IntSpR S 1 8.
(19) Während eines Turniers sind Probeschläge (mit Ausnahme erlaubter Probeschläge zu Beginn einer Runde) und Proberollen
von Bällen auf der Bahn streng verboten.
IntSpR S 1 12.
(7) Nach extrem langen Unterbrechungen kann der Oberschiedsrichter eine kurze Einspiel-zeit gewähren.
SpO S 2 11.
(4) Bei jedem Turnier kann an der ersten Bahn eine kurze Einspielzeit (maximal 1 Minute pro Spielergruppe) zur Verfügung gestellt werden. Bei Massenstart ist eine kurze Einspielzeit an der jeweiligen Startbahn zu gewähren.
Probeschläge bzw. Einspielzeit müssen in der Ausschreibung stehen.
|