16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo
Internet: Paradies für irreführenden und unlauteren Wettbewerb?
16 Abmahnungen des vzbv gegen die Firma Schmidtlein - "Gratis"-Dienste entpuppen sich als kostenpflichtiges Abo
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Internetanbieter Andreas & Manuel Schmidtlein GbR wegen Wettbewerbsverstößen auf 16 Internetangeboten abgemahnt. Der vzbv fordert mit Nachdruck schärfere Sanktionsmöglichkeiten im Wettbewerbsrecht. "Der Fall Schmidtlein ist ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnen kann", so vzbv-Vorstand Edda Müller. "Solange Gewinne aus unlauterem Handeln bei den Unternehmen verbleiben, können Anbieter, die es darauf anlegen, sich eine goldene Nase verdienen."
Hartnäckigen Verstößen wie im Fall Schmidtlein ist nach Ansicht des vzbv nur durch ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers durch härtere Sanktionen zu begegnen. "Wir sind es Leid: Mit dem Hase-Igel-Spiel muss ein für alle Mal Schluss sein", so Edda Müller. Der vzbv fordert Justizministerin Zypries und Verbraucherminister Seehofer auf, bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür zu sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb endlich wirksamere Sanktionen aufgenommen werden. Das Abzocken von Verbrauchern darf sich nicht mehr rechnen.
Dazu gehört sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei UWG Verstößen aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen", so der vzbv-Vorstand. Bisher sind Gewinnabschöpfungsansprüche wegen der hohen Beweisanforderungen in der Praxis kaum durchsetzbar. Darüber hinaus bedarf es einer jederzeitigen Kündigungsmöglichkeit für Abonnementverträge im Internet, ähnlich wie dies das Bundeswirtschaftsministerium in einem Gesetzentwurf für Kurzwahldienste im Mobilfunk vorgeschlagen hat.
Die Masche der Firma Schmidtlein
In den Verbraucherzentralen und beim Verbraucherzentrale Bundesverband häufen sich Beschwerden über Internet-Dienste wie
www.vornamen-heute.com,
www.lehrstellen-heute.com,
www.tattoo-heute.com oder
www.www.sternzeichen-heute.com. Diese Angebote werden mit "…heute gratis!" und der Teilnahme an einem Gewinnspiel beworben. Tatsächlich verwandelt sich der angebliche "Gratis"-Zugang jedoch nach Ablauf des Anmeldetages in einen kostenpflichtigen Abonnement-Vertrag mit einer Laufzeit von 24 Monaten für sieben Euro monatlich bei jährlicher Vorauskasse. Über diese kostspieligen Folgen der Anmeldung werden die Internet-Nutzer lediglich im Kleingedruckten am Ende der Anmeldeseite und unter den so genannten "Teilnahmebedingungen" informiert.
Mit der aktuellen Abmahnaktion gehen der vzbv und die Verbraucherzentralen zum wiederholten Male gegen die gestalterisch wechselnden Internetangebote der Firma Schmidtlein vor, die in den vergangenen Jahren unter anderem schon durch den Einsatz illegaler Dialer aufgefallen war. Der vzbv hält die Aufmachung der diversen Internetseiten
www.xxx-heute.com unter mehreren Gesichtspunkten für irreführend und intransparent. "Wer ein "Gratis"-Angebot in Anspruch nimmt oder an einem Gewinnspiel teilnimmt, rechnet nicht damit, einen kostenpflichtigen Abo-Vertrag abzuschließen", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
http://www.vzbv.de/start/index.php?p...resseinfo=true
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Achtung: Am gestrigen und heutigen Tage (11.04.07) sind diverse Spammails (angeblich von RA Tank) in Sachen Schmidtlein GbR unterwegs.
siehe auch:
http://www.razyboard.com/system/more...4438913-0.html
Geburtig um 22:02 | Internet und Telefon | TrackBack (1) | | Artikel versenden
Kommentare
Ich habe in dieser Woche ebenfalls eine Rechnung per E-mail von der Firma Schmidtlein erhalten. Allerdings kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, auf welcher Internet- seite ich die Anmeldung vollzogen haben soll. Zumindest ist mir nicht bekannt, dass ich über meine Widerrufrechte belehrt worden bin und ich das Zustandekommen eines Abo-Vertrages bestätigt haben soll.
Habe noch am selben Tag einen Widerruf erklärt, doch jetzt hat man mir mit Inkassobüro und Strafrechtlichen Schritten gedroht.
Mieße Abzockerei von der Fa. Schmidtlein. Doch ich werde erst mal nicht zahlen.
Beate Schulz | 01.04.2006 - 15:36
Hallo,
ich bin auf die Seite Basteln-heute.com reingefallen, oder vielleicht auch nicht? Ich kann mich nicht erinnern mich dort angemeldet zu haben und schon gar nicht, wenn so wie jetzt ganz offensichtlich etwas von monatlichen Zahlungen auf der Startseite steht. Ich zahle doch nicht für Anregungen zum Basteln. Kann es sein, das die Ihre Startseite verändert haben und diese Hinweise erst nachträglich aufgenommen haben oder die Daten von irgendwo anders herbekommen haben, z.B. über ein Gewinnspiel?
Ich werde jedenfalls nicht zahlen und gegebenenfalls einen Anwalt aufsuchen.
Genervte Grüße
haiand
Haiand | 03.04.2006 - 08:40
Musterbrief siehe VZ Hamburg:
...Verweigern Sie auch dann die Zahlung, wenn Sie zwar selbst auf der Seite waren, aber nicht darüber aufgeklärt wurden, dass Sie ein Abo abschließen sollten.
Auch das Setzen eines Hakens vor „Ich akzeptiere die Teilnahmebedingungen.“ ist keine ausreichende Information, da diese meist als Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel angesehen werden und nicht als Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Seiten.
Vorsorglich sollten Sie nach Erhalt der Rechnung „widerrufen“. Zwar beträgt die Widerrufsfrist nur 14 Tage, die meist bei Erhalt der Rechnung vorbei ist. Aber: Die Frist hat mangels ausreichender Belehrung noch gar nicht begonnen! Denn man findet die Widerrufsbelehrung auf den o. g. Seiten des Unternehmens Andreas & Manuel Schmidtlein GbR erst in Punkt 5 der „Teilnahmebedingungen“ versteckt.
So könnte Ihr Brief lauten: (per Einschreiben/Rückschein)
„Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der – mangels ausreichender Belehrung – auch noch rechtzeitig ist. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine Gratis-Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo. Ich werde keinerlei Zahlung leisten und die Polizei informieren.“...
http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/T … ndelei.htm
Joachim Geburtig | 03.04.2006 - 08:53
Quelle:
www.vzhh.de