führungszeugnis
das mit den 90 tagessätzen ist in der regel so, aber wie immer gibt es auch abweichungen von der regel, zb. wenn der verurteilte schon einmal straffällig geworden ist.
aber auf jeden fall wird das urteil im bundeszentralregister aufgenommen und somit gilt der verurteilte dann als vorbestraft, eventuell als einschlägig ( wenn es um das gleiche delikt geht ) vorbestraft.
ist in dem falle aber auch egal, da ich auf ein anderes problem hinweisen wollte.
obwohl es für den verurteilten ( ebay verkäufer ) ein nicht schönes urteil ist, sollte es in der revision zu einer bestätigung des urteils kommen.
und es hat eben auch auswirkungen auf weitere urteile !!!!
Geändert von opc (25.02.2007 um 12:59 Uhr).
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