Thema: Spielerpass
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Alt 31.03.2009, 05:15
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goligolem goligolem ist offline
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Zitat:
Zitat von Elocin Beitrag anzeigen
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.

Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.
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