Damit hier mal klargestellt wird, wie dass gem. Generalausschreibung vorgesehen ist:
(4) Der für die Ausrichtung des jeweiligen Aufstiegsspiels gemäß Abs. 3 zuständige Landesverband hat bis zum 31.10. der
Saison, in der er für die Ausrichtung vorgesehen ist, gegenüber dem DMV-Sportwart eine verbindliche Erklärung über
seine Bereitschaft, die Ausrichtung zu übernehmen, abzugeben.
(5) Bei Verzicht eines Landesverbandes vergibt der DMV-Sportwart die Ausrichtung bis zum 31.12. der betreffenden Saison
auf Nachfrage an einen anderen Landesverband des Einzugsbereiches der betreffenden Liga-Gruppe. Die ursprüngliche
Reihenfolge (jährliche Zuordnung) der ausrichtenden Landesverbände wird hiervon nicht berührt.
(6) Der ausrichtende Landesverband hat dem DMV-Sportwart bis zum 01.07. des betreffenden Jahres die Austragungsorte
für das von ihm auszurichtende Aufstiegsspiel verbindlich zu benennen. Diese dürfen nicht Heimanlage einer am Aufstiegsspiel
beteiligten Mannschaft sein.
Wenn ein LV also seinen Vereinen die einen Aufstieg in die 2. Liga planen behilflich sein will, kann er sich beim BSpW entsprechend den Fristen informieren, ob planmäßig gespielt wird oder ob eine Bewerbung für die Austragung möglich ist. Sowas kann nicht nur der LV, sondern auch der Verein selbst. Die Bewerbung muss aber über den LV laufen.
Der BSpW hat jedoch keinen Einfluss darauf, wo im LV das Aufstiegsspiel stattfindet. Das entscheidet der LV und muss es bis zu 01.07. mitteilen.
So und nicht anders lief es beim BVBB in diesem Jahr. Durch Nachfrage in Sachsen-Anhalt war klar, dass eine Bewerbung möglich war und deshalb wurde sie auch getätigt.
Das alles auf den TMV als Ausrichter rausläuft liegt daran, dass der zweite Abt. I Platz der Heimplatz eines möglichen Releganten ist.
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Keine Revolution ist nicht immer die Lösung
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