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Forum
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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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19.12.2007, 19:19
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Kategorien-Neuordnung
Zunächst mal zu den neuen Kategorie-Regelungen. Über die sicherlich gewagte, wenn nicht skurrile Kategorienbezeichnung "Kinder" ist hier bereits ausgiebig diskutiert worden. So muss ab sofort ein McDonalds-gestählter 90-kg-Koloss im Alter von 15 Jahren, zu dem bei einer Preisverleihung der Turnierveranstalter schon mal auf die Zehenspitzen gehen muss, um die Medaille umzuhängen, minigolftechnisch als Kind bezeichnet werden. Nun gut, wenn der DMV meint, dass dadurch die Außenwirkung unseres Sports befördert wird...
Erheblicher ist da schon eine andere Neuregelung:
Zitat S11, 14.4:
"Spieler aller Kategorien sind außerdem in der allgemeinen Klasse (Herren oder Damen) spielberechtigt."
Nun will also dieser 90-kg-Koloss - er hat sagen wir mal einen Eternit-Jahresschnitt von 22,0 - seinem Wunsch entsprechend in der Allgemeinen Klasse mitspielen. Dass er das bei den HERREN kann, steht außer Frage. Aber auch bei den DAMEN? Das in der zitierten Regelung enthaltene "oder" ist zweifellos ein ein- und kein ausschließendes. Wortklauberei? Sicher, aber was ist Juristerei denn Anderes? Im Streitfall kann sich kein Regelsetzer darauf berufen, mit seiner Regel etwas ganz anderes GEWOLLT zu haben. Die Entscheidung eines etwaigen Rechtsausschusses müsste, gemäß der Regelformulierung, fraglos den Wunsch des männlichen "Kindes" nach Start in der Damenkategorie bedienen. Es ist den Regelsetzern angeraten, zur Schaffung von Klarheit den Zusatz einzufügen, dass männliche Teilehmer NUR in der Herren-AK, weibliche Teilnehmer dagegen NUR in der Damen-AK antreten dürfen. Es sei denn, ich hätte die Regelsetzer völlig falsch verstanden, und sie wollten tatsächlich in der Allgemeinen Klasse die Geschlechtertrennung aufheben, was aber die Beibehaltung der Begriffe "Damen" und "Herren" nicht eben nahelegt.
(weitere Vorweihnachtsschmankerl aus der neuen S11 folgen!)
Geändert von DiStefano (19.12.2007 um 19:31 Uhr).
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19.12.2007, 19:40
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Verschobene Gewichte beim Unerlaubten
Der neue Strafenkatalog ist zunächst einmal zu loben. Der Schiedsrichter hat nun dadurch, dass die Bestrafungsregeln straffer und transparenter als bisher sind, eine höhere Sicherheit im Bestrafen von Unerlaubtem. Ferner sinkt bei ihm die Hemmschwelle, Bestrafungen in der Praxis des Turniers auch tatsächlich auszusprechen und sich nicht hinter der "hab grad nichts gesehen *indieluftguckundpfeif*"-Ausrede zu verstecken, insofern er befürchten muss, eine Mannschaft bei Einschreiten ergebnistechnisch in den Abgrund zu schicken (z. B das legendäre 7 + 4-Spielchen bei einer vergessenen Bahn, das in einem Mannschaftsspiel schon mal 6 Punkte und den Abstieg kosten kann!). Zu hoffen bleibt da natürlich auch, dass die Hemmschwelle bei den potenziellen Tätern nicht ebenso absinkt, wenn nämlich Strafen für Unerlaubtes nicht mehr abschreckend genug sind.
Bedenklich ist allerdings das neue Gewichtungsverhältnis einzelner Übertretungen bzw. ihrer Ahndungen. Die neue Regel S11, 18 wertet es beispielsweise genauso schlimm, einen nicht lizensierten Ball zu spielen (V + 2), wie
- dem Gegner absichtlich in den Schlag zu brüllen (Vorsätzlicher Verstoß mit Nachteil für einen anderen Turnierteilnehmer, Punkt 6b)
- zu wenig aufgeschriebene Schläge vorsätzlich oder grob fahrlässig zu dulden, m. a. W. zu betrügen (früher: 10 Strafpunkte!) (was soll das überhaupt im Zusammenhang mit Protokollführung bedeuten: "grob fahrlässig"??) (Punkt 6c)
- den Lauf von Bällen absichtlich zu verändern, also auch zu betrügen (Punkt 6f)
- Bahnen zu verändern (früher: Startverbot für das Turnier/Disqualifikation) (Punkt 6g)
Auch ist das Spielen nicht lizensierter Bälle z. B. schlimmer als Schlägeraufhauen (sofern nicht dabei der Fuß eines anderen Turnierteilnehmers getroffen wird, wodurch diesem ein "Nachteil" i. S. Punkt 6b) entstehen würde) oder Schlägerschmeißen, sofern man nicht einen anderen Turnierteilnehmer dabei trifft. Dafür gibt's nämlich jetzt nur noch E + 1!
Dass hier die moralischen Gewichte ähnlich verschoben sind wie in einem Staat, in dem die Beschmutzung von Staatseigentum oder die Beleidigung von Regierungspolitikern höher bestraft wird als Diebstahl oder Drogenhandel, liegt auf der Hand.
(das war auch noch nicht alles, es kommt noch mehr...)
Geändert von DiStefano (19.12.2007 um 20:10 Uhr).
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20.12.2007, 09:11
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@distefano
Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.
Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt: Antrag eines Landesverbandes an die SpWVV 2009, nach Beschlussfassung dort Vorlage an die Bundesversammlung 2009, und anschließend Antrag des DMV an die WMF-Delegiertenversammlung, die vsl. im August 2009 stattfindet. Inkrafttreten evtl. Änderungen dann zum 1.1.2010. Nur mal so zur Darstellung der Entscheidungswege.
Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.
Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat (manchmal ist Unübersichtlichkeit auch ein Vorteil  ).
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20.12.2007, 13:50
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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@bärliner
Hallo Günter, ich finde es super, dass du hier für den DMV so prompt reagierst, so sollte es immer sein. Kompliment!
>Ich bin ja sehr erfreut, dass Du Dich mit diesen Dingen so intensiv auseinandersetzt. Ich hab da nur eine Bitte: Wenn Du alles durch hast, schreibe es bitte in eine normale Email (oder altmodisch auf ein Blatt Papier) und schicke mir das Ganze dann zu. So ist es dann wesentlich einfacher, die Dinge zu prüfen und in den zuständigen Gremien zu besprechen.
Mach ich, wenn ich anschließend noch genügend Zeit frei habe!
>Was mögliche Änderungen an den int. Spielregeln angeht, so wäre das Procedere wie folgt:
Da ich kein Funktionär mehr bin und auch keiner mehr sein will, interessiert mich das Entscheidungsprocedere nicht. Wenn der DMV meint, dass an meinen kritischen Anregungen was dran ist, wird er schon ein Entscheidungsprocedere finden, da bin ich mir ganz sicher.
Und wenn er das nicht meint, dann störts mich auch nicht weiter, so ernst nehme ich das Minigolfen nicht.
>Nun noch konkret: Was das "Damen oder Herren" (bei der AK) angeht, so hast Du nicht ganz unrecht. Das Wort "bzw." wäre hier wohl besser, es ist aber in dieser Weise gemeint.
Nur schade, dass in Rechtsstreitfällen nie das zählt, was der Regelsetzer gemeint hat, sondern wie es wörtlich dasteht.
>Die besonderen Strafen (also die Mindeststrafen für bestimmte Vergehen) sind im Wesentlichen 1:1 aus dem alten Strafenkatalog übernommen worden. Ist interessant, dass es bisher keinen gestört hat
Wird es vermieden, dass vor der Neueinführung von Regeln eine breite öffentliche Diskussion erfolgt, ist die Wahrscheinlichkeit nur sehr gering, dass Störendes rechtzeitig erkannt wird.
Freundliche Grüße
Stephan
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20.12.2007, 14:02
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Revoluzzer
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Registriert seit: 12.12.2007
Beiträge: 409
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Nachschlag - Was die Spieler ab jetzt dürfen
Durch die Neuordnung der Spielregeln S11 dürfen Spieler jetzt einiges, das ihnen vorher verwehrt war. Nehmen wir zum Beispiel mal das Mitführen von Kühlausrüstung. Das Mitführen von Wärmekoffern war ja nach alter Regelung schon erlaubt, nun also auch noch die Kühlausrüstung. Fraglos ein logisch nachvollziehbarer Schritt, der den Materialherstellern sicherlich neue Marktchancen erschließt. Ein Beitrag unseres Sportes zum zarten Wirtschaftsaufschwung sozusagen.
Nicht ganz so logisch nachvollziehbar, zum Teil sogar sportwidrig ist der gewollte oder vielleicht auch ungewollte Wegfall anderer Verbote. Ein ganz großes Problem stellt das Handy dar, dessen Benutzung auf der Anlage nach alter Regelung explizit sanktioniert war. Dieser Passus wurde in die Neufassung des S11 nicht mitübernommen, mit dem Ergebnis, dass die Spielregeln jetzt keine Handhabe mehr zur Unterbindung des Handygeklingels auf der Anlage bieten. Man findet unter Punkt 13.1 nur noch den Passus: "Die Benutzung oder das Mitführen von Hilfsmitteln (z. B. Zieleinrichtungen, Wasserwaagen oder Funkausrüstungen) ist für alle auf der Turnieranlage befindlichen Personen während des Turnieres verboten.", und NICHTS WEITER. Man müsste nun begriffstechnisch das Handy dem Oberbegriff "Funkausrüstung" zuordnen, um Geklingel untersagen zu können. Dies birgt zwei Probleme. Einerseits: Ist das Geklingel eines in der Balltasche liegenden Handys "Benutzung" im Sinne 13.1? Wohl kaum, denn Benutzung setzt eigene Aktion des Handyverwenders voraus. "Benutzung" wäre erst gegeben, wenn der Aktive das Gespräch tatsächlich annähme. Andererseits: Wäre das Handy "Funkausrüstung" i. S. 13.1, dann wäre ja bereits das MITFÜHREN untersagt. Man dürfte es also auch nicht im stumm- oder ausgeschalteten Zustand auf die Anlage verbringen, analog des Mitführens von Alkohol.
Weitere jetzt erlaubte Verhaltensweisen sind:
- einen Ball aus Metall, Stein o. ä. kraftvoll durch einen Salto zu schlagen (vgl. Punkt 4.1), mitsamt den zu erwartenden Lärmbelästigungen, und was schwerer wiegt, mitsamt den zu erwartenden technischen Schäden am Hindernis und der Endkreisbande. Hier sind bereits Konflikte mit Platzbesitzern vorprogrammiert, die möglicherweise auf ihr Hausrecht pochen und das Spielen solcher Bälle für ihren Platz untersagen könnten, und die eventuell dem Verband am Ende eines Meisterschaftsturniers im Wege des Schadensersatzausgleichs die Rechnung für die Sanierung bestimmter in Mitleidenschaft gezogener Bahnen präsentieren könnten. Hier wäre ein Beschädigungsverbot als regeltechnischer Zusatz zu Punkt 4.1 mehr als angebracht.
- im Protokoll eingetragene Falschergebnisse noch vier bis fünf Bahnen später zu korrigieren (so wie es schon bisher geschätzt 98 % aller Spieler ungestraft taten), allerdings nur bis die Runde abgezeichnet ist. Punkt 10.6 i. Vb. mit 10.7 legt nur fest, dass die Korrektur falscher Eintragungen "grundsätzlich" vor dem Eintragen des nächsten Ergebnisses möglich sei, im Gegensatz zur bisherigen Regelung, die dies absolut zwingend vorschrieb. Im Konfliktfall lässt sich jetzt dann sicher stets eine Ausrede finden.
- während des Turnieres straflos Markierungen anbringen, sofern diese veränderlich sind (also z. B. mit einem Bleistift einen kleinen Punkt hinmalen und diesen sofort nach dem Bespielen der Bahn wieder wegradieren); das mag den Einen oder Anderen hier erstaunen, denn Punkt 2.15 scheint ein solches Verhalten doch klar zu verbieten: "Es ist nicht erlaubt, irgendwelche Veränderungen an den Bahnen vorzunehmen (z. B. Löcher bohren). Ebenso ist es ... nicht erlaubt, vor oder während eines Turnieres irgendwelche Markierungen mit Schreibgeräten, Schlägern oder anderen Objekten auf oder neben den Bahnen anzubringen." Geht man jedoch weiter zu Punkt 18, 6g), erlebt man eine Überraschung: zu bestrafen (mit V + 2) ist nur, wenn der Spieler "Veränderungen oder unveränderliche Markierungen" angebracht hat! Das Adjektiv schließt m. a. W. VERÄNDERLICHE Markierungen von der Bestrafung aus. Der Sinn dieser Einschränkung liegt für mich völlig im Dunkeln - das Wort "unveränderliche" müsste rausgestrichen werden, nur so ist die Konsistenz von Verbotenem ("irgendwelche") und zu Bestrafendem ("unveränderliche") sichergestellt. Dass ein Schiedsrichter das Anbringen veränderlicher Markierungen nur durch ein mahnendes: "Du Böser, das ist aber verboten, was du da gemacht hast!" ahnden soll, kann sicher nicht das Ziel sein.
(das war noch längst nicht alles, ich hab da noch mehr im Sack)
Geändert von DiStefano (20.12.2007 um 18:35 Uhr).
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20.12.2007, 09:46
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
Ort: Hessen
Beiträge: 18.538
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Hallo DiStefano,
gut gesprochen, was die Strafe für nicht lizensierte Bälle angeht muß sich kein Spieler ernsthafte Gedanken machen müssen.
Kein Schiedsrichter ist in der Lage überhaupt zu beurteilen welches ein lizensierter Ball ist und welcher nicht. Im Zweifelsfall genügt die Aussage, der BAll wurde vor (ich glaube 2000) hergestellt, die sind nämlich alle erlaubt, das Gegenteil beweisen kann er sowieso nicht.
HDC
__________________
Das Leben ist zu kurz, um hindurch zu rasen, wenn man nicht manchmal stehen bleibt und sich umschaut, könnte man es verpassen.
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20.12.2007, 09:59
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Systemkritiker
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Registriert seit: 08.01.2007
Ort: 17373 Ueckermünde M-V
Beiträge: 816
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(nicht) erlaubte Bälle
Soweit ich mich erinnere, blieb(en) die Anfrage(n) zur Lizensierung der Bälle im DMV-Forum damals unbeantwortet. Also ist es nun wichtig - oder nicht?
Egal - tröstlich zu lesen, dass eine Kontrolle ohnehin ans unmögliche grenzt!
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21.12.2007, 04:43
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Anfänger
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Registriert seit: 28.12.2006
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Beiträge: 16
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Zitat:
Zitat von pinkydiver
Hallo DiStefano,
gut gesprochen, was die Strafe für nicht lizensierte Bälle angeht muß sich kein Spieler ernsthafte Gedanken machen müssen.
Kein Schiedsrichter ist in der Lage überhaupt zu beurteilen welches ein lizensierter Ball ist und welcher nicht. Im Zweifelsfall genügt die Aussage, der BAll wurde vor (ich glaube 2000) hergestellt, die sind nämlich alle erlaubt, das Gegenteil beweisen kann er sowieso nicht.
HDC
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Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...
All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?
MfG
Ralf
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21.12.2007, 07:33
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Anfänger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von Road Runner
Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...
All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?
MfG
Ralf
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Nimm es mir nicht übel, aber hast Deine Frage doch schon in deinem zitiertem Feld selbst beantwortet.......
gruß darth
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21.12.2007, 07:33
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Moderator Bälle, Material
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Registriert seit: 20.12.2006
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Beiträge: 18.538
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Zitat:
Zitat von Road Runner
Wie siehts denn mit en Bällen aus, die vor 2000 produziert worden sind??
die Mini´s sind älter, und haben keinen Aufdruck von irgent einem Hersteller ...
All die alten Klassiker, wie Deutschmann oder MG sind auch viel älter
was passiert mit diesen Bällen ?
MfG
Ralf
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Habe ich doch geschrieben, die sind ausnahmslos alle erlaubt, es sei denn es sind Materialien die verboten sind, die Sprunghöhe ist zu hoch oder die Größe ist nicht im Limit.
HDC
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