Wir haben uns jetzt etwas festgefahren und den Hauptaugenmerk auf die überregionale Ausschreibung gesetzt, diese ist zwar auch wichtig aber mir ging es eigentlich um die Ausschreibung der Landesverbände und deren Reglung mit dem Ersatzspieler.
Wie würdet ihr denn diesen Passus interpretieren?
Die Mannschaften der NBV Verbands-, Landes- und Bezirksliga bestehen aus mindestens 5 jedoch maximal 6 Spieler/innen. Bei 6 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 5 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
Die Mannschaften der NBV-Kreisliga bestehen aus mindestens 4 jedoch maximal 5 Spieler/innen. Bei 5 Spieler/innen wird nach jeder Runde das schlechteste Rundenergebnis gestrichen, so dass 4 Ergebnisse pro Runde in die Wertung kommen.
In allen Mannschaften können beliebig viele Damen, Herren, Seniorinnen und Senioren der AK 1+2 eingesetzt werden. In den Mannschaften dürfen maximal 2 Jugendliche / Schüler eingesetzt werden. Spieler/innen der Kategorien Schw und Schm können frühestens zwei Jahre vor ihrem Wechsel in die Kategorien Jw bzw. Jm eingesetzt werden.
In den NBV Staffeln können bis zu 15 Spieler je gemeldeter Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen.
Meiner Meinung nach kann man hier den Ersatzspieler zulassen da er überhaupt nicht erwähnt wird. Vorteil ist dann auf jeden Fall das wenn sich Spieler X verletzt er durch Spieler Y ersetzt werden kann ohne das der Streicher verfällt.
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