
(V)erband haf(-f)tet und zahlt(.) (V)erbands(- )gebühren werden mal wieder erhö(h)t(,) aber (H)auptsach(e)(,) korrekte (S)port(-s)klamotten dabei an
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03.11.2013, 17:54
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Göttingen
Beiträge: 1.269
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Tommy, was soll das?
Vielleicht hat - aus welchen Gründen auch immer - nicht jeder eine normale (deutsche?) Schulbildung genossen....
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04.11.2013, 14:38
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Revoluzzer
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Registriert seit: 02.01.2007
Ort: im Norden der Republik
Beiträge: 457
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Zitat:
Zitat von Eulenspiegel
Vielleicht hat - aus welchen Gründen auch immer - nicht jeder eine normale (deutsche?) Schulbildung genossen....
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Leider ist das, wie KIWI schreibt heute leider die "normale deutsche" Schulbildung
... oder einfach nur 2 Rechtschreibreformen voraus
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04.11.2013, 23:25
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.169
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Sachbeschädigungen sind keine Ermessungssache, vielmehr läßt die Kinderstube grüßen. Wer meint, aus Frust über eigenes Versagen fremdes Eigentum zerstören zu müssen, der sollte eine kleine Denkpause erhalten (1 Spiel Sperre) und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Bei Nationalspielern könnte man noch andere Hebel ansetzen.
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05.11.2013, 22:55
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Hamburg -Wandsbek
Beiträge: 1.948
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Zitat:
Zitat von wate
Sachbeschädigungen sind keine Ermessungssache, vielmehr läßt die Kinderstube grüßen. Wer meint, aus Frust über eigenes Versagen fremdes Eigentum zerstören zu müssen, der sollte eine kleine Denkpause erhalten (1 Spiel Sperre) und zum Schadensersatz verpflichtet werden. Bei Nationalspielern könnte man noch andere Hebel ansetzen.
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Es sollte schon jeder gleich behandelt werden ,aber der Schadensersatz hat doch mit dem sportlichen nichts zu tun .Wenn ich auf einer Anlage aus welchem Grund auch immer einen absichtlichen Schaden anrichte bin ich doch in jedem Fall verpflichtet diesen zu ersetzen.
Selbst wenn ich unabsichtlich einen Schaden verursache wie auch immer bin ich dem Besitzer der Anlage zu Schadenersatz verpflichtet.
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06.11.2013, 23:08
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Zitat:
Zitat von wilmue
Es sollte schon jeder gleich behandelt werden ,aber der Schadensersatz hat doch mit dem sportlichen nichts zu tun .Wenn ich auf einer Anlage aus welchem Grund auch immer einen absichtlichen Schaden anrichte bin ich doch in jedem Fall verpflichtet diesen zu ersetzen.
Selbst wenn ich unabsichtlich einen Schaden verursache wie auch immer bin ich dem Besitzer der Anlage zu Schadenersatz verpflichtet.
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Es gibt einen feinen, gleichwohl erheblichen Unterschied: Schadenersatzpflichtig bin ich zivilrechtlich ohnehin, wenn ich einen Schaden vorsätzlich oder fahrlässig verursache. Ich mache mich aber zudem strafbar, wenn ich vorsätzlich handele, wobei ich nicht absichtlich handeln muss, sondern es ausreicht, wenn ich durch mein Verhalten einen Schaden billigend in Kauf nehme. Wer eine solche Straftat begeht, muss selbstverständlich nicht nur Schadenersatz leisten und sich bei einer Anzeige strafrechtlich verantworten, sondern auch bei einem Turnier disqualifiziert werden.
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07.11.2013, 07:38
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Mensch
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Registriert seit: 20.11.2006
Ort: Kiel
Beiträge: 15.169
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Leider ist es so, dass man bei Vergehen von "prominenten" Spielern vor denselben katzbuckelt, wegsieht und sie nicht zur Verantwortung zieht.
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