Zitat:
Zitat von Elocin
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:
Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.
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Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.