Jetzt ich auch:
Die Regel besagt, dass die Spielberechtigung erteilt werden kann, wenn der Wohnsitz gewechselt wird und/oder sich beruflich um 150km verändert. Wie gesagt kann.
Stellt sich die Frage, warum ist hier -sicherlich bewusst - eine Kann-Regelung mit Ermessensspielraum getroffen worden? Hintergrund dieser Regel ist doch, dass ein Spieler, der so weit verzieht, wie Christian, deutlich höhere Aufwendungen für den Sport hat und am Vereinsleben des bisherigen Vereins in einem geringeren Maße teilnehmen kann. Und um dies bei einem neuen Verein zu ermöglichen, wurde diese Regelung geschaffen.
Im konkreten Fall aber scheint es Panninho wärrend der nach dem Umzug (01.04.) stattgefundenen Meisterschaftsspiele der 2. BL Süd (Arheilgen, Murnau, Kelheim) nicht gestört zu haben, da er jedes Mal als Spieler mit von der Partie war. Und nun, da der alte Verein verdientermassen und auch sicherlich durch die spielerische Qualität von Christian Meister der 2. BL Süd geworden ist und bekanntlich nicht aufsteigen möchte, da möchte er seinem neuen Verein für das Aufstiegsspiel zur 2. BL Nord zur Seite stehen.
Somit sollte/ wurde m.E. zu Recht die Anfrage bereits vorab negativ beschieden.
Auch ich wohne sehr weit von meinem Heimverein entfernt. Nun bin ich im vergangenen Jahr innerörtlich umgezogen und hätte somit nach SpO auch jederzeit der SGA meinen Rücken kehren können und sofort für den MGC Epe antreten können, obwohl mir vorher auch kein Weg zu weit war. Das fände ich, und schon aus Gründen des faieren Sports, nicht besonders gut.
Ich finde es gut und wichtig, dass in solchen Fällen die Regeln - vor dem Hintergrund einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung - streng ausgelegt werden.
@ Christian: Sicher würden die Kölner mit Dir bessere Karten haben (welcher Verein hätte dies nicht), aber sie schaffen das auch so!!
Nachzulesen im Kölschen Grundgesetz, § 3.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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