@ tommy
im Bezug auf den Verstoss gegen die Ebay Grundsätze bei der besprochenen Auktion bin ich mir 100 % sicher.
Mit dem Bild nicht, aber so zu 95 % .
Es kommt beim Bild auch auf die Artikelbeschreibung an.
Und wenn du 4 oder 5 Autos abbildest und dann eine Atrikelüberschrift " Autos zu verkaufen " wählst, dann solltest du auch alle Autos verkaufen die auf dem Bild zu sehen sind, das Haus im Hintergrund , das ginge dann etwas weit.
Wenn du also bei einem Bild mit Auto und Haus in der Artikelüberschrift schreibst: Verkaufe Auto und Haus dann kannst du auch , wenn du in der Artikelbeschreibung dann schreibst, hier kommt aber nur das Auto zu Versteigerung, Pech haben wenn der Richter dem Höchstbieter dann auch das Haus zuspricht. Weil das Ganze dann nämlichh als arglistige Täuschung angesehen wird.
(warum meinst du gibt es immer wieder den Hinweis, dass es sich bei bestimmten abgebildeten Dingen nur um Deko handelt und sie nicht Gegenstand der Auktion sind )
Aber wenn Artikelüberschrift bzw Beschreibung und Bild den Anschein erwecken können, dass es sich um mehrere Artikel handelt , die gleichzeitig verkauft werden, dann sieht es für den Verkäufer schlecht aus.
Breminiho
ich habe ja nie behauptet, dass ich die Lizensierung gut finde und ich habe immer gesagt, welches meine Lesart ist, schaut euch mal meine Beiträge genau an.
und für die Bestimmung lizensierter Bälle gibt es extra eine online Liste des WMF ;-)
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