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Bahnengolf-Forum Minigolf (oder Bahnengolf) ist ein beliebter Freizeitspaß der Deutschen. Fast jeder hat's schon mal gespielt. So verwundert es nicht, dass sich aus dem Freizeitspaß ein Sport entwickelte bis hin zu Europa- und Weltmeisterschaften. In diesem Forum tummeln sich die Freaks aus aller Welt, tauschen ihre Erfahrungen untereinander aus, geben Ballempfehlungen. Außerdem wird über Turniere berichtet. |
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09.06.2007, 16:02
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
Ort: Bottrop
Beiträge: 2.348
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Besondere Vorkommnisse in der Verbandsliga NBV Abt. 1
Am 5. Spieltag hatte der MGC Wanne-Eickel zwei Jugendliche in der Stammmannschaft aufgeboten, nämlich Tobias Ramcke und Sarah Sobecki. In der dritten Runde beendete ein Spieler der Kategorie "Herren" wegen Erkrankung das Turnier vor Bahn 18 und zum Einsatz kam Verena Seiss, die ebenfalls wie Sarah der Kategorie "Jugend weiblich" angehört. Die Mannschaft belegte mit 596 den letzten Platz, hierbei schlug die dritte Runde mit 203 zu Buche.
Im Nachhinein wurde die Mannnschaft offensichtlich als "nicht angetreten" im Sinne der Ziff. 14. (11.2) der Sportordnung (SpO) bewertet mit der Folge, dass wegen Nr. 1 der Ziff. 14 (11.2) SpO der Mannschaft insgesamt 641 Schlag - das vorletzte Team hatte 581 Schlag benötigt -"zugesprochen" wurden. Die letzte Runde wurde mit 14 Schlag mehr, also 217 gewertet.
Zuvor wurden sowohl Sarah als auch Verena mehrfach in der Mannschaft eingesetzt, es waren jedoch nie drei Jugendliche gleichzeitig in der Mannschaft. Darüber hinaus wurde mit Birgit Sommer eine Spielberechtigte der Kategorie "Damen" eingesetzt.
Hierzu stellen sich für mich zwei Fragen:
1. Grundlage der Entscheidung war erkennbar Ziff.2.3 der Turnierordnung des NBV Abt. 1 (TO) i.V.m. Ziff. 11 (1.1) Nr. 4 der SpO.
Ziff. 3 der TO spricht von Vereinsmannschaften, läßt also zu, dass neben Herren auch Spieler anderer Kategorien in der Mannschaft mitspielen dürfen. Näheres wird hierzu allerdings nicht in der TO geregelt, in Ziff. 2.3. heißt es lediglich, dass sich die Mannschaftszusammensetzung aus der DMV-Sportordnung ergibt. Nr. 1 der TO besagt, dass Grundlage für die Durchführung der Westdeutschen Meisterschaften der Abt. 1die Sportordnungen des DMV und des NBV sind. In der Sportordnung des NBV wird zwar in § 1 Nr. 1 a) f) die Vereinsmannschaft erwähnt, aber ebenfalls nicht gesagt, wie sich die Mannschaften zusammensetzen können. Vielmehr heißt es auch hierzu, dass die Mannschaftszusammensetzung den Bestimmungen der DMV-Sportordnung entspricht.
Die Mannschaftswettbewerbe werden in der SpO unter Ziff. 11 behandelt. Dort wird von einer Vereinsmannschaft nicht gesprochen. Unter Nr. 1 bis 5. werden die Zusammensetzungen der Schüler-, Jugend-, Damen-, Herren- und Seniorenmannschaften behandelt. Nr. 6 besagt, dass bei allen offizielen Turnieren auch 4-er-Mannschaften ausgeschrieben werden dürfen, was bekanntlich bei Freundschaftsturnieren geschieht. Nach Nr. 7 sind Abweichungen für die in Nr. 1bis 5 festgelegten Mannschaften für Meisterschaftsturniere zugelassen. Wie erwähnt, gibt es in der TO nur den generellen Verweis auf die SpO, also keine besonderen Regeln, die gegebenenfalls zulassungsfähig wären.
Die nachträgliche Entscheidung bezüglich des Teams aus Wanne-Eickel beruht offensichtlich auf Ziff. 11 (1.1) Nr. 4, wonach in Herrenmannschaften bei 6 Spielern nur Herren, Sm und höchstens 2 Jm in ihren Reihen haben dürfen und Wanne-Eickel bei dem bereits erwähnten Turnier letztlich drei Jugendliche in der Mannschaft hatten.
Nimmt man die Regelung hinsichtlich der möglichen Zusammensetzung der Herrenmannschaft allerdings wörtlich, dann hätten weder Birigit Sommer noch Sarah Sobecki und Verena Seiss in der Mannschaft spielen dürfen, wären also auch noch weitere Meisterschaftsurniere so zu werten, wie das letzte Turnier.
Hat hierzu jemand eine gegenteilige Meinung?
2. Für mich ist angesichts der genannten Umstände nicht nachzuvollziehen, wie die dritte Runde von ursprünglich 203 Schlag auf 217 Schlag geändert wurde, beruht die Differenz auf 7 Schlag zuzüglich 7 Strafpunkte?
Um abschließend kein Missverständnis aufkommen zulassen: Ich gönne den Kollegen aus Wanne-Eickel die bisher erzielten Punkte, die von mir gestellten Fragen interessieren mich allerdings grundsätzlich. Sollte ich mit meiner unter Nr.1 geäußerten Auffassung richtig liegen, so würde ich vorschlagen, dass die TO bezüglich der möglichen Zusammensetzung der Mannschaft präzisiert wird, wobei der DMV die entsprechende Regelung aus den oben erwähnten Gründen zulassen müßte.
Geändert von Uwe Braun (09.06.2007 um 16:14 Uhr).
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10.06.2007, 20:12
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Revoluzzer
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Registriert seit: 28.11.2006
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Sache ist schon peinlich genug
aber es ist halt so das die einzige mengen begrenzung bei den jugendlichen ist laut dmv eben auf zwei jugendliche beschränkt
die restliche vereinsmannschaft kann sich aus was auch immer ( außer schüler) bestehen
du könntest also mit 4 damen +2 jugend weiblich antreten wenn du möchtest oder 6 sennioren wenn du magst
aber halt nicht mit 3 jugendspielern
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12.06.2007, 20:57
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Anfänger
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Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 28
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@Regenmann
Wo wir grad beibesonderen Vorkommnissen sind, du hast am besagten Sonntag das Turnier nach der 17 in der dritten Runde abgebrochen. Nun stehst du aber mit 101 Schlag in der aktuellen Rangliste. Wie kommt das??
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13.06.2007, 00:27
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Revoluzzer
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ist ein fehler der ersten rangliste aktualisier mal bitte
und schau mal nach in der aktuellsten form bin ich nicht mehr in der rangliste vertreten da ich schon zweimal nicht im einzel angetreten bin
und immer noch peinlich gerade mir
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13.06.2007, 07:03
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Aufreißertyp
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Registriert seit: 19.12.2006
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Beiträge: 1.284
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An diesem Beispiel wird wieder einmal deutlich, dass sich dieses Rumgeeier bei den Mannschaftszusammensetzungen regeltechnisch kaum vernünftig lösen lässt.
Hier haben wir also eigentlich eine Herrenmannschaft, in der aber (da Landesspielbetrieb) auch Damen mitspielen dürfen. Nach meinem Verständnis ist das aber dann keine Herrenmannschaft mehr, sondern eine gemischte Vereinsmannschaft. Bei gemischten Vereinsmannschaften gilt aber, dass alle Kategorien (also auch Jugendliche) ohne Beschränkungen eingesetzt werden können, was bei reinen Herren- oder Damenmannschaften nicht der Fall ist. Auch wenn sich der Verein bewusst ist, dass er einen Wechselfehler begangen hat (Christoph Daum lässt grüßen...), so zeigen die Ausführungen von Uwe, dass hier auch einiges an Unlogik enthalten ist.
Das erinnert mich an eine Szene aus der Folge "Silvesterpunsch" der Serie "Ein Herz und eine Seele", wo die Frage gestellt wird: "Was ist, wenn der Punsch kalt wird - wird er dann automatisch Bowle?"
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15.06.2007, 15:37
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Pantoffelheld
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Registriert seit: 22.12.2006
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Auch wenn scheinbar die meisten "Auwianer" das Thema langweilit: Kann mir jemand mal sagen, wo für den Turnierbetrieb rechtsverbindlich geregelt wurde, dass weibliche Jugendliche, Damen und Seniorinnen im Meisterschaftsbetrieb in einer Vereinsmannschaft spielen dürfen? Ich habe - wie in meinem ersten Beitrag bereits angesprochen - hierzu jedenfalls nichts im DMV-Regelwerk bzw. den Turnierordnugen des NBV und des NBV Abt. 1 gefunden.
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17.06.2007, 07:08
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Revoluzzer
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es müßte geregelt sein im nbv regelwerk
die abteilung eins läßt generell vereinsmannschaften zu
wie sie sich zusammen setzen war damals bei einer langen diskussion auf einer versammlung festgelegt worden und zwar das damen seniorinnen und jugend weiblich hinzukommen, die begrenzung der 2 jugendlichen bleibt und auch die begrenzung keine schülerInnen
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17.06.2007, 13:23
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Pantoffelheld
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Danke für Deine Info. Meiner Meinung nach sollte klarstellend in der Turnierordnung aufgenommen werden, welche Spieler in einer Vereinsmannschaft antreten dürfen.
Aus welchen Gründen SchülerInnen nicht in einer Vereinsmannschaft spielen sollen, ist ja bereits reichlich diskutiert worden. Die Begrenzung auf zwei Jugendliche wurde offensichtlich geschaffen, damit Vereine Jugendliche eher in einer Jugendmannschaft antreten lassen, als sie für die Vereinsmannschaft zu norminieren. Wenn allerdings nicht speziell der Gesichtspunkt der Jugenförderung eine Rolle gespielt haben sollte, könnte man darüber nachdenken, aus welchen Gründen nicht die gleiche Begrenzung für Damen und Senioren/Seniorinnen gilt.
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18.06.2007, 18:50
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Revoluzzer
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hallo uwe nach durchsicht aller regelwerke
muß ich dir recht geben
es gibt nirgens eine regelung wer in der vereinsmannschaft spielen darf und wer nicht.
es steht nicht das in einer vereinsmannschaft nicht auch sechs jugendliche spielen dürfen und es kann nicht davon ausgegangen werden, daß automatisch für vereinsmannschaften gilt, was für herrenmannschaften gilt.
also ist der wanner verein zu unrecht als nicht angetreten gewertet worden und mann müßte wiederspruch gegen die entscheidung einlegen
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18.06.2007, 19:12
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Freak
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Das wird ja langsam ein Fall für denn Sport-bzw Rechtsausschuss. Auch ich habe nur eine klare Regelung im DMV für Herrenmannschaften gefunden ist aber auch logisch da es in deren Zuständigkeit ( überregionaler Spielbetrieb ) keine Vereinsmannschaften gibt.
Haben die Wanner eigentlich Protest gegen die Wertung eingelegt ???
In der Abteilung Eternit ( NBV )ist es übrigens erlaubt mit 3 Jugendlichen in Vereinsmannschaften zu starten so steht es jedenfalls in der Ausschreibung.
Geändert von goligolem (18.06.2007 um 19:22 Uhr).
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