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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis.

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  #1  
Alt 07.02.2019, 08:22
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
Standard

Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
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  #2  
Alt 07.02.2019, 11:18
RALF N. BALLARTIST RALF N. BALLARTIST ist offline
Student
 
Registriert seit: 26.08.2015
Beiträge: 84
Standard

Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Die Frage bezog sich nur auf die 1. Bundesliga...
...oh, da war ich total neben der Kapp, ich habe Deinen alternativen Text nicht erkannt und
nur den letzten Satz gelesen. Ich bitte um Entschuldigung (bin momentan angeschlagen, mit
Nierenstein im Harnleiter, Schlauch dabei und in 4 Wochen nächste OP - ständig Schmerzen -
für gewöhnlich schaue ich genauer hin.)

Ja nun, das ist tricky.

§ 7 Sportordnung (Auszug)

7. Ausschreibungen
(1) Für alle Turniere ist eine Ausschreibung herauszugeben, aus der alle wichtigen Einzelheiten hervorgehen müssen.
(2) Die Ausschreibung muss folgende Punkte enthalten:
- Veranstalter
- Turnierart
- Austragungsorte (Anlagen)
- Wettbewerbsarten, Angabe der Kategorien (Einzel und Mannschaften) sowie ggf. der Mannschaftszusammensetzungen

...
Mit der Generalausschreibung für den überregionalen Ligenspielverkehr werden einige Rahmen-
Bedingungen für 1., 2. und 3. BL gesetzt.
So auch die Mannschaftszusammensetzungen.
Dem Gedankenspiel Deines alternativen Textes folgend...
Dann läge ein Rückgriff auf S1 (sind ja die Spielregeln, nicht die Sportordnung) gedanklich näher.

Die Unterscheidung, bei den Damen Einzelspielerin und bei den Herren nicht, so nehme ich an,
hast Du absichtlich gewählt (?).

Das könnte zu der Annahme führen "bei Damen anders bestimmt, bei Herren nichts anderes
bestimmt", so daß man für Herren den Ersatzspieler zulassen könnte.
Da wäre ich aber zugegebenermaßen total unsicher, was korrekt wäre.

Die aktuelle Ausschreibung halte ich aber für ausreichend.
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  #3  
Alt 07.02.2019, 11:36
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
Standard

Wir haben uns jetzt etwas festgefahren und den Hauptaugenmerk auf die überregionale Ausschreibung gesetzt, diese ist zwar auch wichtig aber mir ging es eigentlich um die Ausschreibung der Landesverbände und deren Reglung mit dem Ersatzspieler.

Wie würdet ihr denn diesen Passus interpretieren?

Die Mannschaften der NBV Verbands-, Landes- und Bezirksliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. Bei 6 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 5 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
Die Mannschaften der NBV-Kreisliga bestehen aus mindestens 4 jedoch maximal 5 Spieler/innen. Bei 5 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 4 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
In allen Mannschaften können beliebig viele Damen, Herren, Seniorinnen und Senioren der AK 1+2 eingesetzt werden. In den Mannschaften dürfen maximal 2 Jugendliche / Schüler eingesetzt werden. Spieler/innen der Kategorien Schw und Schm können frühestens zwei Jahre vor ihrem Wechsel in die Kategorien Jw bzw. Jm eingesetzt werden.
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.


Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
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  #4  
Alt 07.02.2019, 11:55
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
[...]

Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
Sehe ich genauso. Wenn eine Ausschreibung (wie die zitierte aus dem NBV) zum Ersatzspieler nicht anderes bestimmt als in der Sportordnung beschrieben, ist automatisch ein Ersatzspieler zugelassen.
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  #5  
Alt 08.02.2019, 16:37
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.540
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.

Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
as ist schon eine an den Haaren herbei gezogene Interpretation, nirgends steht was von Ersatzspieler, die MAnnschaftsstärke ist klar geregelt, da gibt es gar keine HAndhabe einen Ersatzspieler zu zulassen !!!!

mit den 15 Spielern heißt doch nur das neben den Mannschaftsspielern auch noch weitere EINZELSPIELER am Punktspiel teilnehmen dürfen, was im NBV nötig ist damit sich jeder für die LM qualifizieren kann, was ja über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele erfolgt
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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  #6  
Alt 09.02.2019, 12:28
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
as ist schon eine an den Haaren herbei gezogene Interpretation, nirgends steht was von Ersatzspieler, die MAnnschaftsstärke ist klar geregelt, da gibt es gar keine HAndhabe einen Ersatzspieler zu zulassen !!!! [...]
Du sagst es ja selbst, "nirgends [in der Ausschreibung] steht was von Ersatzspieler". Nur ist dann die Schlußfolgerung nicht richtig... steht da nichts, also nicht etwas anderes als in der Sportordnung, wird eben dieser Absatz 15.1 aus der Sportordnung angewendet.

Die Mannschaftsstärke (oder auch Mannschaftszusammensetzung) hat mit dem Ersatzspieler nichts zu tun; sie legt nur fest, wieviele Spieler in der Mannschaft spielen.

Siehe dazu auch 8.3 der Sportordnung: Dort sind sechs (Standard-)Mannschaftsarten beschrieben mit Mannschaftsstärke/-zusammensetzung und Kategorienbeschränkung. Kein Wort zu Ersatzspielern... würdest Du da auch schließen, daß für diese Mannschaften keine Ersatzspieler aufgestellt werden dürfen?

Geändert von tg (09.02.2019 um 12:34 Uhr).
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  #7  
Alt 09.02.2019, 13:40
Benutzerbild von pinkydiver
pinkydiver pinkydiver ist offline
Moderator Bälle, Material
 
Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.540
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Zitat:
Zitat von tg Beitrag anzeigen
Du sagst es ja selbst, "nirgends [in der Ausschreibung] steht was von Ersatzspieler". Nur ist dann die Schlußfolgerung nicht richtig... steht da nichts, also nicht etwas anderes als in der Sportordnung, wird eben dieser Absatz 15.1 aus der Sportordnung angewendet.

Die Mannschaftsstärke (oder auch Mannschaftszusammensetzung) hat mit dem Ersatzspieler nichts zu tun; sie legt nur fest, wieviele Spieler in der Mannschaft spielen.

Siehe dazu auch 8.3 der Sportordnung: Dort sind sechs (Standard-)Mannschaftsarten beschrieben mit Mannschaftsstärke/-zusammensetzung und Kategorienbeschränkung. Kein Wort zu Ersatzspielern... würdest Du da auch schließen, daß für diese Mannschaften keine Ersatzspieler aufgestellt werden dürfen?
Ist doch Wortglauberei?

Entweder steht in der Ligenausschreibung Wertung mit Ersatzspieler oder Wertung mit 1/2 Leuten mehr und entsprechenden Streicher. Es gibt nur das eine oder das andere, das hat rein gar nichts damit zu tun, das es generell den Begriff des Ersatzspielers wie er generell in der SpO steht.
__________________
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  #8  
Alt 09.02.2019, 13:52
tg tg ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: 22.01.2008
Beiträge: 2.399
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Da war noch eine Frage am Ende ("... würdest Du da auch schließen, daß für diese Mannschaften keine Ersatzspieler aufgestellt werden dürfen?").
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  #9  
Alt 10.02.2019, 12:19
Benutzerbild von goligolem
goligolem goligolem ist offline
Freak
 
Registriert seit: 15.12.2006
Ort: Wesseling
Beiträge: 2.599
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Zitat:
Zitat von pinkydiver Beitrag anzeigen
as ist schon eine an den Haaren herbei gezogene Interpretation, nirgends steht was von Ersatzspieler, die MAnnschaftsstärke ist klar geregelt, da gibt es gar keine HAndhabe einen Ersatzspieler zu zulassen !!!!

mit den 15 Spielern heißt doch nur das neben den Mannschaftsspielern auch noch weitere EINZELSPIELER am Punktspiel teilnehmen dürfen, was im NBV nötig ist damit sich jeder für die LM qualifizieren kann, was ja über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele erfolgt
Das einzige was an den Haare herbei gezogen ist das ist deine Interpretation. Ich gebe Dir allerdings recht das in der NBV Ausschreibung die Mannschaftsstärke klar geregelt ist auch welche Ergebnisse in die Wertung kommen aber halt nicht ob ein Ersatzspieler nominiert werden darf.
Wir sollten alle wissen welcher Sinn die Einführung des Streichers hatte aber dann soll man es auch vernünftig niederschreiben, der Hessische Verband hat dieses in seiner Ausschreibung getan.
Übrigens ist der Ersatzspieler erst Teil der Mannschaft wenn er eingewechselt wird und ändert dann auch nichts an der Mannschaftsstärke. Ein Ersatzspieler kann theoretisch sogar nominiert werden und spielt an dem Spieltag überhaupt nicht, das habe ich schon live erleben dürfen. Übrigens man qualifiziert sich nicht mehr über eine Gesamtrangliste aller Punktspiele für die WDM bzw. WDKM.
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  #10  
Alt 10.02.2019, 18:29
Bernhard_L Bernhard_L ist offline
Ausbilder
 
Registriert seit: 20.05.2012
Beiträge: 108
Standard vorbildlich (Vorsicht: Eigenlob stinkt :-)...)

Hallo zusammen,

schaut mal auf die BMV-Homepage (www.minigolf-bayern.de), auf der Seite Downloads gibt es die ganzen Ausschreibungen für den Einzel- und Mannschaftsspielbetrieb.
z.B. Generalausschreibung Punkt 23.1 und bspw. Ausschreibungsergänzung für Seniorenmannschaften Punkt 4.1.

Klipp und klar geregelt.

Gruß
Bernhard_L
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