...das Geld liegt WIRKLICH auf der Strasse - jeder
Trottel darf sich nach "peanuts" bücken...!? Wenn ICH (!) anstatt Geld zu mehren, dasselbe "vernichte" (z.B. einen 5 €uro Schein) blüht mir folgendes:
Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB).
Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen.
Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz.
In manchen Ländern (z.B. den USA ) kann die Zerstörung von Zahlungsmitteln aus vielerlei Gründen strafbar sein, beispielsweise wenn durch die Zerstörung die Abbildung eines Staatsoberhauptes oder geschützte Symbole beschädigt werden und eine solche Beschädigung strafbar ist.
ERGO: Wenn "Banken" (...Namen, nennt jemand NAMEN...??? ) billiardenschweren Mist bauen, dann ist das vollkommen in Ordnung

!
WARUM ? Weil auch jeder Hartz5-Empfänger jederzeit
seine Billiarden fröhlich einem Osterfeuer zuführen darf. So what...??? Frage: was IST "Eigentum" ?