Zitat:
Zitat von Grenchen
Und schon sind wir bei der nächsten Frage. Als Schiedsrichter habe ich den Eindruck dass Spieler A gegen folgende Regel verstoßen hat, da er ausreichend Alkohol beim bBetreten der Anlage im Blut hat. Niemand hat aber den Konsum gesehen und er riecht auch nicht danach sondern er verhält sich nur entsprechend. Wie soll dieses nachgewiesen werden? Welche Möglichkeiten gibt es jemanden zu sperren, wenn der Verdacht auf Alkoholkonsum besteht - aber keinerlei Testmöglichkeiten erlaubt und vorhanden sind. Finde in der jetzigen Fassung ist auch diese Regel eine Farce.
Doping und Weiteres
(1) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen,
Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen
auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten
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Da werden wir Schiedsrichter ganz schön allein gelassen denn eine Alkoholkontrolle darfst du nicht veranlassen, wenn du allerdings der Meinung bist der Spieler stark alkoholisiert ist kannst du nur gucken das er nicht mit seinen PKW weg fährt im Notfall mußt du dann die Polizei anrufen.
Ein Torkeln oder ähnliches kann aber auch ein Kreislaufproblem sein auf jeden Fall sollte man den Spieler schützen und ihm raten das Spiel zu beenden. Es ist auf jeden Fall ein richtiges Problem für das Schiedsgericht.