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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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19.10.2017, 20:51
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Mir ging es eigentlich um eine allgemeine Aussage. Vielleicht zwischen Tür und Angel unklar eingegeben. Formuliere es mal anders.
Bis wann muss ein Spieler bei seinem alten Verein gekündigt haben und bei einem neuen Verein einen Beitritt erklärt haben, wenn er Wechseln möchte. Bei einem regulären Wechsel oder ...
... wenn ein Spieler Stress mit seinem alten Verein hat und ab sofort nicht mehr für seinen alten Verein spielen möchte, wie lange wird er während der Saison gesperrt?
Ergänzung (fällt mir gerade ein): Spieler spielt bei Verein A und meldet sich im Juli abohne in einem anderen Verein beizutreten. Nun schließt er sich im April oder Mai des nächste Jahres einem anderen Verein bei. Darf er dann sofort für diesen spielen?
Ein Spieler, der im DMV-Pokal während der dreijährigen Periode schon für Verein A gespielt hat und anschließend wechselt, darf er in dem laufenden Wettbewerb auch für den Verein B spielen oder ist der im gesamten Wettbewerb gesperrt? Da ich seit 20 Jahren für den gleichen Verein spiele und andere mehr Erfahrung mit Wechseln haben, hätte mich das mal interessiert.
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20.10.2017, 09:35
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von Grenchen
Mir ging es eigentlich um eine allgemeine Aussage. [...]
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Ich glaube ja, die eigentliche Ursache für die 'allgemeinen' Fragen, Antworten, die sich auf einen konkreten Fall beziehen und Nicht-Antworten wie in #5 liegt in der (regionalen und partiellen) Wiedereinführung der jahresübergreifenden Saison. 
Geändert von tg (20.10.2017 um 10:17 Uhr).
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20.10.2017, 10:46
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von Grenchen
[...] Ein Spieler, der im DMV-Pokal während der dreijährigen Periode schon für Verein A gespielt hat und anschließend wechselt, darf er in dem laufenden Wettbewerb auch für den Verein B spielen oder ist der im gesamten Wettbewerb gesperrt? [...]
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Das hatte ich in #2 an sich schon beantwortet -- nochmal anders formuliert: Wenn ein Spieler die Spielberechtigung für einen (den neuen) Verein hat, kann er auch sofort bei allen Turnieren für diesen Verein spielen. Es gibt also keine Einsatzsperre im DMV-Pokal.
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20.10.2017, 13:06
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
Ort: Im Schatten der Burg, hoch über der Ruhr.
Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Grenchen
Mir ging es eigentlich um eine allgemeine Aussage. Vielleicht zwischen Tür und Angel unklar eingegeben. Formuliere es mal anders.
Bis wann muss ein Spieler bei seinem alten Verein gekündigt haben und bei einem neuen Verein einen Beitritt erklärt haben, wenn er Wechseln möchte. Bei einem regulären Wechsel oder ...
... wenn ein Spieler Stress mit seinem alten Verein hat und ab sofort nicht mehr für seinen alten Verein spielen möchte, wie lange wird er während der Saison gesperrt?
Ergänzung (fällt mir gerade ein): Spieler spielt bei Verein A und meldet sich im Juli abohne in einem anderen Verein beizutreten. Nun schließt er sich im April oder Mai des nächste Jahres einem anderen Verein bei. Darf er dann sofort für diesen spielen?
Ein Spieler, der im DMV-Pokal während der dreijährigen Periode schon für Verein A gespielt hat und anschließend wechselt, darf er in dem laufenden Wettbewerb auch für den Verein B spielen oder ist der im gesamten Wettbewerb gesperrt? Da ich seit 20 Jahren für den gleichen Verein spiele und andere mehr Erfahrung mit Wechseln haben, hätte mich das mal interessiert.
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Grundsätzlich gilt, das der Freigabeantrag schriftlich bis zum 15.09. gestellt sein muß. Danach (bis zum 31.12.) obliegt es dem freigebenden Verein ob er großzügig ist und die Freigabe zum Jahresende noch erteilt.
Liegt die Freigabe des Vereins vor, spielt es keine Rolle wann sich eine Spielerin oder ein Spieler entscheidet, ob er für einen neuen Verein spielen will. Frühestens erhält man aber die Spielberechtigung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres.
Die Frage, was passiert wenn ein Spieler Stress mit dem alten Verein hat, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen regelt die Sportordnung unter 2.9
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Wenn Du ich wärst, dann wäre ich lieber Du.
www.minigolf-felderbachtal.de
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20.10.2017, 14:33
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Systemkritiker
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Registriert seit: 17.12.2006
Ort: Vorderer Hunsrück
Beiträge: 818
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Zitat:
Zitat von head202
Grundsätzlich gilt, das der Freigabeantrag schriftlich bis zum 15.09. gestellt sein muß. Danach (bis zum 31.12.) obliegt es dem freigebenden Verein ob er großzügig ist und die Freigabe zum Jahresende noch erteilt.
Liegt die Freigabe des Vereins vor, spielt es keine Rolle wann sich eine Spielerin oder ein Spieler entscheidet, ob er für einen neuen Verein spielen will. Frühestens erhält man aber die Spielberechtigung für den neuen Verein erst ab dem 01.01. des Folgejahres.
Die Frage, was passiert wenn ein Spieler Stress mit dem alten Verein hat, spielt dabei keine Rolle. Ausnahmen regelt die Sportordnung unter 2.9
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... danke für die Antwort.
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21.10.2017, 12:44
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Anfänger
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Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 24
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Wie kann es dann sein, dass Spieler A,B,C die ersten drei Spieltage einer (damaligen) Regionalligasaison für Verein X bestritten, jedoch die Aufstiegsspiele für den Verbandsligameister Y bestreiten konnten. Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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21.10.2017, 13:01
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Nostalgie-Golfer
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Registriert seit: 29.11.2006
Beiträge: 4.716
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Zitat:
Zitat von Bromi
Wie kann es dann sein, dass Spieler A,B,C die ersten drei Spieltage einer (damaligen) Regionalligasaison für Verein X bestritten, jedoch die Aufstiegsspiele für den Verbandsligameister Y bestreiten konnten. Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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Ohne Namen zu nennen, führt das zu nichts. Oder nenne wenigstens den Landesverband.
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wohne im ältesten Weinort Deutschlands
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21.10.2017, 14:02
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V.I.P.
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Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von Bromi
[...] Ist es nicht so, dass es eine dreimonatige Sperrfrist gibt bzw. gab und ich somit auch wie an dem Beispiel gezeigt in einer Saison (ausgetragen im Kalenderjahr) für 2 Vereine spielen kann.
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Früher war das tatsächlich so, aber es gibt diese feste Sperrfrist nicht mehr. Heutzutage muß man 'im Normalfall' immer bis zum nächsten 1. Januar warten, bevor man für einen anderen Verein spielen kann.
Neben dem Normalfall gibt (und gab) es noch Ausnahmen, in denen man schneller/sofort wechseln kann: Auflösung des bisherigen Vereins, Wechsel des Wohnorts/Arbeitsplatzes, Studium/Bundeswehr. Irgendwann wurden hier (zumindest auf DMV-Ebene) Regelungen eingeführt, daß Spieler, die auf diese Art gewechselt sind, für die restlichen Punktspiele bzw. für ein Aufstiegsspiel gesperrt waren. Also muß der oben beschriebene Fall noch davor stattgefunden haben oder für diese Verbandsliga gab es keine solche Regelung.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören.
Geändert von tg (21.10.2017 um 14:17 Uhr).
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21.10.2017, 15:11
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Anfänger
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Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 24
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Zitat:
Zitat von tg
Also muß der oben beschriebene Fall noch davor stattgefunden haben oder für diese Verbandsliga gab es keine solche Regelung.
Und dann gibt es noch die Möglichkeit, daß du einfach für den künftigen Verein spielst, ohne ihm bereits anzugehören.
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Der besagte Fall hat sich im Jahre 2004 oder 2005 im WBV bzw ja eigentlich im DMV ereignet, da es sich um die Aufstiegsspiele in die Regionalliga Süd handelte. Die oben genannten Sonderregeln sollten in diesem Fall nicht gegriffen haben. Außer halt die dreimonatige Sperrfrist, die es ja nun wohl nicht mehr gibt.
@allesroger: Meiner Meinung nach haben Namen nichts mit einer Regelauslegung zu tun. Ist doch egal ob Hans Wurst oder Max Mustermann was getan hat, die Regeln sollten für alle gleich sein. Gleiches gilt auch für beteiligte Vereine
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21.10.2017, 15:48
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Systemkritiker
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Registriert seit: 24.08.2010
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Beiträge: 1.044
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Zitat:
Zitat von Bromi
Der besagte Fall hat sich im Jahre 2004 oder 2005 im WBV bzw ja eigentlich im DMV ereignet, da es sich um die Aufstiegsspiele in die Regionalliga Süd handelte. Die oben genannten Sonderregeln sollten in diesem Fall nicht gegriffen haben. Außer halt die dreimonatige Sperrfrist, die es ja nun wohl nicht mehr gibt.
@allesroger: Meiner Meinung nach haben Namen nichts mit einer Regelauslegung zu tun. Ist doch egal ob Hans Wurst oder Max Mustermann was getan hat, die Regeln sollten für alle gleich sein. Gleiches gilt auch für beteiligte Vereine
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Wie Du es selbst schreibst, wird es wohl an der 3 monatigen Sperrfrist gelegen haben. Zum Beispiel im Mai noch für den alten Verein und September die Relegation für den neuen.
Vor zwei oder drei Jahren war dies auch einmalig möglich, da hatten wir nämlich die zwei Wechselfristen bei der Saisonumstellung von Jahresübergreifend auf Jahressaison. Da wurde es völlig Widersinnig ermöglicht, das bei der Relegation schon die gewechselten Spieler eingesetzt werden konnten.
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Geändert von head202 (22.10.2017 um 18:05 Uhr).
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