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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 05.02.2019, 17:53
Michael Michael ist offline
Systemkritiker
 
Registriert seit: 15.07.2007
Beiträge: 800
Frage

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Dir ist nicht entgangen das ein Ersatzspieler benannt werden kann er aber nicht von Anfang an spielen muss. In dem Fall das man nur einen Streicher hat kann eine ein achter Spieler/in nominiert werden und dieser könnte meines Erachtens dann als Ersatzspieler benannt werden. Im Fall der hessischen Ausschreibung sieht das anders aus denn hier ist klar definiert " es gibt keinen Ersatzspieler ".
So wie Ich weiß, gibt es im NBV-Ligenbetrieb bis zur 2. Bundesliga ein bzw. 2 Streichergebnisse!
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  #2  
Alt 05.02.2019, 19:48
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Zitat:
Zitat von Michael Beitrag anzeigen
So wie Ich weiß, gibt es im NBV-Ligenbetrieb bis zur 2. Bundesliga ein bzw. 2 Streichergebnisse!
Michael das war nicht die Frage, es geht mir darum wie es im Allgemeinen interpretiert wird ob die Nominierung eines Ersatzspieler erlaubt ist. Im hessischen Verband ist er nicht erlaubt denn da steht es klar in der Ausschreibung drin, in der Ausschreibung vom NBV wird der Ersatzspieler überhaupt nicht mehr erwähnt.
Demzufolge müsste eigentlich der Ersatzspieler erlaubt sein, denn dann greift die Sportordnung S1 15.1 .
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  #3  
Alt 06.02.2019, 10:28
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.540
Standard

Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Michael das war nicht die Frage, es geht mir darum wie es im Allgemeinen interpretiert wird ob die Nominierung eines Ersatzspieler erlaubt ist. Im hessischen Verband ist er nicht erlaubt denn da steht es klar in der Ausschreibung drin, in der Ausschreibung vom NBV wird der Ersatzspieler überhaupt nicht mehr erwähnt.
Demzufolge müsste eigentlich der Ersatzspieler erlaubt sein, denn dann greift die Sportordnung S1 15.1 .
Ersatzspieler und Wertung mit Streichern sind zwei Dinge die sich grundsätzlich ausschliessen
Das sollte eigentlich jedem klar sein
uUnd für euren Spielbetrieb andere Regelungenz.B. aus der DMV Sportordnung S1 heranzuziehen ist hahnebüchen - sorry. Da steht ja nur dass es grundsätzlich ersatzspieler geben kann, mehr nicht
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #4  
Alt 06.02.2019, 10:42
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
Ersatzspieler und Wertung mit Streichern sind zwei Dinge die sich grundsätzlich ausschliessen [...]
Wenn man diese Ansicht zugrunde legt, ist es nachvollziehbar, wie die Formulierung in der Ausschreibung des DMV zustande kam.

Ich finde jedoch nicht, daß sich beides ausschließt, ich kann es mir sehr gut zusammen vorstellen: Sollte eine Mannschaft auswechseln, gibt es immer noch die gleiche Anzahl an Rundenergebnissen (ggf. ein kombiniertes Ergebnis von aus- und eingewechseltem Spieler), von denen dann die schlechtesten gestrichen werden. Also, warum sollte das nicht gehen?
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  #5  
Alt 06.02.2019, 11:12
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Na, ganz einfach... was du zitierst, bezieht sich auf die Mannschaftszusammensetzung (wie du eingangs selbst schreibst) -- d. h., wie groß die Mannschaftsstärke ist und wieviele Ergebnisse zählen.

Das hat aber gar nichts mit dem Thema 'Ersatzspieler' zu tun. Da hierzu keine Silbe gesagt wird, wird die grundsätzliche Regel 15.1 aus der Sportordnung angewendet.
...ich denke, das ist ein krasser Denkfehler. Das ist doch eine klare Wenn-Dann-Beziehung.
Die in der Generalausschreibung beschriebenen Regelungen schließen den Ersatzspieler
für 2. und 3. BL aus.


Die Generalausschreibung unterscheidet unter Punkt 8

(8. Art der Wettkämpfe, Mannschaftszusammensetzung und Einsatzbeschränkungen)

zwischen 1. Bundesliga Damenmannschaften 3 plus 1 Ersatzspielerin
Herrenmannschaften 6 plus 1 Ersatzspieler
und 2. Bundesliga Vereinsmannschaften 6 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich
und 3. Bundesliga Vereinsmannschaften 5 - 8 max. 2 Streichergebnisse
Einzelspieler möglich

Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert.

Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
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  #6  
Alt 06.02.2019, 12:30
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] Sollte man vllt. beim DMV anfragen, wenn man das weiter verfolgen möchte.
Um mit dem letzten Satz anzufangen: Ich möchte das gar nicht weiter verfolgen... weder im praktischen Einsatz für eine Mannschaft meines Vereins oder der ich angehöre noch in einer Anfrage an den DMV (ich glaube die Antwort zu kennen). Ich weiß ja, wie die Regelung für die 2. und 3. Bundesliga beabsichtigt war (nämlich ohne Ersatzspieler) und akzeptiere das auch.

Ich habe hier auf die Frage von goligolem meine Meinung abgegeben -- und wie ich finde auch gut begründet --, daß die Ausschreibung (für die überregionalen Ligen) trotzdem etwas anderes aussagt. Es ist auch nicht das erste mal, daß auf diese Formulierungsschwäche hingewiesen wurde.

Was mich betrifft, ich suche keine Lücken und Ungereimtheiten im Regelwerk, sie kommen zu mir.


Zitat:
Zitat von RALF N. BALLARTIST Beitrag anzeigen
[...] Die Sportordnung besagt, daß ein Ersatzspieler zugelassen ist, soweit in den Ordnungen oder Ausschreibungen nicht etwas anderes bestimmt ist.

Die Generalausschreibung bestimmt für die 1. BL einen Ersatzspieler, für die 2. und 3. BL
Mannschaften mit Streicher.
Somit ist ein Ersatzspieler für 1. BL zugelassen, da dies hier explizit vorgegeben ist.
Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt".
Punkt 8 der Ausschreibung beschreibt und bestimmt die drei Varianten für die überregionalen
Ligen.
Aus der Tatsache, daß der Ersatzspieler für 2. und 3. Liga nicht explizit erwähnt wird abzuleiten,
er sei lt. Sportordnung dann zugelassen, halte ich für fehlerhaft konstruiert. [...]
Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.
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  #7  
Alt 06.02.2019, 15:28
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Aus Interesse möchte ich hier noch nachfragen, ob du mit 'Für 2. und 3. BL ist "etwas anderes bestimmt"' etwas anderes als für die 1. BL oder etwas anderes als in der Sportordnung meinst.

...bezogen auf den Passus in der Sportordnung.
Die Sportordnung läßt Ersatzspieler nur dann zu, wenn (...) in Ausschreibungen nichts anderes
bestimmt ist.
Und die Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr stellt unter Punkt 8
drei Fälle nebeneinander, die sich klar unterscheiden.

Die Ausschreibung legt für den Spielbetrieb der 1. BL Damen 3 + Ersatz und für Herren 6 + Ersatz
fest und für 2. und 3. BL eben eine andere Gestaltung der Mannschaften.
D. h. für die 1. BL ist nichts anderes bestimmt, sondern exakt 1 Ersatzspieler und für 2. und 3.BL
ist die Zusammensetzung der Vereinsmannschaften so wie beschrieben mit Streichern bestimmt.
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  #8  
Alt 06.02.2019, 12:00
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.540
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der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen.

Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #9  
Alt 06.02.2019, 12:33
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
[...] Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
Wer macht denn so etwas, hast du da Beispiele?
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  #10  
Alt 06.02.2019, 14:13
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
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Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
der Sinn der Streicherregelung war ja gerade, dass es eben KEINEN Auswechselspieler mehr geben sollte, dass die erste Liga dennoch mit Auswechselspieler gespielt wird , ist einfach der Tatsache geschuldet, dass es international z.B. beim EC auch die Auswechslungsregeln gibt.
Macht zwar für mich keinen dass man dann auch in <Deutschland in der 1. Lig a so spielt, aber meinetwegen.

Ich finde es nur bedenklich dass es immer wieder Leute gibt, die zu vorhandenen Spielsystemen, die gut eingeführt, bewährt und eigentlich jedem halbwegs intelligenten Menschen logisch erscheinen sollten, die Lücken und leichte Ungereimheiten im Regelwerk suchen um sie für ihren eigenen Vorteil bzw. den ihres vereines schamlos auszunutzen.
Ich wollte eigentlich nur wissen ob der Ersatzspieler in den Ausschreibungen von anderen LV ebenfalls nicht erwähnt werden oder ob es wie im Fall Hessen laut Regelung eben keinen Ersatzspieler gibt. Die Frage nach dem Ersatzspieler kam übrigens bei einem Aufbaulehrgang für Schiedsrichter und da sagte man uns ganz klar wenn keine eindeutige Regelung geschrieben steht dann tritt halt S1 15.1 in Kraft. Es kommt also doch auf die Formulierung der Ausschreibung an und wenn die Möglichkeit besteht warum soll ich dann als Verantwortlicher eines Vereins diese Regelung nicht nutzen. Um noch einmal klar zu stellen es ging eigentlich um die Ausschreibungen der einzelnen LV die wohl einige überhaupt nicht lesen, zumindestens habe ich das in dem Fall mal wieder feststellen können.
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