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Kleine Regelkunde Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis. |
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10.01.2008, 16:17
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Die korrekte Bahnbezeichnung der Mausefalle heißt Gerade Bahn mit Zielkreisfenster. Wenn man wie in Celle das Hindernis Richtung Abschlag verlegt hat die BAhn kein Zielkreisfenster mehr und ist somit kein genormtes Hindernis. Dadurch wird bei einer Zertifizierung der Anlage zu einer MOS-Anlage.
Im von Raila geschilderten bliebt der Aufbau der Bahn erhalten udn da der Aufbau der Normbahn Mittelhügel entspricht müssen zwingend die in der Normungsvorschrift beschriebenen schwarzen und roten Linien eingezeichnet werden. Die einzigste Altenative die ich sehe wäre das die Publikumshilfen oder gar Führungsschienen in die Bahn einbaut wodurch die Bahn vom Aufbau her nicht mehr der Normbahn Mittelhügel entspricht und man somit eigene Bestimmungen zu den Linien sich ausdenken kann.
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10.01.2008, 16:59
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Freak
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Beverly Hills von Gronau aka Epe
Beiträge: 1.861
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Oder Ihr macht einfach die hintere Platte ab, schweißt hinten zu und erklärt, dass die Bahn nur noch vom Abschlag aus spielbar ist. Hierdurch wird Eure Anlage allerdings zur MOS-Anlage, da sie keinem System entspricht.
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"Nichts ist Scheißer als Platz 2" Erik Meijer, Holger Nitsche
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10.01.2008, 17:42
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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An dieser Stelle vergeßt die alten Abteilung 5 Anlagen nicht ,die oft auch nur einen Mittelhügel haben der nur im Vorlauf und als Asbahn bespielbar ist (eben wegen dem zugeschweißten Durchlauf und den Führungsschienen. Dem zu Grunde liegt der Einigungsvertrag der Sport-Abteilungen Kleingolf und Miniaturgolf mit dem DBV wonach alle damaligen Abteilung 5 Anlagen als genormte Abteilung 2 Anlagen gelten und nach Änderungen auch so übernommen wurden.
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
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10.01.2008, 21:18
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Anfänger
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Registriert seit: 24.11.2007
Beiträge: 29
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Zitat:
Zitat von BerndF
Die korrekte Bahnbezeichnung der Mausefalle heißt Gerade Bahn mit Zielkreisfenster. Wenn man wie in Celle das Hindernis Richtung Abschlag verlegt hat die BAhn kein Zielkreisfenster mehr und ist somit kein genormtes Hindernis. Dadurch wird bei einer Zertifizierung der Anlage zu einer MOS-Anlage.
Im von Raila geschilderten bliebt der Aufbau der Bahn erhalten udn da der Aufbau der Normbahn Mittelhügel entspricht müssen zwingend die in der Normungsvorschrift beschriebenen schwarzen und roten Linien eingezeichnet werden. Die einzigste Altenative die ich sehe wäre das die Publikumshilfen oder gar Führungsschienen in die Bahn einbaut wodurch die Bahn vom Aufbau her nicht mehr der Normbahn Mittelhügel entspricht und man somit eigene Bestimmungen zu den Linien sich ausdenken kann.
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Endlich mal eine Antwort mit der man was anfangen kann. Das durch das verlegen des Hindernisses an der Mausefalle die Bahn zu einer "Nichtnormbahn" wird, war mir nicht bewusst.
Aus der Antwort 188 mal zitiert
"Eine Anlage, die eigentlich zweifelsfrei nach dem System Miniaturgolf genormt ist, bei der aber Linien, Hindenrisse usw. abweichend von den Normungen gestaltet sind, ist keine MOS-Anlage, sondern wird ganz einfach überhaupt nicht für den Spielbetrieb zugelassen."
Anhand dieser Aussage würde ich das anderes sehen. Aber nun gut, ich nehm das jetzt mal als so gegeben hin.
btw. Ich wollte das nicht wissen weil ich/wir eine rote Linie am Mittelhügel verweigern, sondern um zu wissen wie ich als Schiri/Oschi auf so eine Bahn zu reagieren hätte.
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11.01.2008, 04:58
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Auwi-Ehrenmitglied
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Registriert seit: 30.11.2006
Beiträge: 1.073
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Zitat:
Zitat von bärliner
...
Eine Anlage, die eigentlich zweifelsfrei nach dem System Miniaturgolf genormt ist, bei der aber Linien, Hindenrisse usw. abweichend von den Normungen gestaltet sind, ist keine MOS-Anlage, sondern wird ganz einfach überhaupt nicht für den Spielbetrieb zugelassen.
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Zitat:
Zitat von bärliner
Eine nicht-normgerechte Bahn führt dazu, dass die Anlage grundsätzlich dem System MOS zuzuordnen ist. Das ist aber ein ganz anderer Sachverhalt, um den es bei Railas Fragestellung gar nicht ging. Dort zielte die Frage auf eine normgerechte Bahn, die nicht normgerecht ausgeführt wird. Und das ist ein Anlagenmangel und keine Systemfrage.
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Hallo Bärliner
Diese beiden Aussagen widersprechen sich meiner Meinung nach. Den in dem Moment in dem ich ein Hindernis wie bsp. in Celle die Mausefalle wo das Hindernis in der Bahn mitte und nicht am Ende der Bahn steht. verändere habe ich eine nicht genormte Bahn und müsste somit die Anlage als MOS-Anlage zertifizieren du behauptest aber in deine ersten Aussage das durch die Veränderung eines Hindernisses die Bahn nicht mehr zugelassen werden darf.
BITTE KORRIGIERE ENTWEDER DIE 1. ODER 2. AUSSAGE
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11.01.2008, 05:43
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@BerndF:
Du hast in Deiner Zusammenfassung in posting 191 genau das völlig korrekt wiedergegeben, was ich in meinen postings gemeint habe. Insoweit brauche ich nichts korrigieren, aber es ist manchmal ganz gut, wenn ein anderer das Gleiche nochmals mit eigenen Worten formuliert.... 
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11.01.2008, 07:22
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
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frage
die habe ich jetzt aber mal.
die anlage in celle ( halle ) ist aufgrund der nicht normgerechten bahn -geradschlag mit zielkreisfenster- eine mos anlage, für die gilt dann auch keine weitere normungsbestimmung ?
das würde bedeuten, dass eine einzige nicht genormte bahn auf der anlage alle normungsbestimmungen aufhebt.
dann hieße das, dass ich alle andern bahnen nicht normungsgerecht mit grenzlinien , ablegelinien usw ausstatten brauch ?
oder sind auf einer mos anlage, alle bahnen, die eigentlich einer normbahn entsprechen auch wie eine solche zu behandeln ?
wichtig hierbei die trennung der begriffe anlage und bahn.
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11.01.2008, 09:57
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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Zitat:
Zitat von opc
oder sind auf einer mos anlage, alle bahnen, die eigentlich einer normbahn entsprechen auch wie eine solche zu behandeln ?
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Genau so hat es die SpWVV festgelegt. Veröffentlichung folgt, sobald das Protokoll und die weiteren Unterlagen fertiggestellt sind.
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12.01.2008, 18:55
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Goldfinger
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Registriert seit: 30.11.2006
Ort: im Rheinland
Beiträge: 5.977
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Es wäre doch mal eine richtige schöne Aufgabe für unsere fleißigen Regelumschreiber und Reformer den Kreis der genormten Bahnen großzügiger auszuweiten und zu definieren. Ich finde die Grenzen der Normungsbestimmungen speziell für die Abteilung 2 im Zeitalter von Minigolf doch sehr eng ausgelegt. Viele der heutigen MOS Anlagen sind doch trotzdem Miniaurgolfanlagen auch wenn mal eine Bahn anders ist braucht man doch nicht direkt ne andere Schublade dafür. Das ist reine Bürokratie und nix anderes 
Erst werden Abteilungen und Systeme zusammengelegt und dann macht man ne neue auf..........
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Wenn man sich selber nicht schlau macht wird mans nimmer.
Geändert von Raila (13.01.2008 um 11:09 Uhr).
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14.01.2008, 07:29
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1.284
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@raila:
Ich sehe das als ein Angebot von Dir an, in einer kleinen Arbeitsgruppe zur Ergänzung der Normungsbestimmungen für Miniaturgolf mitzuarbeiten. Diese hat die Aufgabe, bis zur nächsten SAS-Sitzung im Herbst entsprechende Vorschläge zu erarbeiten, die dann bei der WMF eingereicht werden sollen.
Gib mir mal per Email an die Adresse sportwart@minigolfsport.de Deine Bestätigung zur Mitarbeit durch, dann kann ich Dir und den anderen Mitgliedern der AG demnächst ein paar Unterlagen schicken.
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